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   VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699   

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VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699 (https://dejure.org/2017,63233)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699 (https://dejure.org/2017,63233)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. November 2017 - RO 1 K 16.1699 (https://dejure.org/2017,63233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit eines Beamten kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 und U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - jeweils juris).

    Der Arzt wird lediglich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 sowie B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - jeweils juris).

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, das heißt die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, darstellen als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, seinen dienstlichen Anforderungen weiter zu genügen (vgl. BVerwG, U.v. 19.03.2015 - 2 C 37.13 - unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 6.12 - sowie B.v. 13.03.2014 - 2 B 49.12 - jeweils juris).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 18) hält insoweit einen Zeitraum von sechs Monaten für angemessen.

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Über die Rolle des Amtsarztes/Betriebsarztes habe das BVerwG in seiner Entscheidung vom 5.6.2014 (2 C 22.13) ausführliche Anmerkungen getroffen.

    Insofern scheide auch die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements aus, das im Übrigen auch keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Ruhestandsversetzung sei (BVerwG, U.v. 5.6.2014, 2 C 22/13, Rn. 46).

    Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit eines Beamten kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 und U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - jeweils juris).

    Der Arzt wird lediglich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 sowie B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - jeweils juris).

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12

    Zurruhesetzungsverfahren; Feststellung der Dienstunfähigkeit; Inhalt des

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Insoweit werde auf das BVerwG (B.v. 13.3.2014, 2 B 49.12) verwiesen, wonach der Arzt lediglich als sachverständiger Helfer tätig werde, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich sei.

    Das Gutachten vom 31.3.2016 entspreche auch inhaltlich nicht den rechtlichen Anforderungen, weil es den Dienstherrn nicht in die Lage versetze, eine Entscheidung über die Dienstfähigkeit treffen zu können (vgl. insoweit BVerwG, B. v. 13.3.2014, 2 B 49.12).

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, das heißt die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, darstellen als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, seinen dienstlichen Anforderungen weiter zu genügen (vgl. BVerwG, U.v. 19.03.2015 - 2 C 37.13 - unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 6.12 - sowie B.v. 13.03.2014 - 2 B 49.12 - jeweils juris).

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Der Arzt wird lediglich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 sowie B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - jeweils juris).

    Die Suche nach einer anderweitigen Verwendung ist regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn zu erstrecken; im Einzelfall kann sich jedoch insbesondere durch Fürsorgeaspekte eine räumliche Begrenzung ergeben (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 6.3.2012 - 2 A 5/10 - juris Rn. 4).

  • VG München, 25.10.2016 - M 5 K 15.3769

    Erfolgreiche Klage gegen Ruhestandsversetzung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung am 30.9.2016 sei das bahnärztliche Attest jedoch nicht mehr hinreichend aktuell gewesen, da das betreffende Gutachten vom 10.2.2016 mehr als sechs Monate zurückgelegen habe (vgl. VG München, U.v. 25.10.2016, M 5 K 15.3769).

    Der Hinweis des Klägers auf ein Urteil des VG München vom 25.10.2016 (M 5 K 15.3769) verfängt nicht, denn in diesem Verfahren hat die Klägerin nach ihrer Erkrankung im Wege einer Wiedereingliederung bereits stundenweise wieder Dienst geleistet.

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 23.9.2004 - 2 C 27.03 - sowie 26.3.2009 - 2 C 73.08 - jeweils juris).

    (BayVGH, U. v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 23.9.2004 - 2 C 27.03 - sowie 26.3.2009 - 2 C 73.08 - jeweils juris).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (BVerwG, U.v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 - juris).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 3 ZB 13.1665

    Thromboseneigung und Dienstunfall

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Dabei wird amtsärztlichen Gutachten gegenüber privatärztlichen Gutachten nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ein Vorrang eingeräumt (u.a. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 3 ZB 13.1665 - juris).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
    Ein weiteres Gutachten muss nicht schon dann eingeholt werden, wenn ein Beteiligter ein vorliegendes Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 22 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 29.5.2009 - 2 B 3.09 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 16.08.2012 - 2 C 6.12

    Einstellung eines Verfahrens nach gemeinsamer Erledigterklärung

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2005 - 3 B 98.1080
  • VG Karlsruhe, 26.11.2018 - 14 K 3619/16

    Versetzung eines Bundesbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Grund

    Nach § 48 Abs. 2 BBG sollen nur die tragenden Gründe des Gutachtens und nicht das komplette Gutachten an die Behörde bekannt gegeben werden, soweit deren Kenntnis für diese unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.06.2018 - 6 ZB 18.163 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699 -, juris Rn. 80).
  • VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163

    Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2017 - RO 1 K 16.1699 - wird zurückgewiesen.
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