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   VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19   

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VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19 (https://dejure.org/2020,16597)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05.06.2020 - 3 K 302/19 (https://dejure.org/2020,16597)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 3 K 302/19 (https://dejure.org/2020,16597)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass in Bundesländern, in denen bislang trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 (1 BvR 2457/08) keine Ausschlussfrist erlassen worden sei, Beitragsforderungen bei Unklarheit über Vorliegen eines Treuwidrigkeitstatbestandes bis zu einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsetzbar seien (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018, 9 C 5.17).

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit zu einem Kanalherstellungsbeitrag entschieden [Beschluss vom 05.03.2013, 1 BvR 2457/08, juris]:.

    " [BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013, 1 BvR 2457/08, juris Rn. 41 - 48].

    Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (NVwZ 2013, 1004) im Rahmen einer Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zu Kanalherstellungsbeiträgen auf der Grundlage des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst.

    Das hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. März 2013 (a.a.O. Rn. 44) klargestellt.

    Denn das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit erfordert eine Regelung, die ohne individuell nachweisbares oder typischerweise vermutetes, insbesondere ohne betätigtes Vertrauen greift (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 a.a.O.).

    Diese Wertung entspricht dem Grundsatz, dass der Begriff der Vorteilslage an für alle Bürger ohne Weiteres bestimmbare, rein tatsächliche Gegebenheiten anknüpfen muss und rechtliche Voraussetzungen für das Entstehen der Abgabe zum Vorteilsausgleich außen vor bleiben [vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013, 1 BvR 2457/08, juris].

    In dieser Entscheidung streicht das Bundesverwaltungsgericht unabhängig von der Frage der Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge zugleich heraus, dass es die Frage, ob eine solche "unvollständige" Regelung im Landesrecht verfassungswidrig sei, vor dem Hintergrund der in acht Bundesländern in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 [1 BvR 2457/08] erlassenen Ausschlussfristen, die zwischen 10 und 25 Jahren liegen, insoweit für entscheidungserheblich halte, als die Beitragserhebung mehr als zehn Jahre nach dem Eintritt der Vorteilslage erfolgt sei [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018, 9 C 5.17, juris, Rn. 41, 45 f., 52 f., 59; vgl. auch Steinkühler, jurisPR-BVerwG 9/2019, Nr. 1].

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Die Erhebung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge ist damit generell ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen der Vorteilslage mehr als 30 Jahre vergangen sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.03.2014, AZ:4 C 11/13).

    Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat unter Berücksichtigung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 20.03.2014 [4 C 11/13, juris, vorgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2013, 14 A 208/11, juris] zu sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen unter anderem ausgeführt:.

    " [BVerwG, Urteil vom 20.03.2014, 4 C 11/13, juris Rn. 14 - 36].

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20.03.2014 [4 C 11/13, juris] weiter ausgeführt hat, gegen die Annahme der Treuwidrigkeit [Soweit aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG folgt, dass ein die sachliche Abgabepflicht auslösender "Abschluss der Sanierung" im Sinne des § 154 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann gegeben ist, wenn die Gemeinde entgegen der Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufhebung der Sanierungssatzung unterlässt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2013, 14 A 207/11, juris; zur (fortbestehenden) Wirksamkeit der Satzung auch bei verspäteter (Teil-)Aufhebung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.12.2009, 1 A 387/08, juris), liegt Treuwidrigkeit allerdings nicht bereits dann vor, wenn die Gemeinde die Sanierungssatzung entgegen ihrer Pflicht aus § 162 Abs. 1 BauGB nicht rechtzeitig aufgehoben hat (BVerwG, Urteil vom 20.03.2014, 4 C 11/13, juris).] könne etwa sprechen, dass sich der politische Willensbildungsprozess in der Gemeinde über die Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen schwierig gestaltete oder dass die Fortführung der Sanierung an finanziellen Engpässen scheiterte, hat der Beklagte hierzu nichts vorgetragen, sondern lediglich auf weitere bauliche Maßnahmen "entsprechend der Sanierungsziele und Sanierungszwecke" sowie auf die Sicherung der Finanzierung verwiesen; finanzielle Engpässe hat er damit gerade nicht substantiiert dargelegt.

  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 52.10

    Schicksal städtebaulicher Sanierungssatzungen; Überschreitung der Grenze der

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluss vom 12. April 2011 - BVerwG 4 B 52.10 - ZfBR 2011, 477 = BauR 2011, 1308 = BRS 78 Nr. 215 = juris Rn. 5 m.w.N.) ist der Begriff des Abschlusses der Sanierung förmlich zu verstehen.

    Auch nach Sinn und Zweck des § 154 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist deshalb daran festzuhalten, dass es angesichts "unüberwindbarer Schwierigkeiten", ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung den Zeitpunkt des Außerkrafttretens auch nur einigermaßen präzise festzulegen, in sämtlichen Fällen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB einer ausdrücklichen Entscheidung der Gemeinde über die Aufhebung der Sanierungssatzung bedarf (Beschluss vom 12. April 2011 - BVerwG 4 B 52.10 - juris Rn. 5, 6).

    Das gesetzgeberische Ziel, den Abschluss der Sanierung auch angesichts der "unüberwindbaren Schwierigkeiten, ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung den Zeitpunkt des Außerkrafttretens auch nur einigermaßen präzise festzulegen" (Beschluss vom 12. April 2011 a.a.O. Rn. 6), rein formal zu bestimmen, würde damit konterkariert.

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass in Bundesländern, in denen bislang trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 (1 BvR 2457/08) keine Ausschlussfrist erlassen worden sei, Beitragsforderungen bei Unklarheit über Vorliegen eines Treuwidrigkeitstatbestandes bis zu einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsetzbar seien (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018, 9 C 5.17).

    Die rechtliche Wertung der Kammer entspricht im Übrigen einer nachgehenden Entscheidung des neunten Senats des Bundesverwaltungsgerichts; dieser geht davon aus, dass eine (landes-)gesetzliche Regelung, die der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen keine (absoluten) zeitlichen Grenzen setze, sondern in bestimmten Fällen eine nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbefristete Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen ermögliche, möglicherweise verfassungswidrig sei [BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018, 9 C 5.17, juris, Rn. 11, 44 ff., m. w. N.].

    In dieser Entscheidung streicht das Bundesverwaltungsgericht unabhängig von der Frage der Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge zugleich heraus, dass es die Frage, ob eine solche "unvollständige" Regelung im Landesrecht verfassungswidrig sei, vor dem Hintergrund der in acht Bundesländern in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 [1 BvR 2457/08] erlassenen Ausschlussfristen, die zwischen 10 und 25 Jahren liegen, insoweit für entscheidungserheblich halte, als die Beitragserhebung mehr als zehn Jahre nach dem Eintritt der Vorteilslage erfolgt sei [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018, 9 C 5.17, juris, Rn. 41, 45 f., 52 f., 59; vgl. auch Steinkühler, jurisPR-BVerwG 9/2019, Nr. 1].

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen des Fehlens sonstiger Voraussetzungen nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (VGH München, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 21).

    Die darin zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers, die Durchsetzbarkeit des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers auf die längste im Zivilrecht vorgesehene Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 BGB) zu beschränken (VGH München, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 22 im Anschluss an VG Dresden, Urteil vom 14. Mai 2013 - 2 K 742.11 - juris Rn. 42) und zwar unabhängig vom Entstehen des Anspruchs (vgl. § 199 Abs. 2 und 3 Nr. 2 BGB), kann aber zur Ausfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes übernommen werden.

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 sowie Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 4 B 3.98 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 8).

    Soweit es - wie bei sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 BauGB - um bundesrechtlich geregelte Abgaben geht, gegen die sich der Einwand von Treu und Glauben richtet, unterliegt er der vollen revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. Urteil vom 16. Mai 2000 a.a.O. S. 172 f.).

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 sowie Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 4 B 3.98 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 8).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Der Geltendmachung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags, der den betroffenen Eigentümer in dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verletzt, steht jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (vgl. hierzu allgemein z.B. Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 242 Rn. 46 ff.; im öffentlichen Recht z.B. Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 207/11

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Ausgleichsbetragsbescheids

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20.03.2014 [4 C 11/13, juris] weiter ausgeführt hat, gegen die Annahme der Treuwidrigkeit [Soweit aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG folgt, dass ein die sachliche Abgabepflicht auslösender "Abschluss der Sanierung" im Sinne des § 154 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann gegeben ist, wenn die Gemeinde entgegen der Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufhebung der Sanierungssatzung unterlässt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2013, 14 A 207/11, juris; zur (fortbestehenden) Wirksamkeit der Satzung auch bei verspäteter (Teil-)Aufhebung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.12.2009, 1 A 387/08, juris), liegt Treuwidrigkeit allerdings nicht bereits dann vor, wenn die Gemeinde die Sanierungssatzung entgegen ihrer Pflicht aus § 162 Abs. 1 BauGB nicht rechtzeitig aufgehoben hat (BVerwG, Urteil vom 20.03.2014, 4 C 11/13, juris).] könne etwa sprechen, dass sich der politische Willensbildungsprozess in der Gemeinde über die Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen schwierig gestaltete oder dass die Fortführung der Sanierung an finanziellen Engpässen scheiterte, hat der Beklagte hierzu nichts vorgetragen, sondern lediglich auf weitere bauliche Maßnahmen "entsprechend der Sanierungsziele und Sanierungszwecke" sowie auf die Sicherung der Finanzierung verwiesen; finanzielle Engpässe hat er damit gerade nicht substantiiert dargelegt.
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
    Weder der Zeitablauf noch eine unzureichend zügige Förderung der Sanierung haben für sich genommen jedoch zur Folge, dass die Sanierungssatzung automatisch außer Kraft tritt (Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

  • VGH Bayern, 18.02.1998 - 6 C 98.150
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • VG Saarlouis, 02.07.2012 - 10 K 138/12

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag, Erschließungseinheit, neu erschlossenes

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • VG Saarlouis, 01.02.2018 - 6 K 983/17

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im einem Verfahren zur

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 6 A 11169/18

    Beginn der Höchstfrist von 30 Jahren für die Erhebung von

  • OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08

    Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung

  • BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 3.98

    Verwaltungsverfahrensrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • VG Saarlouis, 29.05.2020 - 3 K 1923/18

    Vorausleistung auf Ausbaubeitrag; Inanspruchnahmemöglichkeit; ausräumbares

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2019 - 6 B 10540/19

    Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen bei einer Sanierungsdauer von rund 44

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 208/11

    Festsetzungsverjährung der Erhebung eines Ausgleichsbetrags der Gemeinde für die

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • VG Köln, 28.11.2019 - 8 K 4332/15
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10

    Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück;

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17

    Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn;

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 4 A 640/17

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 8 A 11392/18

    Anforderungen an die Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung in einem

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21

    Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag

    Insoweit besteht der Grundsatz, dass der Begriff der Vorteilslage an für alle Bürger ohne Weiteres bestimmbare, rein tatsächliche Gegebenheiten anknüpfen muss und rechtliche Voraussetzungen für das Entstehen der Abgabe zum Vorteilsausgleich außen vor bleiben (vgl. Saarl. VG, Urteil vom 05.06.2020 - 3 K 302/19 -, juris Rn. 129 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris).

    Für den hier in Rede stehenden Vorauszahlungsbescheid, der das rechtliche Schicksal des eigentlichen Ausgleichsbetrages teilt, kann nichts Anderes gelten (Saarl. VG, Urteil vom 05.06.2020 - 3 K 302/19 -, juris Rn. 126 f).

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