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   VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37   

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VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37 (https://dejure.org/2003,25412)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30.07.2003 - RO 3 K 03.37 (https://dejure.org/2003,25412)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - RO 3 K 03.37 (https://dejure.org/2003,25412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Teilnehmerentgelts nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG); Beliehene Unternehmer (Medienbetriebsgesellschaften) als Behörde i.S.d. Art. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages; Sinn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2003, 572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 31.10.2002 - III ZB 7/02

    Rechtsweg für Rechtstreitigkeiten zwischen einer Kabel- bzw.

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Im Zeitraum 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 1998 hatten die - in der Rechtsform privatrechtlicher Gesellschaften mit beschränkter Haftung organisierten - Kabelgesellschaften bzw. später Medienbetriebsgesellschaften im Wesentlichen die Aufgabe, einerseits Rundfunkprogramme aus Beiträgen der privaten Anbieter zu organisieren und abzuwickeln, andererseits mit den Betreibern von Kabelanlagen Verträge über die Verbreitung von Rundfunkprogrammen abzuschließen (vgl. Art. 22 Abs. 2 Nr. 1, 4, Art. 23 Abs. 3 BayMEG 1987; Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 4, Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992) (aus BGH v. 31.10.2002 III ZB 7/02 S. 2).

    Das Amtsgericht Tirschenreuth hat mit Beschluss vom 7. Januar 2003 den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen und dabei auf den Beschluss des BGH vom 31. Oktober 2002 III ZB 7/02 Bezug genommen.

    Es besteht auch in der neueren Rechtsprechung der obersten Gerichte, wenn auch nicht immer genau mit demselben rechtlichen Ansatz Einigkeit, dass wegen des Anspruchs auf vertragliches Teilnehmerentgelt der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (so BGH v. 31.10.2002 III ZB 7/02) - Kabelgesellschaften bzw. später die Medienbetriebsgesellschaften sind beliehene Unternehmer -(Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 16.7.2001 5 Z RR 73/98, Vereinbarung nach Art. 38 Abs. 2 und 3 BayMG ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und BayVGH v. 12. Juli 2001 7 C 00.35492, BayVBl 2002, 82, 83).

    Des Weiteren kommt noch hinzu, dass erst aufgrund der obergerichtlichen Entscheidungen des BGH vom 31. Oktober 2002 III ZB 7/02 und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juli 2001 5 Z RR 73/98 und auch des BayVGH v. 12. Juli 2001 7 C 00.35492 erkannt wurde, dass die Teilnehmerentgeltvereinbarungen nicht zivilrechtliche Verträge, sondern öffentlich-rechtliche Verträge sind.

  • BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98

    Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Es besteht auch in der neueren Rechtsprechung der obersten Gerichte, wenn auch nicht immer genau mit demselben rechtlichen Ansatz Einigkeit, dass wegen des Anspruchs auf vertragliches Teilnehmerentgelt der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (so BGH v. 31.10.2002 III ZB 7/02) - Kabelgesellschaften bzw. später die Medienbetriebsgesellschaften sind beliehene Unternehmer -(Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 16.7.2001 5 Z RR 73/98, Vereinbarung nach Art. 38 Abs. 2 und 3 BayMG ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und BayVGH v. 12. Juli 2001 7 C 00.35492, BayVBl 2002, 82, 83).

    Allerdings erfüllen beliehene Unternehmer den Behördenbegriff des Art. 1 BayVwVfG, was zur Folge hat, dass füröffentlich-rechtliche Verträge, die sie schließen, Art. 57 BayVwVfG gilt (so auch BayObLG v. 16.7.2001 5 Z RR 73/98 S. 15 des Urteilsumdrucks mit Hinweis auf BVerwG DVBl 1992, 1295/1296 und weiteren Nachweisen).

    Des Weiteren kommt noch hinzu, dass erst aufgrund der obergerichtlichen Entscheidungen des BGH vom 31. Oktober 2002 III ZB 7/02 und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juli 2001 5 Z RR 73/98 und auch des BayVGH v. 12. Juli 2001 7 C 00.35492 erkannt wurde, dass die Teilnehmerentgeltvereinbarungen nicht zivilrechtliche Verträge, sondern öffentlich-rechtliche Verträge sind.

  • VG München, 27.02.2003 - M 17 K 02.550
    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Gegen die Einordnung der Medienbetriebsgesellschaften bzw. Kabelgesellschaften als sog. beliehene Unternehmer beim Abschluss von Teilnehmerentgeltvereinbarungen spricht auch nicht, dass den Abschluss einer Teilnehmerentgeltvereinbarung im Hinblick auf Art. 15, Art. 23 Abs. 3 MEG bzw. Art. 16, 38 Abs. 2 und 3 BayMG a.F. nur die Landeszentrale durchsetzen konnte (so aber VG München, Urt. v. 27.2.2003 M 17 K 02.550).

    Ein solches Erklärungsbewusstsein wurde im Urteil des Verwaltungsgericht München vom 27. Februar 2003 M 17 K 02.550 abgelehnt.

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber mit seiner Grundsatzentscheidung vom 28. September 1994 (BVerwGE 96, 326, 332 ff.) inzwischen jedenfalls einen Teil der Streitfragen entschieden: Es hat darauf hingewiesen, dass Formvorschriften nicht Selbstzweck sind, sondern unter Berücksichtigung ihres Sinngehalts auszulegen und anzuwenden sind.

    Es hat ausgehend von der für § 57 VwVfG maßgeblichen Warn- und Beweisfunktion der Schriftform entschieden, dass jedenfalls bei den Bürger einseitig verpflichtenden öffentlich-rechtlichen Verträgen auf die Urkundeneinheit verzichtet werden kann, wenn dem schriftlichen Vertragsangebot eine unmissverständliche schriftliche Annahmeerklärung der Behörde gegenübersteht (so BVerwGE 96, 326, 332 ff.).

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Für die Wertermittlung ist die Höhe des Teilnehmerentgelts nach der Teilnehmerentgeltsatzung heranzuziehen (s. dazu auch BGH NJW 1992, 1383 Wertermittlung einer unbefugt verbrauchten Strommenge).
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Unbeschadet des Grundsatzes, dass Zinsen für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können, dürfen Verzugszinsen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann beansprucht werden, wenn die Geldleistung eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht, und der Gläubiger seinen Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen so zu führen hat, dass die Erträge die Aufwendungen decken (so BVerwG v. 21.2.1995 - 1 C 11/93, BVerwGE 98, 18 - 31).
  • OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99

    Begriff des Betreibers einer Kabelanlage; Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Eine gegenteilige Auffassung wurde aber überwiegend in der Zivilgerichtsbarkeit vertreten: Nach dem Urteil des OLG München vom 6. März 2001 - 30 U 257/99, ZUM-RD 2001, 333 kommt ein Vertrag vorliegend durch konkludentes Handeln zu Stande.
  • VGH Bayern, 09.01.1997 - 7 B 95.4230
    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BayVGH (v. 9.1.1997 - 7 B 95.4230) Art. 38 Abs. 3 BayMG a.F. einschränkend dahin auszulegen, dass von dieser Bestimmung nur solche Kabelanlagen erfasst werden, die auch regionale oder lokale Rundfunkprogramme weiterverbreiten können, die ausschließlich über Kabel oder über Kabel und terrestrisch, nicht jedoch nichtüber Satellit verbreitet werden.
  • VerfGH Bayern, 11.06.1991 - 5-VII-90

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Es ist danach verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn derjenige, der das um die Programme des Art. 25, 26 und 35 MEG vergrößerte Angebot des Breitbandkabels nutzen will, darüber zuvor eine Entgeltvereinbarung schließen muss (so BayVerfGH v. 11.6.1991 Vf. 5/VII-90 BayVBl 1991, 621, 622).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
    Dieser Grundsatz gilt auch im Verwaltungsrecht (s. BVerwG v. 16.5.2000 - 4 C 4.99).
  • BVerwG, 26.02.2002 - 6 B 63.01

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)

  • VGH Bayern, 16.07.2001 - 7 B 00.2631
  • EuGH, 11.12.1997 - C-83/97

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

  • VGH Bayern, 12.07.2001 - 7 C 00.3549
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

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