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   VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17   

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VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17 (https://dejure.org/2019,15175)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03.06.2019 - 1 K 2465/17 (https://dejure.org/2019,15175)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 1 K 2465/17 (https://dejure.org/2019,15175)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17
    Nach alledem kann aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht auf das Bedürfnisprinzip verzichtet werden, für das das Bundesverwaltungsgericht in über dreißigjähriger Rechtsprechung den treffenden Grundsatz geprägt hat: So wenig Waffen wie möglich "ins Volk" (vgl. BVerwGE 49, 1 - ständige Rechtsprechung)." ( Vgl. BT-Drs. 14/7758, Bl. 56, 57. Zum Stichtag 31. Januar 2019 waren im Nationalen Waffenregister (NWR) in der Kategorie "als abhandengekommen durch Straftat gemeldet" insgesamt 5.923 Waffen und Waffenteile (inkl. solcher Waffen und Waffenteile, die bereits vernichtet oder ins Ausland überlassen wurden) verzeichnet.

    Diese Wertung des Gesetzgebers gebietet bei der vorzunehmenden Interessenabwägung - auch für den Fall, dass ein Jäger die Erlaubnis für eine zusätzliche Kurzwaffe begehrt - die Anlegung eines strengen Maßstabs.(Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30.10.2003 - 17 K 2330/01 -, Rn. 23, juris unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum WaffG a.F., hierzu: BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ff. sowie die Gesetzesmaterialien zum neuen Waffenrecht, BT- Drs. 14/7758 - S. 51 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 20 A 348/04

    Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe durch

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17
    Ein Bedürfnis des Inhabers eines Jagdscheins für den Erwerb einer dritten Kurzwaffe ist dann nicht gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzuerkennen, wenn es dem Jagdscheininhaber zuzumuten ist, sich von einer der zwei Kurzwaffen zu trennen, die er auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 WaffG ohne gesonderten Nachweis einer Bedarfslage in Besitz hat, weil diese wegen entsprechender Einsatzmöglichkeit der anderen Kurzwaffe tatsächlich zur Jagdausübung nicht benötigt wird.(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris.) Das ist vorliegend der Fall.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06

    Antrag auf die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Erwerb von Waffen der in

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17
    Ein Schütze kann immer nur eine Waffe erhalten, deren zweckentsprechenden Einsatz er auch tatsächlich beabsichtigt,(Vgl. OVG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - 20 A 3215/06 -, Rn. 28 und 32, juris.) sodass insoweit keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu erkennen ist.
  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2003 - 17 K 2330/01

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb einer dritten Kurzwaffe

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17
    Diese Wertung des Gesetzgebers gebietet bei der vorzunehmenden Interessenabwägung - auch für den Fall, dass ein Jäger die Erlaubnis für eine zusätzliche Kurzwaffe begehrt - die Anlegung eines strengen Maßstabs.(Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30.10.2003 - 17 K 2330/01 -, Rn. 23, juris unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum WaffG a.F., hierzu: BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ff. sowie die Gesetzesmaterialien zum neuen Waffenrecht, BT- Drs. 14/7758 - S. 51 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17
    Jeder waffenspezifische Vorbesitz, soweit er objektiv zwecktauglich und nicht rechtsverbindlich für eine andere Zwecksetzung gewidmet ist, erweist sich im Rahmen der waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung als bedürfnisschädlich für den Erwerb einer dritten Kurzwaffe.(Vgl. OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 01.06.2001 - 2 A 10461/00 -, Rn. 3, juris.) Der Kläger hat nicht dargetan, warum die beiden vorhandenen Kurzwaffen für seinen jagdrechtlichen Zweck objektiv untauglich sein sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 20 A 529/10

    Erlaubniserteilung zum Erwerb einer (weiteren) Kurzwaffe ohne Bedürfnisprüfung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17
    Der mit dem Waffengesetz verfolgte gesetzgeberische Zweck und das damit einhergehende öffentliche Interesse daran, die Anzahl der in Umlauf befindlichen Waffen möglichst gering zu halten, rechtfertigen es ohne Weiteres, bei der Prüfung im Rahmen des § 13 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG, ob jemandem im Hinblick auf das durch die Vorschrift vermutete oder unterstellte Bedürfnis nach zwei Kurzwaffen der Erwerb einer (weiteren) Kurzwaffe zuzugestehen ist, bereits vorhandene Waffen, mit denen das Bedürfnis befriedigt werden kann, einzubeziehen.(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.12.2011 - 20 A 529/10 -, Rn. 5 - 7, juris.).
  • OVG Saarland, 08.08.2019 - 2 A 227/19

    Erwerb einer dritten Kurzwaffe durch einen Jäger

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. Juni 2019 - 1 K 2465/17 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 3.6.2019 - 1 K 2465/17 -, mit dem seine Klage auf Verpflichtung des Beklagten, ihm durch entsprechenden Eintrag in seiner Waffenbesitzkarte die Erlaubnis für den Erwerb und den Besitz eines Revolvers 357 Magnum (Smith & Wesson) sowie der zugehörigen Munition zu erteilen, abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

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