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   VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292   

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VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292 (https://dejure.org/2019,9480)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292 (https://dejure.org/2019,9480)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21. März 2019 - RN 5 K 17.1292 (https://dejure.org/2019,9480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48, Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; GewO § ... 11, § 34a, § 34c Abs. 2 Nr. 1; StGB § 266a; BZRG § 47 Abs. 3 S. 1, § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 187 Abs. 2 S. 1; StPO § 102; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Widerruf einer Maklererlaubnis

  • IWW

    Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BayVwVfG; § 34c GewO; § 11 GewO; § 266a StGB, § 47 Abs. 3 S. 1 BZRG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG
    BayVwVfG; GewO; StGB; BZRG

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107

    Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Auch wenn diese Vorfälle keinen Straftatbestand erfüllen, so spricht das Verhalten des Geschäftsführers der Klägerin nicht für seine Zuverlässigkeit; denn von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden kann und muss - neben einem insbesondere im Hinblick auf seine Gewerbeausübung der Rechtsordnung angepassten Verhalten - auch erwartet werden, dass er gegenüber seinen Kunden gerade in einem Vertrauensgewerbe wie dem hier vorliegenden (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, juris) ehrlich auftritt und seine vertraglichen Verpflichtungen (rechtzeitig) erfüllt.

    Denn bei den Gewerben nach § 34c handelt es sich um sog. Vertrauensgewerbe, bei denen in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten geachtet werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, juris).

    Die weitere gewerbliche Berufsausübung des Geschäftsführer der Klägerin angesichts dieser von ihm gezeigten Verhaltensweisen in Ausübung seines Gewerbes zu unterbinden, liegt daher im wohlverstandenen öffentlichen Interesse, das ohne den Widerruf der Erlaubnis nach § 34c ernstlich gefährdet wäre (Bayrischer VGH, Beschluss vom 8. Februar 2017, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 C 11.2563

    Verwertbarkeit früherer und noch nicht getilgter Eintragungen im

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auf sein Verhalten bei der Ausübung seines Gewerbes abzustellen, sodass vornehmlich Pflichtverletzungen gegenüber Beschäftigten, Sozialversicherungsträgern, Gläubigern und Kunden die Annahme der Unzuverlässigkeit tragen können (zu Straftaten vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 22 C 11.2563 - Beschluss vom 21. August 2012 - 22 C 12.1256 -, beide: juris).

    Einer Heranziehung steht insbesondere nicht das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) entgegen, wonach die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden dürfen, wenn die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder sie zu tilgen ist (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 22 C 11.2563 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Weil der Strafbefehl auf Grund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gem. § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 (307)), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 (248 ff.) m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01, BeckRS 2003, 20030, beck-online).
  • VG Düsseldorf, 01.02.2007 - 3 L 2197/06

    Gewerbeuntersagungsverfügung aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Unter den Begriff der "abgeschlossenen" Verfahren fallen nicht nur Verfahren, die durch Urteil oder Strafbefehl beendet wurden, sondern auch anderweitige gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Verfahrensabschlüsse (VGH München v. 22.1.1986, NJW 1986, 3221; VG Düsseldorf v. 1.2.2007, 3 L 2197/06; Schönleitner, GewArch 2009, 21).
  • BGH, 08.07.1980 - 5 StR 686/79

    Zum Übergang des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Weil der Strafbefehl auf Grund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gem. § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 (307)), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 (248 ff.) m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01, BeckRS 2003, 20030, beck-online).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Weil der Strafbefehl auf Grund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gem. § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 (307)), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 (248 ff.) m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01, BeckRS 2003, 20030, beck-online).
  • BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93

    Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Vorliegend kann bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112/93 - BayVGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 22 ZB 12.731 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.01.1986 - 22 B 85 A.354
    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Unter den Begriff der "abgeschlossenen" Verfahren fallen nicht nur Verfahren, die durch Urteil oder Strafbefehl beendet wurden, sondern auch anderweitige gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Verfahrensabschlüsse (VGH München v. 22.1.1986, NJW 1986, 3221; VG Düsseldorf v. 1.2.2007, 3 L 2197/06; Schönleitner, GewArch 2009, 21).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Vorliegend kann bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112/93 - BayVGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 22 ZB 12.731 -, juris).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO, Gewerbeuntersagung und

    Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
    Jedoch ist bei der hier einschlägigen Tatbestandsalternative des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG grundsätzlich von einem in Richtung auf einen Widerruf intendierten Ermessen auszugehen (vgl.VG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 3 B 426/17 -, Rn. 30, juris).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00

    Berechnung der Tilgungsfrist nach dem BZRG; Aspekte der Strafzumessung

  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72

    Strafbarkeit wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls von Kunstgegenständen aus

  • VGH Bayern, 01.03.2006 - 22 ZB 06.234
  • LG Aachen, 29.09.2003 - 65 Qs 99/03
  • BGH, 10.11.2011 - 4 StR 261/11

    Verwertung von Vorstrafen bei der Strafzumessung ohne Verstoß gegen § 51 Abs. 1

  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 22 C 12.1256

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit

  • VG München, 15.02.2011 - M 16 K 10.2879

    Widerruf der Maklererlaubnis wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • VG Augsburg, 28.04.2005 - Au 4 S 05.322
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für

  • VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines

    Eine Hemmung der Tilgung einer Erstverurteilung trete nach der Rechtsprechung jedoch nur ein, wenn der Tag der Verkündung der späteren Verurteilung vor dem Tag des Eintritts der Tilgungsreife der früheren Verurteilung liege (VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292 -, Rn. 40, Juris).

    Auch das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292 -, Rn. 40, Juris) führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da dort daraus insbesondere nicht folgt, dass bezüglich § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG auf den Zeitpunkt der Verkündung des landgerichtlichen Urteils (01.04.2019) abzustellen wäre.

  • VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung

    Jedoch ist bei der hier einschlägigen Tatbestandsalternative des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG M-V grundsätzlich von einem in Richtung auf einen Widerruf intendierten Ermessen auszugehen (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21. März 2019 - RN 5 K 17.1292 -, juris, Rnr. 65; VG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 3 B 426/17 -, juris, Rnr. 30, m. w. N. aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur).
  • VG Hamburg, 04.08.2022 - 17 E 2680/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen Steuerschulden erfolgten Widerruf einer

    Die Kammer orientiert sich dabei an dem in Ziff. 54.2.1 des Streitwertkatalogs genannten Streitwert für die einfache Gewerbeuntersagung, die auch hinsichtlich des Widerrufs einer Maklererlaubnis sachgerecht erscheint (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 13.1.2022, 4 A 2700/20, juris; VG Regensburg, Urt. v. 21.3.2019, RN 5 K 17.1292, juris Rn. 74).
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