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   VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306   

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VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306 (https://dejure.org/2019,5503)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.01.2019 - RN 4 K 17.306 (https://dejure.org/2019,5503)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - RN 4 K 17.306 (https://dejure.org/2019,5503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2, § 16a; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 13 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1
    Pflicht zur artgemäßen Bewegung eines Pferdes

  • rewis.io

    Pflicht zur artgemäßen Bewegung eines Pferdes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 27.04.2004 - 25 CS 04.1010
    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Entsprechend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung eines täglich mindestens zweistündigen, freien Auslaufs auf Koppeln, Weiden oder in der Halle für nach § 16a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1, § 2 Nr. 2 TierSchG geboten gehalten (B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3).

    In der Rechtsprechung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Auslauf von zwei Stunden als Minimum der für Pferde artgemäßen Bewegung erachtet (B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3).

    Daneben kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien bereits das bloße Ausmaß einer Verhaltenseinschränkung den Schluss auf tierisches Leiden zulassen (BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3; ebenso VG Augsburg, U.v. 27.11.2011 - Au 1 K 12.1064 - juris Rn. 21; VG Düsseldorf, B.v. 26.1.2012 - 23 L 1939/11 - juris Rn. 24).

    Derart weitgehende Einschränkungen der freien Bewegung würden nach Überzeugung des Gerichts den Schluss auf ein Vorliegen von Leiden selbst dann rechtfertigen, wenn keine Verhaltensstörungen vorlägen (ebenso BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Auskunftsbefugnisse des Beklagten gemäß § 16 Abs. 2 TierSchG (BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 5).

  • VG Düsseldorf, 04.12.2006 - 23 K 4059/05

    Anordnung von Maßnahmen für eine verhaltensgerechte Unterbringung von Pferden;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen drei- bis vierstündigen Auslauf pro Tag für erforderlich gehalten (U.v. 4.12.2006 - 23 K 4059/05 - juris Rn. 19).

    Es ist im Gegenteil Sache des Klägers, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich seine Pferde artgemäß bewegen können (VG Düsseldorf, U.v. 4.12.2006 - 23 K 4059/05 - juris Rn. 22).

    Das Argument des Klägers, geeignete Auslaufmöglichkeiten stünden ihm nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, ist folglich nicht geeignet, die aus § 2 Nr. 2 TierSchG abgeleitete Forderung nach einem mindestens dreistündigen Auslauf im Freien zu relativieren (ebenso VG Düsseldorf, U.v. 4.12.2006 - 23 K 4059/05 - juris Rn. 22).

    Wohl vor diesem Hintergrund hat jedenfalls das Verwaltungsgericht Düsseldorf (U.v. 4.12.2006 - 23 K 4059/05 - juris Rn. 22) eine Anordnung ohne ausdrückliche Ausnahmen für rechtmäßig erachtet.

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen betont, dass § 2 Nr. 2 TierSchG die speziellere Regelung darstelle (U.v. 6.7.1999 - 2 BvF 3-90 - NJW 1999, 3253/3255).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Haltung von Legehennen insbesondere festgehalten, dass nicht jede Erwägung der Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung aus sich heraus im Sinne des § 1 Satz 2 TierSchG ein vernünftiger Grund für die Zufügung von Schmerzen, Schäden oder Leiden sein kann (U.v. 6.7.1999 - 2 BvF 3-90 - NJW 1999, 3253/3255).

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Die von diesem Gremium getroffenen Aussagen stellen eine sachverständige Zusammenstellung dessen dar, was im Hinblick auf Pferdehaltungen als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146 - juris Rn. 28).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof räumt beamteten Tierärzten deshalb im Hinblick auf die Anforderungen des § 2 TierSchG und ihre Erfüllung eine vorrangige Beurteilungskompetenz ein (U.v. 30.1.20018 - 9 B 05.3146 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 18.01.2000 - 3 C 12.99

    Angeln; Zuchtfische; Angelpark; Angelzirkus; Leiden der Fische; vernünftiger

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    1) Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (BGH, U.v. 18.2.1987 - 2 StR 159/86 - NJW 1987, 1833/1834, BVerwG, U.v. 18.1.2000 - 3 C 12/99 - juris Rn. 17).
  • BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86

    Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz durch Halten von Legehennen in

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    1) Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (BGH, U.v. 18.2.1987 - 2 StR 159/86 - NJW 1987, 1833/1834, BVerwG, U.v. 18.1.2000 - 3 C 12/99 - juris Rn. 17).
  • VG Aachen, 29.12.2009 - 6 K 2135/08

    Untersagung der Tierhaltung wegen des Haltens von Tieren unter tierschutzwidrigen

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Die denkbaren Auswirkungen auf Frau 1 ... sind deshalb rein faktischer Natur, eine rechtsgestaltende Wirkung auf Frau 1 ... geht von dem angegriffenen Bescheid nicht aus (vgl. VG Aachen, U.v. 29.12.2009 - 6 K 2135/08 - juris Rn. 67, 112 f.).
  • VG Düsseldorf, 26.01.2012 - 23 L 1939/11

    Aus für Nerzfarm in Nettetal

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Daneben kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien bereits das bloße Ausmaß einer Verhaltenseinschränkung den Schluss auf tierisches Leiden zulassen (BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3; ebenso VG Augsburg, U.v. 27.11.2011 - Au 1 K 12.1064 - juris Rn. 21; VG Düsseldorf, B.v. 26.1.2012 - 23 L 1939/11 - juris Rn. 24).
  • VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 1 K 12.1064

    Verbot der Hundehaltung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Daneben kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien bereits das bloße Ausmaß einer Verhaltenseinschränkung den Schluss auf tierisches Leiden zulassen (BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3; ebenso VG Augsburg, U.v. 27.11.2011 - Au 1 K 12.1064 - juris Rn. 21; VG Düsseldorf, B.v. 26.1.2012 - 23 L 1939/11 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.358

    Wegnahme eines Pferdes wegen Vernachlässigung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306
    Dies ist nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG dann der Fall, wenn aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang - vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung - im Weg einer auf den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit über den Inhalt der Regelung gewonnen werden kann (BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 9 ZB 15.358 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 3 C 28.01

    Weinüberwachung; Probenahme zur Weinüberwachung; Mitteilung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 20 A 688/96

    Weidehaltung; Pferde; Künstlicher Witterungsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
    Nicht das "Ob", sondern allein das "Wie" des Einschreitens, d.h. die Wahl der konkreten, etwa in den einzelnen Nummern des § 16a Abs. 1 Satz 2 TierSchG genannten Maßnahmen, steht im (Auswahl-)Ermessen der Behörde (so auch: NdsOVG, Urteil vom 08.11.2018 - 11 LB 34/18 -, NVwZ-RR 2019, 503 ; BayVGH, Beschluss vom 08.11.2016 - 20 CS 16.1193 -, juris Rn. 26; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2019 - 12 K 3450/16 -, juris Rn. 19; VG Regensburg, Urteil vom 22.01.2019 - RN 4 K 17.306 -, juris Rn. 61; VG des Saarlandes, Urteil vom 24.02.2010 - 5 K 531/09 -, juris Rn. 59; Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Aufl. 2023, § 16a TierSchG Rn. 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rspr.).
  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 21.603

    Fortnahme, Veräußerung, Bestandsreduzierung, Anordnung der Sterilisation,

    Dabei kann auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien bereits das bloße Ausmaß einer Verhaltenseinschränkung den Schluss auf tierisches Leid zulassen (so VG Regensburg, U.v. 22.1.2019 - RN 4 K 17.306 - juris Rn. 49 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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