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   VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889   

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VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889 (https://dejure.org/2020,13316)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.05.2020 - RO 14 E 20.889 (https://dejure.org/2020,13316)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - RO 14 E 20.889 (https://dejure.org/2020,13316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43, § 47 Abs. 6, § 67 Abs. 4 S. 4, § 88, § 122 Abs. 1, § 123, § 154 Abs. 1 S. 1; BayIfSMV § 9, § 11; AGVwGO Art. 5 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 1 u.2, § 53 Abs. 2 Nr. 2; RDGEG § 3, § 5
    Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung eines Fitnessstudios

  • rewis.io

    Öffnung eines Fitnessstudios im Geltungszeitraum der 4. BayIfSMV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Öffnung eines Fitnessstudios im Geltungszeitraum der 4. BayIfSMV - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm ergebenden rechtlichen Beziehungen für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder zu einer Sache zu verstehen (so beispielsweise BVerwG, U. v. 28.1.2010 - 8 C 19.09 - juris, Rn. 24).

    Nach dieser Rechtsprechung setzt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zudem voraus, dass zwischen den Beteiligten dieses Rechtsverhältnisses ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen von der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG, U. v. 28.1.2010 - 8 C 19.09 - juris, Rn. 24; Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 43 Rn. 12).

  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 3 BV 17.1857

    Festsetzung von Unterrichtspflichtzeiten für das Fach Musik

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Ob § 47 VwGO gegenüber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung im Wege der Feststellungsklage Sperrwirkung entfaltet, ist nach wie vor umstritten (vgl. dazu BayVGH, U. v. 25.11.2019 - 3 BV 17.1857 - juris, Rn. 17).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kommt deshalb in seinem Urteil vom 25.11.2019 (3 BV 17.1857, a.a.O.) zu dem Ergebnis, dass eine Inzidentkontrolle einer Rechtsverordnung im Wege der Feststellungsklage möglich ist, wenn die Jahresfrist des § 47 Abs. 2 VwGO für die Erhebung der Normenkontrolle bereits abgelaufen ist und ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis besteht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 K 6/99

    Überprüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Verfahren der Hauptsache als Mittel der inzidenten Normenkontrolle ist problematisch (vergleiche OVG Schleswig, U. v. 28.2.2000 - 4 K 6/99 - juris, Rn. 38).
  • VerfGH Bayern, 15.05.2020 - 34-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Vierten Bayerischen

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts spricht vieles dafür, dass die angegriffene Norm des § 11 der 4. BayIfSMV betreffend Fitnessstudios rechtmäßig ist, insbesondere auch gegenwärtig noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. dazu BayVerfGH, Entsch. v. 15.5.2020 - Vf.34-VII-20 - juris; BVerfG, Entsch.
  • VG München, 11.05.2020 - M 26 E 20.1850

    Eingeschränkte Nutzung von sog. EMS-Studios in Bayern zulässig

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Das VG München habe am 11.5.2020 in einem Verfahren (M 26 E 20.1850) den Betrieb eines sogenannten Mikrostudios für ein EMS-Training gestattet.
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Kein Rechtsverhältnis zum Gegenstand hat auch die Frage nach der Auslegung einer Rechtsnorm oder die Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm (Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 15 f.; BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 2/07 - juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris, Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73

    Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Das Bundesverwaltungsgericht tendiert wohl dazu, die Möglichkeit der Einleitung eines Normenkontrollverfahrens der in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO erwähnten - durch die Zulässigkeit der Feststellungsklage ausschließenden - Möglichkeit, seine Rechte durch eine Gestaltungsklage zu verfolgen, gleichzustellen, was zur Unzulässigkeit der Feststellungsklage führen würde (BVerwG, B. v. 21.3.1974 - VII B 97.73 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Das Gericht hat das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, U. v. 23.2.1993 - 1 C 16/87 - juris, Rn. 13).
  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot des Betriebs von

    Auszug aus VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889
    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris, Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.735

    Wiedereröffnung von Fitness-Studio in der Corona-Pandemie

  • VG München, 28.05.2020 - M 26 E 20.2135

    Zulässiger Betrieb eines Sport- und Coaching-Studios im Zusammenhang mit der

    Ein Antrag, der auf die vorläufige Genehmigung des Betriebs gerichtet ist, wäre dagegen nicht zielführend, da eine solche Genehmigung durch die 4. BayIfSMV nicht vorgesehen ist (vgl. VG Regensburg, B.v. 26.5.2020, RO 14 E 20.889).
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