Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11114
VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19 (https://dejure.org/2022,11114)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.04.2022 - 5 K 1008/19 (https://dejure.org/2022,11114)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. April 2022 - 5 K 1008/19 (https://dejure.org/2022,11114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,11114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 12 Abs 5 S 5 PBefG, § 13 Abs 2 Nr 3 PBefG, § 13 Abs 2a S 1 PBefG, § 13 Abs 2b PBefG, § 8 Abs 3 PBefG, ...
    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht, Anforderungen an die Ausschreibung sowie an die Auswahlentscheidung nach der besten Verkehrsbedienung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Eine Verletzung in eigenen Rechten durch eine dem Konkurrenten erteilte Genehmigung setzt hier vielmehr voraus, dass der unterlegene Bewerber einen eigenen Genehmigungsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99-, juris) oder jedenfalls einen Anspruch auf Neubescheidung des eigenen Genehmigungsantrags hat.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach-und Rechtslage sei dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2020 - 8 K 9790/18 -, juris, Rn. 76; BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, jeweils juris).

    Auch in diesem Fall hat § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG (bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG n.F.) drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, juris, Rn. 21 f. m.w.N.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris, Rn. 60).

    Für die hier zu beurteilende Anfechtungsklage kann nichts anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).

    Dabei kommt es - wie ausgeführt - maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier also des Erlasses des angefochtenen Widerspruchsbescheids vom 28.06.2019 - an, weil ein Anspruch auf Aufhebung einer belastenden Verwaltungsentscheidung ex tunc im Allgemeinen nur besteht, wenn diese im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens rechtswidrig war, und das Personenbeförderungsgesetz insoweit keine abweichende Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris, Rn. 29 ff.; BayVGH, Urteil vom 07.12.2011 - 11 B 11.928 -, juris).

  • BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19

    Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Eine solche allgemeine Vorschrift müsse den interessierten Verkehrsunternehmen aber bereits vor Ablauf der Frist zur Abgabe eines Angebots zugänglich sein, um ihre diskriminierungsfreie Anwendung sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3.19 -, juris).

    Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 hat die Klägerin die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.2019 - 10 C 3.19 - eingereicht.

    Im Zweifel sei das Rechtsschutzinteresse zu bejahen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3.19 -, juris).

    Im Zweifel - und so auch hier - ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3/19 -, juris, Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25.03 -, juris, Rn. 19).

    Zwar lässt sich § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG entnehmen, dass eine Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich bleibt, auch wenn Ausgleichsleistungen auf der Grundlage einer sog. "allgemeinen Vorschrift" gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3/19 -, juris, Rn. 30).

    Die diskriminierungsfreie Anwendung einer allgemeinen Vorschrift ist nach Ablauf der Einreichungsfrist für eigenwirtschaftliche Anträge schon deshalb nicht mehr möglich, weil ein interessierter Unternehmer - wie die Klägerin - sie seinem Antrag nicht mehr zugrunde legen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3/19 -, juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Denn die Genehmigungsbehörde könne nicht gezwungen sein, sehenden Auges einen in seiner Kontinuität von vornherein gefährdeten Linienbetrieb zu genehmigen (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 26).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach-und Rechtslage sei dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2020 - 8 K 9790/18 -, juris, Rn. 76; BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, jeweils juris).

    Die Klägerin könne mit der Klage auch das legitime Ziel verfolgen, dass die Linienverkehre, wenn sie von keinem der Bewerber eigenwirtschaftlich erbracht werden könnten, vom Aufgabenträger ausgeschrieben würden und sich die Klägerin an diesem Ausschreibungsverfahren um die Busverkehre dann beteiligen könne (BVerwG, Urteil vom 24.10.2003 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 27).

    Es stelle einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil für die Beigeladene und eine sachlich nicht gerechtfertigte Verdrängung der Klägerin dar, wenn die Genehmigungsbehörde die Auswahl zwischen mehreren und insoweit gleichrangigen Anbietern einer eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung zu treffen habe und einer der Bewerber erkennbar mehr verspreche als er im Hinblick auf die Ertragslage zu halten vermöge (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 27).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris, Rn. 60).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach-und Rechtslage sei dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2020 - 8 K 9790/18 -, juris, Rn. 76; BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, jeweils juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris, Rn. 60).

    Die eingeschränkte Bindungswirkung des Nahverkehrsplans gegenüber der Vorabbekanntmachung verdeutlicht nicht zuletzt § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG, wonach die Genehmigung zwingend zu versagen ist, wenn der Antrag im Widerspruch zur Vorabbekanntmachung steht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris, Rn. 83; BVerwG, Urteil vom 28.07.2021 - 8 C 33/20 -, juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Solange sie allen Antragstellern in gleicher Weise und auf Grundlage eines vergleichbaren Kenntnisstandes eingeräumt wird, ist sie unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10 - juris).

    Die Genehmigungsbehörde darf das Auswahlverfahren grundsätzlich nicht zu einem für die Antragsteller nicht vorhersehbaren, beliebigen Zeitpunkt für beendet erklären, sondern muss in der Regel im Voraus einen Termin zur Abgabe der letzten Antragsfassung festlegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.10.2010, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Soweit das Personenbeförderungsgesetz auf "die beste Verkehrsbedienung" abstellt, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der dem Beklagten als der zuständigen Genehmigungsbehörde einen Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. BayVGH, Urteil vom 15.03.2012 - 11 B 09.1100 -, juris, Rn. 44, 51 a.E.; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 13 Rn. 70 ff.).

    Die zu treffende Auswahlentscheidung ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung der maßgeblichen Belange, für die die sog. Abwägungsfehlerlehre gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 113, 39/48; BayVGH, Urteil vom 15.03.2012, a.a.O. Rn. 51 a.E.).

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08

    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens hat die Genehmigungsbehörde den Antragstellern jedoch einen Stichtag bekanntzugeben (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 - juris).
  • VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19

    Ca.-Angaben sind unzulässig!

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Es fehlt mithin im Ergebnis an einer transparenten Grundlage für den Wettbewerb (vgl. Vergabekammer Leipzig, Beschluss vom 25.06.2019 - 1/SVK/013-19 -, juris, Rn. 63 f.; so schon VK Bund, Beschluss vom 16.03.2015, VK 2 - 9/15).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Denn das Wettbewerbsverfahren um eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung sei ein Ausschreibungsverfahren im weiteren Sinne, bei dem die Genehmigungsbehörde einen rechtmäßigen Wettbewerb gewährleisten müsse (BVerwG, Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46.02 -, juris, Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2016 - 7 ME 50/16

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
    Das OVG Lüneburg führte in einer Entscheidung vom 20.05.2016 (7 ME 50/16 - juris) zur Nachbesserung von Genehmigungsanträgen nach § 12 Abs. 5 Satz 5 PBefG in einer Konkurrenzsituation zweier Antragsteller aus:.
  • VG Stuttgart, 05.02.2020 - 8 K 4279/18

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienbündel; Vorabbekanntmachung; Versagungsgrund;

  • VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.490

    Konkurrentenklage um Linienverkehrsgenehmigung für Busunternehmer

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 B 46.12

    Erfolg einer Konkurrentenverdrängungsklage auf Erteilung einer

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

  • VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18

    Antrag eines Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung; keine Möglichkeit der

  • VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 3 K 13.2063

    Öffentlicher Personennahverkehr; Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung;

  • BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit den Nachweispflichten

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

  • VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-09/15

    Nachprüfungsverfahren: Rahmenvertrag über die Lieferung und Wartung von Sport-

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 13 A 788/15

    Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung i.R.d. eigenwirtschaftlichen

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928

    Auslegung eines Berufungsantrags

  • VG München, 16.11.2016 - M 23 K 15.2015

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BVerwG, 28.07.2021 - 8 C 33.20

    Kein Anspruch auf Linienverkehrsgenehmigung bei unzureichender Bedienung des

  • VG Hannover, 28.09.2004 - 5 B 4219/04
  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht