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   VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462   

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VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462 (https://dejure.org/2022,5490)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462 (https://dejure.org/2022,5490)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - RN 1 E 21.1462 (https://dejure.org/2022,5490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1
    Einstweiliger Antrag auf Zulassung zur Ausbildung als Zollinspektoranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2011 - 8 ME 184/11

    Zulässigkeit der Abänderung eines Beschlusses nach § 123 VwGO nach Eintritt der

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Im Verfahren nach § 123 VwGO ergangene Beschlüsse sind der formellen und - wenn auch eingeschränkten - materiellen Rechtskraft fähig, § 121 VwGO (vgl. NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 - juris m.w.N.).

    Deshalb ist auch eine analoge Anwendung des § 927 ZPO in diesen Fällen nicht möglich (vgl. NdsOVG, B.v. 24.4.2013 - 4 MC 56/13 - Rn. 4-6, juris; ebenso NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 - juris; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 123 Rn. 35 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, B.v. 20.6.1994 - Bs IV 122/94 - NVwZ-RR 1995, 180).

    Eine Änderung oder Aufhebung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO ergangenen rechtskräftigen Beschlusses kann aber auf der Grundlage des analog anzuwendenden § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO erfolgen (vgl. BVerfG, B.v. 23.3.1995 - 2 BvR 492/95, 2 BvR 493/95 - BVerfGE 92, 245, 260; NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 - m.w.N.; Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 35 m.w.N.).

    Denn allein aus der Einführung dieser Regelung kann nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber für das einstweilige Anordnungsverfahren eine Abänderungsbefugnis ausschließen wollte (NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 - m.w.N.).

    In entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO hat der Abänderungsantrag eines Beteiligten somit Erfolg, wenn veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände vorgetragen werden, die geeignet sind, eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1999 - 11 VR 13/98; NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11).

  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650

    Wiederholter Antrag nach § 123 VwGO

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs erwachsen auch Entscheidungen nach § 123 VwGO grundsätzlich in Rechtskraft (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 - unter Verweis auf HessVGH, B.v. 9.11.1995 - 6 TG 2992/95 - NVwZ-RR 1996, 713).

    Da auch die Gegenmeinung eine relevante Änderung der Umstände als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines erneuten Antrags nach § 123 VwGO ansehe, gelange sie zu damit praktisch übereinstimmenden Ergebnissen (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 - juris).

    Erforderlich ist deshalb, dass sich die Rechtsprechung nach dem maßgeblichen Stichtag (d.h. nach dem Eintritt der Rechtskraft der verfahrensabschließenden Entscheidung im Vorprozess bzw. nach dem Ablauf einer insoweit geltenden, mit einer Präklusionswirkung einhergehenden Rechtsbehelfsbegründungsfrist) so grundlegend geändert hat, dass ein Vorbringen, das vorher als schlechthin aussichtslos eingestuft werden musste (und von dem der Rechtsschutzsuchende deshalb frei von prozessualem Verschulden absehen durfte), nunmehr erstmals potenziell zielführend erscheint (BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 - juris Rn. 20-25).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Das Bundesverwaltungsgericht habe der angeblich von der GZD praktizierten Handhabe ("zusätzlich angeforderte Stelle") eindeutig eine Absage erteilt, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02.

    Die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 - sei für Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und die Berufungen in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht einschlägig, da Beamten auf Widerruf weder eine Planstelle noch ein statusrechtliches und auch kein konkret-funktionelles Amt übertragen werde.

    Soweit der Antragsteller weiterhin seinen Bewerberverfahrensanspruch geltend macht, verkennt er, dass es im vorliegenden Fall nicht um ein Stellenbesetzungsverfahren geht, bei dem der Bewerber sich im Beamtenverhältnis befindet (so auch im durch das BVerwG entschiedenen Verfahren, B.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris).

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Durch das Bundesverfassungsgericht sei sowohl ein neuerlicher Antrag nach § 123 VwGO gebilligt worden (B.v. 11.3.2005 - 1 BvR 2298/04) als auch ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO analog (BVerfG, B.v. 23.3.1995 - 2 BvR 492/95).

    Eine Änderung oder Aufhebung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO ergangenen rechtskräftigen Beschlusses kann aber auf der Grundlage des analog anzuwendenden § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO erfolgen (vgl. BVerfG, B.v. 23.3.1995 - 2 BvR 492/95, 2 BvR 493/95 - BVerfGE 92, 245, 260; NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 - m.w.N.; Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22.09 - entschieden, dass, würden Stellen für Beamte zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten ausgeschrieben und besetzt, wie dies etwa für Lehrer und Polizeibeamte typisch sei, der materielle Einstellungsanspruch mit dem Verstreichen des Einstellungszeitpunkts und der Besetzung der Stellen durch andere Bewerber erlösche.

    Denn werden Stellen für Beamte zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten ausgeschrieben und besetzt, wie dies vorliegend der Fall ist, so erlischt der materielle Einstellungsanspruch mit dem Verstreichen des Einstellungszeitpunkts und der Besetzung der Stellen durch andere Bewerber (BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2050

    Beamtenrecht, Studienbeginn, Bewerber, Beurteilungslage, Dienstherr,

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Bei Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung würde der Antragsteller gerade nicht mehr lediglich eine vorläufige Rechtsposition erlangen, die ihn zunächst zur Teilnahme an der Ausbildung berechtigen würde, jedoch vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet wäre (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 30).
  • OVG Hamburg, 20.06.1994 - Bs IV 122/94

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die Aufhebung einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Deshalb ist auch eine analoge Anwendung des § 927 ZPO in diesen Fällen nicht möglich (vgl. NdsOVG, B.v. 24.4.2013 - 4 MC 56/13 - Rn. 4-6, juris; ebenso NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 - juris; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 123 Rn. 35 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, B.v. 20.6.1994 - Bs IV 122/94 - NVwZ-RR 1995, 180).
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Allerdings kann auch im hiesigen Fall eine begehrte einstweilige Anordnung in einem besonderen Ausnahmefall getroffen werden, wenn eine bestimmte Regelung schlechterdings notwendig wäre, weil der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei der Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - juris; BayVGH, B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Wegen des summarischen Charakters des Verfahrens, das Beschlüssen nach § 123 VwGO vorausgeht, könnten sie, anders als rechtskräftig gewordene Urteile, dann - aber auch nur dann - abgeändert werden, wenn die entsprechend anwendbaren Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 VwGO vorlägen (BVerfG, B.v. 23.10.2007 - 2 BvR 542/07 - NVwZ 2008, 417).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2013 - 4 MC 56/13

    Änderung oder Aufhebung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123

    Auszug aus VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
    Deshalb ist auch eine analoge Anwendung des § 927 ZPO in diesen Fällen nicht möglich (vgl. NdsOVG, B.v. 24.4.2013 - 4 MC 56/13 - Rn. 4-6, juris; ebenso NdsOVG, B.v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 - juris; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 123 Rn. 35 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, B.v. 20.6.1994 - Bs IV 122/94 - NVwZ-RR 1995, 180).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 6 B 998/13

    Antrag eines Bewerbers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • VG Düsseldorf, 07.08.2015 - 26 K 4946/15

    Prozessunfähigkeit; Prozessfähigkeit; Querulant; Querulanz; Streitsucht

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 6 TG 2992/95

    Änderung der Rechtsprechung des BVerfG nach Rechtskraft einer den Erlaß einer

  • BVerwG, 29.01.1999 - 11 VR 13.98
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CE 17.76

    Keine Wiederaufnahme bei vorläufigem Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 19.09.2011 - 3 CE 11.1823

    Antrag auf einstweilige Einstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2017 - 13 ME 367/17

    Entscheidung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes angesichts der

  • BVerwG, 17.10.1983 - 2 WBW 1.83

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Antrag auf einstweilige Anordnung

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 6 CE 22.407

    Anspruch auf vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 27. Januar 2022 - RN 1 E 21.1462 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 6 ZB 23.1478

    Zeitliche Einschränkungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auch den am 22. Juli 2021 gestellten Antrag nach § 123 VwGO mit dem Begehren, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zum Beginn des Ausbildungslaufs 2021/2022 in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes am Hauptzollamt Landshut einzustellen, hilfsweise die Antragsgegnerin in Abänderung des Beschlusses vom 31. Juli 2019 - Az. RN 1 E 19.1322) hierzu zu verpflichten, hat das Verwaltungsgericht abgelehnt (Az. RN 1 E 21.1462).
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