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VG Saarlouis, 01.10.2012 - 3 K 1261/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 21.06.2005 - 18 A 12.05
Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2012 - 3 K 1261/10
Dass der Beklagte im Verhältnis zu der Leistungsberechtigten durch die Leistung der Klägerin noch nicht (vollständig) von deren Ansprüchen aus § 41 SGB VIII befreit ist(Vgl. VG Berlin, Urteil vom 21.06.2005 - 18 A 12.05 -), ändert daran nichts, denn für die Frage der Bereicherung im Verhältnis Klägerin - Beklagter ist ausschließlich maßgebend, welche Leistungen und Gegenleistungen in diesem Verhältnis erbracht worden sind bzw. hätten erbracht werden sollen. - VG Bayreuth, 14.08.2006 - B 3 K 04.773
Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2012 - 3 K 1261/10
Die vertragliche Verpflichtung des Beklagten gegenüber der Klägerin steht neben seiner Verpflichtung gegenüber der Hilfeempfängerin, dieser die ihr zustehenden Jugendhilfeleistungen zu gewähren.(Vgl.VG Bayreuth, Urteil vom 14.08.2006 - B 3 K 04.773 - unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschluss vom 24.11.2004 - 12 CE 04.2057 -, beide zitiert nach juris) Da der Heimträger aus der Bewilligung der Leistung an den Hilfeempfänger keine eigenen Ansprüche herleiten kann, sollen ihm diese durch Vertrag verschafft werden.(Ebd.). - VGH Baden-Württemberg, 27.06.2006 - 11 S 2613/05
Ohne Vorverfahren keine Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen des …
Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2012 - 3 K 1261/10
Wenn - wie hier - ein Vorverfahren nicht stattfindet, sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die im Verwaltungsverfahren entstanden sind, weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erstattungsfähig(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2006 - 11 S 2613/05 -, NJW 2006, 2937). - VGH Bayern, 24.11.2004 - 12 CE 04.2057
Rechtmäßigkeit einer gekürzten Zahlung der vereinbarten Pflegevergütung; …
Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2012 - 3 K 1261/10
Die vertragliche Verpflichtung des Beklagten gegenüber der Klägerin steht neben seiner Verpflichtung gegenüber der Hilfeempfängerin, dieser die ihr zustehenden Jugendhilfeleistungen zu gewähren.(Vgl.VG Bayreuth, Urteil vom 14.08.2006 - B 3 K 04.773 - unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschluss vom 24.11.2004 - 12 CE 04.2057 -, beide zitiert nach juris) Da der Heimträger aus der Bewilligung der Leistung an den Hilfeempfänger keine eigenen Ansprüche herleiten kann, sollen ihm diese durch Vertrag verschafft werden.(Ebd.).
- VG Arnsberg, 26.11.2013 - 11 K 2605/12
Jugendhilferechtliche Kostenzusagen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses
vgl. Verwaltungsgericht (VG) Würzburg, Urteil vom 17.07.2012 - W 3 K 11.323 -, JURIS; VG des Saarlandes, Urteil vom 01.10.2012 - 3 K 1261/10 - , JURIS; Wiesner, aaO., Rdnr. 72 vor §§ 11 ff.