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   VG Saarlouis, 05.12.2008 - 7 K 882/07   

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https://dejure.org/2008,30323
VG Saarlouis, 05.12.2008 - 7 K 882/07 (https://dejure.org/2008,30323)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05.12.2008 - 7 K 882/07 (https://dejure.org/2008,30323)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 7 K 882/07 (https://dejure.org/2008,30323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Relatives Maßnahmeverbot nach § 14 I Nr. 2 SDG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 7.00

    Materielles Disziplinarrecht; Bundesbahnsekretär

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.12.2008 - 7 K 882/07
    Ob dies der Fall ist, hängt von einer prognostischen Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten ab (vgl. BVerwG, Urteile v. 09.12.1982 - 1 D 42/82 -, NJW 1983, 1440 = BVerwGE 76, 43 u. v. 20.02.2001 - 1 D 7/00 -, NJW 2001, 3353 = BVerwGE 114, 57, jeweils m.w.N.) .

    (BVerwG, Urteil v. 20.02.2001 - 1 D 7/00 -, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 7 A 7/05

    Angemessene Disziplinarmaßnahme für einen Beamten im Fall der strafrechtlich

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.12.2008 - 7 K 882/07
    Schließlich sei festzustellen, dass in der untergerichtlichen Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG auch vertreten werde, dass eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme "nach Grund und Umfang ausschließlich mit dem Ziel der Erziehung des Täters zu künftigem pflichtgemäßem Verhalten oder der Mahnung und Abschreckung anderer Beamter in vergleichbaren Situationen" verhängt werde (so VG Lüneburg, Urteil vom 08.02.2006 - 7 A 7/05 -).

    Dass im Übrigen auch das seitens des Beklagten angeführte VG Lüneburg (Urteil v. 02.02.2006 - 7 A 7/05 -, veröffentlicht bei Juris) trotz eines in seiner Entscheidung auch zu findenden missverständlichen Nebensatzes nicht auf generalpräventive Erwägungen, sondern auf die auch in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Regelfall für das Erfordernis einer zusätzlichen Pflichtenmahnung herausgearbeitete Wiederholungsgefahr abgestellt hat, machen seine die Entscheidung tragenden Ausführungen deutlich, dass eine zusätzliche Maßnahme nur nach individueller Prüfung des Einzelfalles beim Vorliegen konkreter Umstände für eine Wiederholungsgefahr zulässig sei, wenn also konkrete Befürchtungen ersichtlich seien, der Beamte werde sich trotz der ihm wegen desselben Sachverhalts bereits auferlegten Kriminalstrafe erneut einer Dienstpflichtverletzung schuldig machen.

  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.12.2008 - 7 K 882/07
    Ob dies der Fall ist, hängt von einer prognostischen Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten ab (vgl. BVerwG, Urteile v. 09.12.1982 - 1 D 42/82 -, NJW 1983, 1440 = BVerwGE 76, 43 u. v. 20.02.2001 - 1 D 7/00 -, NJW 2001, 3353 = BVerwGE 114, 57, jeweils m.w.N.) .
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.12.2008 - 7 K 882/07
    (so das BVerwG insbesondere in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2001) Zusammenfassend setzt das Erfordernis einer zusätzlichen Pflichtenmahnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 SDG daher grundsätzlich das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr (so ausdrücklich BVerwG, Urteil v. 23.02.2005 - 1 D 13/04 -, NVwZ-RR 2006, 53) (hinsichtlich des Begehens weiterer Dienstvergehen trotz der verhängten Kriminalstrafe) und ein hieraus resultierendes weiteres Erziehungsbedürfnis voraus.
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