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   VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658   

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VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658 (https://dejure.org/2009,73532)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658 (https://dejure.org/2009,73532)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - RN 9 K 08.01658 (https://dejure.org/2009,73532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die zum Führen einer Doppelehe erteilten Aufenthaltstitel sind wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig; eine hierauf begründete Anspruchseinbürgerung kann zurückgenommen werden.Rücknahme einer Anspruchseinbürgerung bei Doppelehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658
    Diese Vorschrift bot nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (U.v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 zu der Parallelnorm in § 48 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg) eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zeitnahe Rücknahme einer Einbürgerung, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte getäuscht hat.

    Dass der Kläger durch die Rücknahme der Einbürgerung staatenlos wird, hat die Behörde gesehen und zutreffend nicht als Hinderungsgrund gewertet (vgl. BVerfG U.v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04, RdNr. 52 ff.; nunmehr: § 35 Abs. 2 StAG).

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

    Auszug aus VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658
    Die gegenteilige Ansicht lässt sich auch nicht damit begründen, dass der Schutz des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nur der Einehe zusteht (vgl. BVerwG, B.v. 7.10.1970 - 1 BvR 409/67, RdNr. 32; für das Aufenthaltsrecht: OVG NRW, B.v. 6.1.2009 - 18 B 1914/08 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2009 - 18 B 1914/08

    Doppelehe Einehe

    Auszug aus VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658
    Die gegenteilige Ansicht lässt sich auch nicht damit begründen, dass der Schutz des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nur der Einehe zusteht (vgl. BVerwG, B.v. 7.10.1970 - 1 BvR 409/67, RdNr. 32; für das Aufenthaltsrecht: OVG NRW, B.v. 6.1.2009 - 18 B 1914/08 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07

    Rücknahme einer Einbürgerung

    Auszug aus VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658
    Es handelt sich nicht um eine ungenügende, weil bloß mittelbare Auswirkung, wie sie bei Annahme von lediglich rechtswidrigen Aufenthaltstiteln gegeben wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt B.v. 6.12.2007 - 2 M 303/07, RdNr. 18).
  • VG Gießen, 07.06.2004 - 10 E 2666/03

    Rücknahme der Einbürgerung

    Auszug aus VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658
    c) Insoweit folgt die Kammer nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts Gießen (U.v. 7.6.2004 - 10 E 2666/03, RdNrn. 23 ff.), das Verschweigen einer Doppelehe belege, dass sich der Einbürgerungsbewerber nicht wirklich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekenne, er also über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 AuslG bzw. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG getäuscht habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer

    Wer gegen das Verbot der Doppel- oder Mehrehe verstößt, ist - wie es das Verwaltungsgericht Regensburg (Urteil vom 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658 - juris Rn. 24) ebenso plakativ wie treffend ausgedrückt hat - nicht schon deshalb ein "Verfassungsfeind" (vgl. aber zu Zwangsheirat und Eheschließungsfreiheit: Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216 [223]; zur Einführung eines islamistischen Staats- und Gesellschaftssystems: Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, §§ 3, 4 BVerfSchG Rn. 56).
  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig

    Der angefochtene ausländerbehördliche Bescheid vom 27.8.2007, durch den insgesamt vier dem Kläger in den Jahren 1982 bis 1987 erteilte Aufenthaltstitel - ergänzt durch Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung - zurückgenommen wurden, und der dies bestätigende Widerspruchsbescheid vom 29.7.2008, die aus Sicht des Senats als behördliche Entscheidungen nicht bereits mit Blick auf § 44 Abs. 2 Nr. 6 SVwVfG als nichtig angesehen werden können, (vgl. hingegen VG Regensburg, Urteil vom 27.5.2009 - RN 9 K 08.01658 -, juris, dort im Zusammenhang mit der Beurteilung von Einbürgerungsvoraussetzungen) sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

    So für eine vergleichbare Fallgestaltung VG Regensburg, Urteil vom 27. Mai 2009 - RN 9 K 08.01658 -, juris.
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