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   VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242   

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https://dejure.org/2021,3530
VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242 (https://dejure.org/2021,3530)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242 (https://dejure.org/2021,3530)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - RN 5 S 20.3242 (https://dejure.org/2021,3530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Bescheid, Erkrankung, Versorgung, Krankenhaus, Widerruf, Vollziehung, Sofortvollzug, Arzt, Verwaltungsakt, Bundespolizei, Zwangsgeld, Beamte, Gesundheitszustand, Antragsteller, medizinische Notwendigkeit, sofortige Vollziehung, nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Zum Widerruf der Delegation bei einem Notfallsanitäter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.01.2015 - 12 C 14.2846

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242
    Da grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage der Behördenentscheidung abzustellen ist, kann im gerichtlichen Verfahren eine solche Wiedererlangung der Zuverlässigkeit allenfalls dann Berücksichtigung finden, wenn sie evident ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.1.2015 Az. 12 C 14.2846 m.w.N.), da eine Erlaubnis, die sogleich wieder zu erteilen wäre, nicht entzogen werden darf.
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsentscheidung, bei der es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1996 Az. 1 B 197/96).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242
    Zudem können solche Erkenntnismittel herangezogen und ausgewertet werden, die erst nach Erlass der letzten Behördenentscheidung entstanden oder zugänglich geworden sind, wenn sich daraus Anhaltspunkte für das Vorliegen eines den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Sachverhalts im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ergeben (BVerwG, Beschluss vom 27.06.1997 Az. 1 B 132.97).
  • VGH Bayern, 30.10.2009 - 7 CS 09.2606

    Bisheriger Hauptanbieter des Bayernjournals am Wochenende darf nicht weitersenden

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242
    Grundsätzlich muss die Begründung auf den konkreten Einzelfall abstellen und darf sich nicht mit "formelhaften" Erwägungen begnügen (BayVGH, Beschluss vom 30.10.2009, Az. 7 CS 09.2606).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702

    Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg - RN 5 S 20.3242 - vom 22. Februar 2021 wird aufgehoben.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg - RN 5 S 20.3242 - vom 22. Februar 2021 aufzuheben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffern 1 und 2 des Bescheids vom 16. Dezember 2020 wiederherzustellen.

  • VG Regensburg, 21.03.2023 - RN 4 K 20.3243

    Widerruf einer Delegation von Aufgaben im Bereich des öffentlichen

    Mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 31.12.2020, bei Gericht eingegangen am gleichen Tag, ließ der Kläger Klage erheben und zudem um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchen (Az. RN 5 S 20.3242).

    Mit Beschluss vom 22.2.2021 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg den Antrag des Klägers im einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt (Az. RN 5 S 20.3242).

    Die Akte des Verfahrens RN 5 S 20.3242 wurde bei-gezogen.

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