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   VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550   

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VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550 (https://dejure.org/2021,60196)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21.07.2021 - RO 7 K 18.550 (https://dejure.org/2021,60196)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - RO 7 K 18.550 (https://dejure.org/2021,60196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG i. V. m. § 36, § 35 BauGB; BNatSchG § 44; Windenergie-Erlass; VwGO § 154 Abs. 3
    Änderungsgenehmigung Windenergieanlage - Windenergie-Erlass als normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Ausschlaggebend ist, ob die Gefahr von Kollisionen nicht in einem Risikobereich verbleibt, der mit der Errichtung von WEA im Außenbereich immer verbunden ist und der dem allgemeinen Risiko für das Individuum vergleichbar ist, Opfer eines Naturgeschehens zu werden (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - juris).

    Bei der Beurteilung dieser Frage gelten die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren entsprechend (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07; U.v. 12.8.2009 - 9 A 64/07; U.v. 14.4.2010 - 9 A 5/08 - jeweils juris).

    Naturschutzfachliche Einschätzungen sind von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit hinzunehmen, sofern sie im konkreten Einzelfall vertretbar sind und sie nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - juris).

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die rechtlichen Grenzen des behördlichen Einschätzungsspielraums gewahrt sind (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - juris).

    Art und Umfang, Methodik und Untersuchungstiefe der zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Betroffenheiten erforderlichen Maßnahmen lassen sich nach der Rechtsprechung mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben; sie hängen wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab (BVerwG, B.v. 18.6.2007 - 9 VR 13.06; U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - jeweils juris).

  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Denn auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte darf der Normgeber grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft einwirken (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII-14 u. a. - NVwZ 2016, 999 Rn. 153); der verwaltungsinterne Richtliniengeber unterliegt insoweit keinen strengeren Beschränkungen.

    Da es für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag ankommt, plant der Genehmigungsbewerber auch nach Einleitung des Genehmigungsverfahrens auf eigenes Risiko; er muss jederzeit damit rechnen, dass die Zulassung seines Vorhabens an einer Änderung der Sach- und Rechtslage scheitert (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

    Das gilt insbesondere für Vorhaben im Außenbereich, deren Zulässigkeit von dem Nichtentgegenstehen bzw. der Nichtbeeinträchtigung öffentlicher Belange abhängt, deren Reichweite bei Beginn der Planung nur bedingt absehbar ist (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

    Ein besonderer Vertrauensschutz ergibt sich auch nicht daraus, dass die Planung einer Windkraftanlage mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).".

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Auf die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassene Berufung der Beigeladenen hin änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 18. Juni 2014 (Az. 22 B 13.1358) das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg ab, hob den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes T. vom 3. September 2010 auf und verpflichtete den Beklagten, über den Antrag der Beigeladenen auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erneut zu entscheiden.

    Die darin aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung artenschutzrechtlich ggf. entscheidungserheblicher Umstände sind jedoch, da sie auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen, als ein "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen, in dem die aus fachlicher Sicht im Regelfall zu beachtenden Erfordernisse dargestellt werden; von diesen Vorgaben darf nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - juris).

    Dass das Gutachten des LfU vom 24. April 2012 keine geeignete Beurteilungsgrundlage darstellt, ist im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2014 ausgeführt worden (Az. 22 B 13.1358), auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    In diesem Zusammenhang werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. März 2016 verwiesen (Az. 22 B 14.1875, 22 B 14.186), die nach wie vor Aktualität besitze.

    Es ist von einem Verstoß gegen des Tötungsverbot auszugehen, sofern sich im konkreten Einzelfall nicht der Nachweis der Meidung des Gefährdungsbereichs der zu beurteilenden Anlage oder eines nur seltenen Aufenthalts von Individuen der betroffenen Spezies dort führen lässt (vgl. BayVGH, U.v. 29.3.2016 - 22 B 14.1875 und 22 B 14.1876 - juris).

  • VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033

    Übergangsregelung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Auf einer solchen Grundlage kann grundsätzlich nicht beurteilt werden, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris).

    Denn Veränderungen, die im Laufe eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der Anforderungen eintreten, denen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung genügen muss, sind rechtlich beachtlich, ohne dass sich der Genehmigungsbewerber - abgesehen von dem in Art. 83 Abs. 1 BayBO geregelten Sonderfall - auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 18, betreffend die parallel gelagerte Fallgestaltung, dass der Auftrag für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung noch vor dem Inkrafttreten des Windkrafterlasses Bayern 2011 erteilt wurde, diese Verwaltungsvorschrift in dem für die behördliche und gerichtliche Prüfung maßgeblichen Zeitpunkt jedoch bereits anwendbar war).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Daraus folgt, dass der Kläger eine Verletzung des § 35 BauGB in vollem Umfang rügen kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - jeweils juris).

    Der Kläger hat somit das ihm nach § 36 BauGB zustehende Recht, dass auch die geänderte Genehmigung die artenschutzrechtlichen Verbote i.S.d. § 44 BNatSchG beachtet, die nach dem Prüfprogramm des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zugleich Belange des Naturschutzes i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB sind (vgl. zu Letzterem BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12; BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09; BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - jeweils juris).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Daraus folgt, dass der Kläger eine Verletzung des § 35 BauGB in vollem Umfang rügen kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - jeweils juris).

    Der Kläger hat somit das ihm nach § 36 BauGB zustehende Recht, dass auch die geänderte Genehmigung die artenschutzrechtlichen Verbote i.S.d. § 44 BNatSchG beachtet, die nach dem Prüfprogramm des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zugleich Belange des Naturschutzes i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB sind (vgl. zu Letzterem BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12; BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09; BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - jeweils juris).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Der Kläger hat somit das ihm nach § 36 BauGB zustehende Recht, dass auch die geänderte Genehmigung die artenschutzrechtlichen Verbote i.S.d. § 44 BNatSchG beachtet, die nach dem Prüfprogramm des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zugleich Belange des Naturschutzes i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB sind (vgl. zu Letzterem BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12; BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09; BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - jeweils juris).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Bei der Beurteilung dieser Frage gelten die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren entsprechend (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07; U.v. 12.8.2009 - 9 A 64/07; U.v. 14.4.2010 - 9 A 5/08 - jeweils juris).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550
    Bei der Beurteilung dieser Frage gelten die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren entsprechend (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07; U.v. 12.8.2009 - 9 A 64/07; U.v. 14.4.2010 - 9 A 5/08 - jeweils juris).
  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

  • BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14

    Divergenzrüge bei Missachtung der Einschätzungsprärogative der Fachbehörden

  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 22 ZB 22.1881

    Erfolglose Klage einer Standortgemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche

    Nachdem sich diese Annahme auf der Grundlage der vorgenommenen Untersuchungen nicht als tragfähig erwies (VG Regensburg, U.v. 21.7.2021 - RO 7 K 18.550 - juris Rn. 57 ff.; BayVGH, B.v. 23.3.2022 - 22 ZB 21.2317 - juris Rn. 18 ff.), muss zur Vermeidung eines Verstoßes gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wieder die ursprüngliche Abschaltvorgabe gem. Buchst. C Nr. 6.1.1 aus dem Genehmigungsbescheid vom 3. März 2016 greifen.
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