Rechtsprechung
VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1365 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EUV 1306/2013 Art. 99 Abs. 2
Abgewiesene Klage im Streit um Kürzung von Ausgleichszahlungen - rewis.io
Abgewiesene Klage im Streit um Kürzung von Ausgleichszahlungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2018 - 1 L 41/17
Bewilligung der Betriebsprämie für das Jahr 2013 nach VO (EG) 73/2009 (juris: EGV …
Auszug aus VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1365
Nach der Rechtsprechung liegt bereits ein Verstoß beim alleinigen "Ab- und Überlaufen des Lagergutes" ohne Eindringen in das Grundwasser oder oberirdisches Gewässer bzw. die Kanalisation vor, wenn die Möglichkeit des Eindringens in den neben der Beckenbodenplatte beginnenden natürlichen Erdboden besteht (so OVG Sachsen-Anhalt vom 5.6.2018 -1 L 41/17, juris).
- VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 20.563
Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte sich hinsichtlich der Höhe des Kürzungsprozentsatzes auf die in einer Bund-Länder-Abstimmung beschlossenen Bewertungsmatrix "Arbeitsanweisung "Prüferhinweise CC im Bereich Schweinekennzeichnung" für das jeweilige Kontrolljahr (hier 2019) bedient hat (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 35). - VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 20.201
Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen Cross-Compliance-Verstoß
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte sich hinsichtlich der Höhe des Kürzungsprozentsatzes auf die in einer Bund-Länder-Abstimmung beschlossenen Bewertungsmatrix "Arbeitsanweisung "Prüferhinweise CC im Bereich Schweinekennzeichnung" für das jeweilige Kontrolljahr (hier 2019) bedient hat (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 35). - VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 19.1540
Kürzung und Rückforderung landwirtschaftlicher Subventionen
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte sich hinsichtlich der Höhe des Kürzungsprozentsatzes auf die in einer Bund-Länder-Abstimmung beschlossenen Bewertungsmatrix "Arbeitsanweisung "Prüferhinweise CC im Bereich Schweinekennzeichnung" für das jeweilige Kontrolljahr (hier 2017) bedient hat (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 35).
- VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 20.564
Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen (Ausgleichszulage) wegen …
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte sich hinsichtlich der Höhe des Kürzungsprozentsatzes auf die in einer Bund-Länder-Abstimmung beschlossenen Bewertungsmatrix "Arbeitsanweisung "Prüferhinweise CC im Bereich Schweinekennzeichnung" für das jeweilige Kontrolljahr (hier 2019) bedient hat (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 35). - VG Würzburg, 03.08.2020 - W 8 K 19.1448
Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen Cross-Compliance Verstößen
Insoweit kommt der Behörde ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Beurteilung des Verstoßes als "schwer", "mittel" oder "leicht" und der damit verbundenen Höhe des Kürzungssatzes zu, wobei sich die Behörden diesbezüglich in rechtmäßiger Weise einer im Wege einer Bund-Länder-Abstimmung beschlossenen Bewertungsmatrix für das jeweilige Kontrolljahr (hier 2017) bedienen (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 35; zur Frage des Ermessens: VG Augsburg, U.v. 3.6.2020 - Au 8 K 19.1968; VG Würzburg, U.v. 5.2.2018 - W 8 K 16.1197 - juris). - VG Augsburg, 10.12.2019 - Au 3 K 16.1014
Kürzung von Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union
Für einen Cross-Compliance relevanten Verstoß ist daher ausreichend, dass Silagesickersaft aus- oder übergelaufen ist (so auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 33). - VG Würzburg, 19.04.2021 - W 8 K 20.1022
Rückforderung landwirtschaftlicher Subventionen wegen …
Insoweit kommt der Behörde ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Beurteilung des Verstoßes als "schwer", "mittel" oder "leicht" und der damit verbundenen Höhe des Kürzungssatzes zu, wobei sich die Behörden diesbezüglich in rechtmäßiger Weise einer im Wege einer Bund-Länder-Abstimmung beschlossenen Bewertungsmatrix für das jeweilige Kontrolljahr (hier 2014) bedienen (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 35; zur Frage des Ermessens: VG Augsburg, U.v. 3.6.2020 - Au 8 K 19.1968; VG Würzburg, U.v. 3.8.2020 - W 8 K 19.1448 - juris). - VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Ermessensnichtgebrauch bei Ausübung des Vorkaufrechts
Mit Beschluss vom 6. April 2020 wurde das durch den Tod der (vormals beigeladenen) ... M unterbrochene Verfahren (Az. W 5 K 17.1365) nach Bestellung eines Nachlasspflegers unter dem aktuellen Aktenzeichen fortgeführt. - VG Würzburg, 03.08.2020 - W 8 K 19.1582
Keine Änderung der Auszahlungsmitteilung - Landwirtschaft
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte sich hinsichtlich der Höhe des Kürzungsprozentsatzes auf die in einer Bund-Länder-Abstimmung beschlossenen Bewertungsmatrix für den Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit - GAB 4 Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für das jeweilige Kontrolljahr (hier 2018) bedient hat (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 21.3.2019 - RN 5 K 17.1365 - juris Rn. 35).