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   VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05   

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https://dejure.org/2005,26163
VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05 (https://dejure.org/2005,26163)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03.11.2005 - 1 K 12/05 (https://dejure.org/2005,26163)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. November 2005 - 1 K 12/05 (https://dejure.org/2005,26163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Reisegewerbekarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 B 114.95

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausschluß eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Die Gefahr eines Existenzverlustes und selbst die drohende Sozialhilfebedürftigkeit müssen als Konsequenz eines entsprechenden Verbots hingenommen werden, weil der Schutz der Allgemeinheit und des redlichen Wirtschaftsverkehrs insoweit vorrangig sind (vgl. zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit BVerwG, Beschlüsse vom 25.03.1991 -1 B 10.91- in GewArch 1991, 226 = NVwZ-RR 1991, 408 und vom 17.08.1995 -1 B 114/95- in Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 60).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Gemessen hieran war der Kläger in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 -1 C 17.79- in DVBl. 1982, 698; ferner: Beschluss vom 23.11.1990 -1 B 155.90- in NVwZ 1991, 372 = GewArch 1991, 110; vgl. auch Beschluss vom 14.05.1997 -1 B 93.97- in Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 68 = GewArch 1997, 478 = NVwZ-RR 1997, 621; jeweils zu § 35 GewO; Urteile der Kammer, a.a.O.) als gewerberechtlich unzuverlässig anzusehen.
  • BVerwG, 17.10.1985 - 7 B 161.85

    Verwaltungsverfahren - Öffentliches Interesse - Sparsame Verwendung öffentlicher

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Davon ist hier auszugehen, denn die dauerhafte Missachtung der Steuer- und Beitragsverbindlichkeiten steht einer verlässlichen Erzielung von Einnahmen der öffentlichen Hand grundsätzlich entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.10.1985 -7 B 161/85-, NVwZ 1986, 482) und stellt daher eine konkrete Gefährdung der zu den geschützten Rechtsgütern gehörenden fiskalischen Interessen des Staates dar (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 49 Rdnr. 48), welcher nur durch einen Widerruf der erteilten Erlaubnis wirksam begegnet werden kann.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit setzt weder ein Verschulden noch einen Charaktermangel des Gewerbetreibenden voraus (so bereits BVerwG, Urteil vom 29.03.1966 -I C 62.65- in BVerwGE 24, 38, 40, 41, zu § 35 GewO).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Die Gefahr eines Existenzverlustes und selbst die drohende Sozialhilfebedürftigkeit müssen als Konsequenz eines entsprechenden Verbots hingenommen werden, weil der Schutz der Allgemeinheit und des redlichen Wirtschaftsverkehrs insoweit vorrangig sind (vgl. zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit BVerwG, Beschlüsse vom 25.03.1991 -1 B 10.91- in GewArch 1991, 226 = NVwZ-RR 1991, 408 und vom 17.08.1995 -1 B 114/95- in Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 60).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Gemessen hieran war der Kläger in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 -1 C 17.79- in DVBl. 1982, 698; ferner: Beschluss vom 23.11.1990 -1 B 155.90- in NVwZ 1991, 372 = GewArch 1991, 110; vgl. auch Beschluss vom 14.05.1997 -1 B 93.97- in Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 68 = GewArch 1997, 478 = NVwZ-RR 1997, 621; jeweils zu § 35 GewO; Urteile der Kammer, a.a.O.) als gewerberechtlich unzuverlässig anzusehen.
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Hierfür reicht es nicht aus, dass der Widerruf im öffentlichen Interesse liegt, vielmehr muss er zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. grundsätzlich zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst unmittelbar drohenden Schadens für den Staat, die Allgemeinheit oder wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.1982 -7 B 190.81-, DVBl. 1982, 1004, 1005; Urteil vom 24.01.1992 -7 C 38/90-, NVwZ 1992, 565; Schönleiter in Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, a.a.O., § 57 Rdnr. 24).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Der Lauf dieser Frist setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Behörde sämtliche für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984, BVerwGE 70, 356, 362 ff.).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Gemessen hieran war der Kläger in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 -1 C 17.79- in DVBl. 1982, 698; ferner: Beschluss vom 23.11.1990 -1 B 155.90- in NVwZ 1991, 372 = GewArch 1991, 110; vgl. auch Beschluss vom 14.05.1997 -1 B 93.97- in Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 68 = GewArch 1997, 478 = NVwZ-RR 1997, 621; jeweils zu § 35 GewO; Urteile der Kammer, a.a.O.) als gewerberechtlich unzuverlässig anzusehen.
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
    Außerdem gehört zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes die Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten, deren nachhaltige Verletzung ohne Hinzutreten weiterer Tatbestände ebenfalls den Schluss auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.06.1994 -1 B 114.94- in GewArch 1995, 111).
  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 49/94

    Einkommensteuer; Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten

  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

  • OVG Saarland, 03.07.2006 - 1 Q 7/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Reisegewerbekarte trotz fehlerhafter

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. November 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 12/05 - wird zurückgewiesen.
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