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   VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260   

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VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260 (https://dejure.org/2013,15795)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260 (https://dejure.org/2013,15795)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - RN 9 S 13.30260 (https://dejure.org/2013,15795)
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  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Dass sich die Bereichsausnahmen im Ausländer- bzw. im Asylrecht im Ergebnis nur bei ausländischen Kindern auswirken, liegt in der Natur der Sache und stellt keine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit dar (so zu § 80 Abs. 1 AufenthG: BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 10).

    Selbst der im Vergleich zu einem Volljährigen möglicherweise mangelnde Überblick eines unbegleiteten jugendlichen Asylsuchenden zwischen 16 und 18 Jahren lasse sich erforderlichenfalls durch die Bestellung eines Ergänzungspflegers kompensieren (vgl. OVG NRW, B.v. 22.5.2012 - 5 A 609/11.A - juris Rn. 23; offen gelassen von BVerwG U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 10).

  • VG München, 20.12.2012 - M 15 S 12.30966

    Afghanistan; Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung; Nichterscheinen zum

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Danach ist vorliegend ein Falls des § 30 Abs. 3 Nr. 5 AsylVfG anzunehmen, da dem Ausländer eine besonders schwerwiegende Verletzung der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten anzulasten ist, die ohne weiteres den Schluss auf eine missbräuchliche oder aussichtslose Inanspruchnahme des Asylrechts zulässt (vgl. VG München, B.v. 20.12.2012 - M 15 S 12.30966 - juris Rn. 15), sodass die vom Bundesamt verfügte Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet ebenso wenig zu beanstanden ist wie die in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheids erfolgte Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft offensichtlich nicht vorliegen.

    Nachdem der Antragsteller damit in seiner Heimat noch über Verwandte verfügt, die sich um ihn kümmern können und bei denen er wohnen und leben kann, stünde ihm auch im Fall seiner Minderjährigkeit kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu (vgl. VG München, B.v. 20.12.2012 - M 15 S 12.30966 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Wie sich aus Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 QRL ergibt, kann dabei entsprechend der überkommenen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 juris Rn. 5 m.w.N.) von dem schutzsuchenden Ausländer erwartet werden, dass er sich nach Möglichkeit unter Vorlage entsprechender Urkunden bemüht, seine Identität und persönlichen Umstände sowie die geltend gemachte Verfolgung und Furcht vor einer Rückkehr nachzuweisen oder jedenfalls substantiiert glaubhaft zu machen.
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Diese Voraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung mit der Formulierung umschrieben, eine Abschiebung müsse ungeachtet der Erlasslage dann ausgesetzt werden, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.11.2007 - 10 B 47/07 - juris m.w.N.).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Der betreffende subsidiäre Schutzanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, eine Zivilperson würde bei Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr laufen, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10

    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Bestellung eines Rechtsanwalts als

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Die Anordnung der Pflegschaft setzt danach voraus, dass die Angelegenheit ohne Pfleger nicht wirksam erledigt werden kann - demgegenüber besteht grundsätzlich kein Fürsorgebedürfnis, soweit der Minderjährige selbst handlungsfähig ist (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 2.12.2010 - 2 UF 172/10 - juris Rn. 9 und 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 5 A 609/11

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter sowie auf Zuerkennung

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Selbst der im Vergleich zu einem Volljährigen möglicherweise mangelnde Überblick eines unbegleiteten jugendlichen Asylsuchenden zwischen 16 und 18 Jahren lasse sich erforderlichenfalls durch die Bestellung eines Ergänzungspflegers kompensieren (vgl. OVG NRW, B.v. 22.5.2012 - 5 A 609/11.A - juris Rn. 23; offen gelassen von BVerwG U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30406

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in

    Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260
    Für diese in der Ostregion gelegene Provinz hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 15. März 2013 (13a B 12.30406) das Vorliegen einer derartigen Gefahr erneut verneint.
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