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   VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556   

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VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556 (https://dejure.org/2018,50790)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.11.2018 - RN 4 K 17.556 (https://dejure.org/2018,50790)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. November 2018 - RN 4 K 17.556 (https://dejure.org/2018,50790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB 3 935 Abs. 1 S. 1, § 1006 Abs. 1 S. 1; PAG Art. 2 Abs. 2, Art. 25 Nr. 2, Art. 28 Abs. 1, Abs. 2
    Herausgabe sichergestellter Sachen ohne Nachweis der Berechtigung

  • rewis.io

    Herausgabe sichergestellter Sachen ohne Nachweis der Berechtigung

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049

    Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat indes in seinem Beschluss vom 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - (juris Rn. 41-43) identische Überlegungen der betreffenden Kammer in einer parallelen Fallgestaltung zurückgewiesen und festgehalten, dass der bloße Zeitablauf für einen Wegfall der Sicherstellungsvoraussetzungen nicht genügt.

    Dass etwa zwei Jahre vergangen sind, ohne dass Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer der Reifen ermittelt werden konnten, rechtfertigt es nicht, den Kläger trotz fortbestehender gegenteiliger Indizienlage nach seiner bloßen Behauptung als Eigentümer anzusehen (BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 41, hier sogar für den Zeitraum von fünf Jahren).

    Das Gericht hält allerdings auch die dadurch aufgeworfene Frage für geklärt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 (juris Rn. 45, ebenso B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20) ausgesprochen hat, dass eine Herausgabe nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 PAG nur an den Berechtigten erfolgen darf und eine solche Berechtigung weder durch Zeitablauf noch dadurch eintritt, dass ein Eigentümer nicht zu ermitteln ist.

    Sein Herausgabeverlangen ist deshalb rechtsmissbräuchlich (BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707

    Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Hierfür streiten verschiedene Indizien und Erfahrungssätze, die mit einem brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des Klägers weniger wahrscheinlich machen als das Dritter (BVerwG, U.v. 24.4.2002 - 8 C 9/01 - NJW 2003, 689/690, BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11): Der Kläger kann für die Reifen keinen Kaufbeleg oder sonstigen Erwerbsnachweis vorweisen.

    Das Gericht hält allerdings auch die dadurch aufgeworfene Frage für geklärt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 (juris Rn. 45, ebenso B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20) ausgesprochen hat, dass eine Herausgabe nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 PAG nur an den Berechtigten erfolgen darf und eine solche Berechtigung weder durch Zeitablauf noch dadurch eintritt, dass ein Eigentümer nicht zu ermitteln ist.

  • VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043

    Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Der Kläger nimmt insoweit Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14.1.2015 - M 7 K 13.3043 - (juris Rn. 38), wonach sich aus Zeitablauf und Nichtermittlung von Berechtigten ein Wegfall der Sicherstellungsvoraussetzungen ergeben kann.

    Auch insoweit beruft sich der Kläger auf das oben genannte Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14.1.2015 - M 7 K 13.3043 - (juris Rn. 40), demzufolge Art. 28 Abs. 2 PAG die Herausgabe an einen Nichtberechtigten zulässt.

  • BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01

    Gustav-Adolf-Sammlung; Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers; Widerlegung

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Hierfür streiten verschiedene Indizien und Erfahrungssätze, die mit einem brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des Klägers weniger wahrscheinlich machen als das Dritter (BVerwG, U.v. 24.4.2002 - 8 C 9/01 - NJW 2003, 689/690, BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11): Der Kläger kann für die Reifen keinen Kaufbeleg oder sonstigen Erwerbsnachweis vorweisen.
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 10 CE 08.3393

    Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Solange die Eigentumsfrage - wie hier - nicht geklärt ist, liegen die Voraussetzungen der Herausgabe nach Art. 28 Abs. 1 PAG nicht vor (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Hinreichende Aussicht auf Erfolg hat ein Rechtsschutzbegehren in der Regel auch dann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - NJW 1991, 413/414).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung dürfen dabei aber nicht überspannt werden (BVerfG, B.v. 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 - NJW 1992, 889).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Hinreichende Erfolgsaussichten bestehen jedenfalls dann, wenn nach der gebotenen summarischen Prüfung der vom Antragsteller vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit der Beweisführung besteht (BGH, B.v. 14.12.1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160/1161; BayVGH, B.v. 4.9.2008 - 5 C 08.1502 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 07.02.2005 - 10 C 05.83
    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Es genügt, wenn ein Erfolg der Rechtsverfolgung bei vorläufiger Betrachtung offen erscheint (BayVGH, B.v. 7.2.2005 - 10 C 05.83 - NJW 2005, 1677).
  • VGH Bayern, 04.09.2008 - 5 C 08.1502

    Prozesskostenhilfe; Erledigung der Hauptsache; hinreichende Aussicht auf Erfolg;

    Auszug aus VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
    Hinreichende Erfolgsaussichten bestehen jedenfalls dann, wenn nach der gebotenen summarischen Prüfung der vom Antragsteller vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit der Beweisführung besteht (BGH, B.v. 14.12.1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160/1161; BayVGH, B.v. 4.9.2008 - 5 C 08.1502 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Die Anhörungsrüge, mit der der Kläger die Fortführung des Verfahrens über seine mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2019 zurückgewiesene Beschwerde gegen den den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20. November 2018 (RN 4 K 17.556) begehrt, ist nach § 152a Abs. 4 Satz 2 VwGO zurückzuweisen.
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