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VG Regensburg, 23.05.2013 - RN 9 K 13.371 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verlassenserlaubnis nach § 58 AsylVfG; Gebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 05.08.2004 - 22 ZB 04.1853
Auswirkungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2013 - RN 9 K 13.371
Insoweit hat die Behörde bei der Gebührenfestsetzung innerhalb dieses Rahmens Ermessen auszuüben (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2004 - 22 ZB 04.1853 - juris Rn. 14 f.). - VG Würzburg, 04.04.2006 - W 4 K 05.765
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2013 - RN 9 K 13.371
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von den Sachverhalten, die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Würzburg (U.v. 4.4.2006 - W 4 K 05.765), des Verwaltungsgerichts Halle (U.v. 26.2.2010 - 1 A 395.07 HAL) und des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (U.v. 26.10.2011 - 2 L 44.10) betreffend Gebühren im Zusammenhang mit Verlassenserlaubnissen zu Grunde lagen: Bei diesen befanden sich die jeweiligen Ausländer gerade nicht mehr in einem noch laufenden Asylverfahren, vielmehr besaßen sie Duldungen.
- VG Regensburg, 21.07.2020 - RN 4 K 19.1105
Tierschutzrechtliche Anordnung für Hundezucht
Denn wegen Art. 47 Abs. 3 BayVwVfG kann eine Entscheidung, die - wie hier die Auslagenerhebung gemäß Art. 10 Abs. 1 Nr. 5 KG - nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden (vgl. VG Regensburg, U.v. 23.5.2013 - RN 9 K 13.371 - juris Rn. 20).