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   VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203   

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https://dejure.org/2019,2599
VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203 (https://dejure.org/2019,2599)
VG Regensburg, Entscheidung vom 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203 (https://dejure.org/2019,2599)
VG Regensburg, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - RN 5 K 17.2203 (https://dejure.org/2019,2599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe "Unwetter mit Hochwasser im Mai/Juni 2016" geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie ... gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur; GG Art. 3 Abs. 1
    Keine Gewährung eines Zuschusses für gewerbliche Hochwasserhilfe

  • rewis.io

    Keine Gewährung eines Zuschusses für gewerbliche Hochwasserhilfe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203
    Sie werden bei Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Ausgestaltung vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben (BVerwG NJW 1996, 1766).

    Entscheidender Anknüpfungspunkt für den Selbstbindungsgrundsatz ist letztlich also "die tatsächliche Handhabung der Verwaltungsvorschriften in der Verwaltungspraxis zur maßgeblichen Zeit" (vgl. BVerwG DVBl. 1996, 814; ähnlich Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG § 40 Rn. 105, 111; BVerwG DÖV 2012, 780).

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203
    Entscheidender Anknüpfungspunkt für den Selbstbindungsgrundsatz ist letztlich also "die tatsächliche Handhabung der Verwaltungsvorschriften in der Verwaltungspraxis zur maßgeblichen Zeit" (vgl. BVerwG DVBl. 1996, 814; ähnlich Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG § 40 Rn. 105, 111; BVerwG DÖV 2012, 780).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203
    Damit besteht zwischen der Klägerin bzw. der 2 ... AG und anderen privatwirtschaftlich organisierten Konzernunternehmen kein Unterschied solcher Art und von solchem Gewicht, dass eine unterschiedliche Behandlung im Rahmen der Antragsberechtigung des Hilfsprogramms angezeigt und gerechtfertigt scheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1/17 -, Rn. 17, juris).
  • VGH Bayern, 21.08.2002 - 4 B 00.1936
    Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift auslegungsbedürftig erscheint (BayVGH BayVBl. 2003, 154).
  • VGH Bayern, 29.10.1999 - 19 B 96.3964
    Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2203
    Das Gericht ist somit grundsätzlich an den Zuwendungszweck gebunden, wie ihn der Zuwendungsgeber versteht, und kann lediglich überprüfen, ob die ausgeübte Verwaltungspraxis den vorgenannten Grundsätzen genügt (BayVGH v. 28.10.1999 - 19 B 96.3964).
  • VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.2204

    Zur konzernbezogenen Auslegung des Unternehmensbegriffs im Förderrecht

    Allerdings teilte die Klägerin im parallel laufenden Verfahren (gerichtliches Az.: RN 5 K 17.2203) mit Schreiben vom 31.07.2017 mit, dass grundsätzlich nicht angezweifelt werde, dass das Antrag stellende Unternehmen auf Konzernebene über 500 Arbeitnehmer beschäftige.

    Da das Mutterunternehmen 2 ... AG nach den von der Klägerin im Parallel-Verfahren RN 5 K 17.2203 vorgelegten Daten im Jahr 2016 2.952 Mitarbeiter beschäftigt hat und aus dem Geschäftsbericht der 2 ... AG hergeht, dass die Klägerin zu 50% der 2 ... AG und zu 50% der 1 ... AG gehört, die wiederum zu 100% der 2 ... AG gehört, waren die Mitarbeiter der 2 ... AG im Rahmen der konzernbezogenen Betrachtung miteinzubeziehen.

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