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   VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18   

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VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18 (https://dejure.org/2020,29538)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.08.2020 - 1 K 429/18 (https://dejure.org/2020,29538)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. August 2020 - 1 K 429/18 (https://dejure.org/2020,29538)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 330/19

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs von Bestandsspielhallen; Vorliegen eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.11.2019 durch Beschluss vom 22.04.2020, Az. 1 B 330/19, ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der aus den Verfahren 1 K 1118/19, 1 K 194/19, 1 K 447/18, 1 L 1083/18, 1 B 293/18, 1 L 195/19, 1 B 143/19, 1 L 1072/19, 1 B 330/19 und 1 L 1087/19 beigezogenen Gerichtsakten und der Verwaltungsakten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 15, juris.

    Beschluss der Kammer vom 15.11.2019 - 1 L 1116/19 - sowie OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.03.2020 - 1 B 338/19 -, Rn. 13, vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 15 und vom 02.07.2020 - 1 B 109/20 -, Rn. 11, jeweils juris.

    So bereits: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 17, juris.

    Der weitere Vortrag des Klägers - der bereits inhaltsgleich im dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Az.: 1 B 330/19 erfolgt ist -, wonach er bei Antragstellung die "Kopie des Erlaubnisbescheids der ..." nebst "Kopie des Bauplans des entsprechenden Gebäudes" mit dem Vermerk "Die mit A - C bezeichneten Räume sind überprüft und stimmen mit der Örtlichkeit überein.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 17 - 19, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 20, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, juris.

    So auch ausdrücklich für den Fall des Klägers: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 23 - 25, juris.

    hierzu auch: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 39, juris.

    So auch: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 40, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 43 - 44, juris.

  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    zum Prüfungsmaßstab betreffend die Prüfung der Europarechtskonformität einer landesrechtlichen Regelung durch ein deutsches Gericht: OVG Saarlouis, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 8, juris.

    allgemein zur Unionsrechtskonformität der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht, des Abstandsgebotes und des Verbundverbotes: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 28, juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2019 - 1 L 1130/19 - (zur Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Beschränkung in Gestalt des Abstandsgebotes sowie zur Frage der Kohärenz) sowie ausführlich zuletzt zum saarländischen Landesrecht: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 9 ff., juris (m.w.N.).

    EuGH, Urteil vom 11.03.2010 - C-384/08 -, juris sowie hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 10, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 48, juris u.a. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C - 156/13 -, juris Rdnrn. 24, 31 und 32, und vom 22.06.2017 - C - 49/16 -, juris Rdnrn. 36 f. (m.w.N.) sowie zuletzt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 7 - 30, juris.

    So auch: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 -1 B 318/19 -, Rn. 7 - 30, juris.

    hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 12, juris (m.w.N.).

    hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04. Februar 2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 23, juris.

    so: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 25, juris,.

    BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 1123 sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 27, juris jeweils unter Hinweis auf: EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-156/13 -, Rn. 33 ff., juris.

    So: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 7 - 30, juris.

    Bislang offen gelassen: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 64, 67, juris.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    eingehend hierzu: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 119 ff. und Rn. 179 ff., juris sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, Rn. 2, juris.

    BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 124, juris (m.w.N.).

    BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 184, juris.

    BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 147.

    BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 1123 sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 27, juris jeweils unter Hinweis auf: EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-156/13 -, Rn. 33 ff., juris.

    hierzu: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 184 - 185, juris.

    hierzu BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rn. 194, juris (m.w.N.) sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 111, juris.

    VGH Hessen, Beschluss vom 11.06.2018 - 8 B 2048/17 -, Rn. 20, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rn. 118 ff., juris.

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 83, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - OVG 1 N 78.19 -, Rn. 5, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 27, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 24, juris (jeweils zur Frage des Fehlens eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes für den Bereich des deutschen Spielhallenrechtes).

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 48, juris u.a. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C - 156/13 -, juris Rdnrn. 24, 31 und 32, und vom 22.06.2017 - C - 49/16 -, juris Rdnrn. 36 f. (m.w.N.) sowie zuletzt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 7 - 30, juris.

    hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 30, juris.

    zur Schutzwürdigkeit getroffener Vermögensdispositionen betreffend einen auf eine Befreiung vom Abstandsgebot gerichteten Härtefallantrag: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.01.2020 - 1 B 248/19-, Rn. 61 (m.w.N.) sowie Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 53, juris.

    hierzu BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rn. 194, juris (m.w.N.) sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 111, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.11.2018 - 1 A 170/16 -, Rn. 60, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris.

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-156/13 -, Rn. 23, juris ; Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08 -, Rn. 45, juris und Urteil vom 08.09.2010 - C-316/07 u.a. - Rn. 79, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 48, juris u.a. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C - 156/13 -, juris Rdnrn. 24, 31 und 32, und vom 22.06.2017 - C - 49/16 -, juris Rdnrn. 36 f. (m.w.N.) sowie zuletzt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 7 - 30, juris.

    EuGH, Urteil vom 12.06.2014, - C-156/13 -, Rn. 24-32, juris.

    BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 1123 sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 27, juris jeweils unter Hinweis auf: EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-156/13 -, Rn. 33 ff., juris.

  • VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18

    Anschlusssicherstellung von Bargeld; Notwendigkeit der Darlegung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    Die Kammer hat das Verfahren hinsichtlich der Drittanfechtungsklage bezüglich der der ... ... GmbH mit Bescheid vom 23.02.2018 erteilten Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle in dem Gebäude ... ..., ... ... durch Beschluss vom 03.04.2018 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 K 447/18 fortgeführt.

    Auf diesen Bescheid hat der Kläger zunächst sein Klagebegehren in dem Drittanfechtungsverfahren, Az.: 1 K 447/18, erweitert.

    Nachdem die Kammer das Verfahren hinsichtlich der den Bescheid vom 27.06.2019 (Spielh 110-2016(2017) betreffenden Klageerweiterung vom 29.07.2019 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 K 1118/19 fortgeführt hat, ist das durch den Kläger unter dem Az. 1 K 447/18 betriebene Drittanfechtungsverfahren, das noch den Bewilligungsbescheid vom 23.02.2018 zum Gegenstand hatte, nach übereinstimmender Erledigungserklärung eingestellt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der aus den Verfahren 1 K 1118/19, 1 K 194/19, 1 K 447/18, 1 L 1083/18, 1 B 293/18, 1 L 195/19, 1 B 143/19, 1 L 1072/19, 1 B 330/19 und 1 L 1087/19 beigezogenen Gerichtsakten und der Verwaltungsakten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 83, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - OVG 1 N 78.19 -, Rn. 5, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 27, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 24, juris (jeweils zur Frage des Fehlens eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes für den Bereich des deutschen Spielhallenrechtes).

    Vgl.: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 84 sowie eingehend zum Kohärenzgebot: BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10/12 - Rn. 29 ff. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08 -, juris (m.w.N.).

    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 85, juris (m.w.N.) sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - 1 N 78/19 -, Rn. 24, juris.

  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 248/19

    Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Befreiung vom Abstandsgebot

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    zur Schutzwürdigkeit getroffener Vermögensdispositionen betreffend einen auf eine Befreiung vom Abstandsgebot gerichteten Härtefallantrag: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.01.2020 - 1 B 248/19-, Rn. 61 (m.w.N.) sowie Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 53, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.01.2020 - 1 B 248/19 -, Rn. 64, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - 1 N 78.19

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 83, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - OVG 1 N 78.19 -, Rn. 5, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 27, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 24, juris (jeweils zur Frage des Fehlens eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes für den Bereich des deutschen Spielhallenrechtes).

    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 85, juris (m.w.N.) sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - 1 N 78/19 -, Rn. 24, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18
    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 83, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - OVG 1 N 78.19 -, Rn. 5, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 27, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 24, juris (jeweils zur Frage des Fehlens eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes für den Bereich des deutschen Spielhallenrechtes).

    allgemein zur Unionsrechtskonformität der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht, des Abstandsgebotes und des Verbundverbotes: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 28, juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2019 - 1 L 1130/19 - (zur Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Beschränkung in Gestalt des Abstandsgebotes sowie zur Frage der Kohärenz) sowie ausführlich zuletzt zum saarländischen Landesrecht: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 9 ff., juris (m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 1118/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich glücksspielrechtlicher

  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 1 B 143/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

  • VG Arnsberg, 28.08.2019 - 1 L 1087/19
  • OVG Saarland, 06.11.2018 - 1 A 170/16

    Erlöschen der Spielhallenerlaubnis wegen wesentlicher Veränderung der Nutzfläche

  • OVG Saarland, 04.05.2020 - 1 B 345/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 258/18

    Gewerberecht: Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs einer rechtswidrigerweise

  • VGH Hessen, 11.06.2018 - 8 B 2048/17

    Spielhallen im Verbund

  • BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19

    Die ungarische Regelung über die Erlaubnis von Online-Glücksspielen ist nicht mit

  • EuGH, 22.06.2017 - C-49/16

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis (hier: rechtmäßige Auswahlentscheidung und

  • OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19

    Schließung einer Spielhalle; Befreiung vom Verbundverbot

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 4 B 665/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18

    Härtefall begründenden Umstände nach Maßgabe des GlSpielG BW § 51 Abs 2 S 1, Abs

  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18
  • OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

    Die gegen diese Bescheide vom Kläger erhobene Klage (1 K 429/18) wurde vom Verwaltungsgericht hinsichtlich der Drittanfechtungsklage gegen die Erlaubnis für den Konkurrenten abgetrennt (1 K 447/18).

    Dass der Kläger in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (1 K 429/18) hilfsweise die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für die von der Schließung betroffene Spielhalle 2 begehre, stehe der Schließungsanordnung nicht entgegen.

    Die entsprechenden Unterlagen müssten sich in der Verwaltungsakte des Beklagten befunden haben, wie sich aus Vermerken des Beklagten vom 4.12.2013 [In dem Vermerk heißt es zur Spielhalle 1 unter Buchst. b (Bl. 8 der Verwaltungsakte/Band A zum Verfahren 1 K 429/18): "An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass dies bereits im ursprünglichen Bauplan so dargestellt war und daher gegebenenfalls noch Bestandteil der aktuellen Erlaubnis ist." ] und vom 8.5.2014 [In dem Vermerk heißt es zur Spielhalle 1 unter Buchst. c (Bl. 20 der Verwaltungsakte/Band A zum Verfahren 1 K 429/18): "Der neue Raucherraum ist im ursprünglichen Bauplan nicht eingetragen.

    Soweit sich der Kläger erneut darauf beruft, er habe seinem Antrag auf Genehmigung des Weiterbetriebs der Spielhallen 1 und 2 eine Kopie des Bauplans nebst einem Vermerk der UBA vom 6.10.1993 beigefügt und dieser müsse dem Beklagten ausweislich der zitierten Vermerke des Beklagten vom 4.12.2013 und vom 8.5.2014 bereits vorgelegen haben, hat das Verwaltungsgericht in seinem im Parallelverfahren 1 K 429/18 ergangenen Urteil vom 6.8.2020 darauf hingewiesen, dass der Kläger seinen seinerzeitigen Anträgen nach Aktenlage lediglich einen (nichtamtlichen) Bauplan nebst Nutzflächenberechnung [Bl. 95 bzw. 43 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] beigefügt hat, der den angeführten Anwendungshinweisen nicht genügt, und sich die von ihm angeblich vorgelegten weiteren Unterlagen weder in den Verwaltungsakten, von deren Vollständigkeit auszugehen ist, wiederfinden noch aus den genannten Vermerken herleiten lassen.

    Wie das Verwaltungsgericht in seinem im Parallelverfahren 1 K 429/18 ergangenen Urteil vom 6.8.2020 in Anknüpfung an den im diesem vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 22.4.2020 - 1 B 330/19 - [juris, Rz. 19] ausgeführt hat, würde das angebliche Schriftstück vom 6.10.1993 nämlich allein die damalige Übereinstimmung der baulichen Ausgestaltung der betreffenden Räumlichkeiten mit dem Bauplan dokumentieren.

    [Im Einzelnen heißt es darin (Bl. 1, 3 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18): "Zum genauen Verfahrensablauf eines Antrags auf Weiterbetrieb einer Spielhalle nach dem 30. Juni 2017 sowie zum Antrag auf Anerkennung als Härtefall ... finden Sie ausführliche Anwendungshinweise nebst einer entsprechenden Checkliste unter: http://www.saarland.de/gewerberecht.htm " ] Auf diese Weise hat der Beklagte seiner Beratungspflicht auch hinsichtlich des hier in Rede stehenden Erfordernisses zur Vorlage einer Baugenehmigung genüge getan, [vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 2.7.2020 - 1 B 109/20 -, juris, Rz. 14] zumal weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass der Kläger sich dieserhalb an den Beklagten mit der Bitte um weitere Beratung gewandt hätte.

    [zu diesem Erfordernis vgl. aber Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2021, § 25 Rz. 12, m.w.N.] Das gilt ungeachtet des Umstands, dass der Kläger in seinen Anschreiben zu den unter dem 10.12.2016 datierenden Anträgen auf Neukonzessionierung ausgeführt hat: "Baurechtliche Genehmigung der o.g. Spielhalle liegt Ihrer Behörde vor." [Bl. 101 (Spielhalle 1) bzw. 49 (Spielhalle 2) der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] Ein durchschnittlicher Sachbearbeiter, auf den insoweit abzustellen ist, muss daraus nicht ohne weiteres den Schluss ziehen, diese Erklärung des Klägers vor einer Entscheidung über den Erteilungsantrag überprüfen und den Kläger ggf. rechtzeitig vor Fristablauf darauf hinweisen zu müssen, dass seine Behauptung nach Aktenlage unzutreffend ist.

    Das gilt umso mehr, als die vom 10.12.2016 datierenden Anträge des Klägers ausweislich der Verwaltungsunterlagen [Bl. 49 f. und 101 f. der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] erst am 20. bzw. 21.12.2016 und damit kurz vor Ablauf der Antragsfrist am 31.12.2016 eingegangen sind, so dass aus der späten Antragseinreichung des Klägers resultierende Antragsmängel mit diesem heimgehen.

    Auch habe er entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts mit dem keine Bedenken rechtfertigenden Bericht des Wirtschaftsprüfers vom Dezember 2016 [Bl. 56 bis 81 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] eine Existenzbedrohung nachgewiesen.

  • OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 283/20

    Anfechtung einer einem Konkurrenten erteilten Spielhallenerlaubnis

    Die gegen diese Bescheide vom Kläger erhobene Klage (1 K 429/18) wurde vom Verwaltungsgericht hinsichtlich der Drittanfechtungsklage gegen die Erlaubnis für die Beigeladene abgetrennt (1 K 447/18).

    Die entsprechenden Unterlagen müssten sich in der Verwaltungsakte des Beklagten befunden haben, wie sich aus Vermerken des Beklagten vom 4.12.2013 [In dem Vermerk heißt es zur Spielhalle 1 unter Buchst. b (Bl. 8 der Verwaltungsakte/Band A zum Verfahren 1 K 429/18): "An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass dies bereits im ursprünglichen Bauplan so dargestellt war und daher gegebenenfalls noch Bestandteil der aktuellen Erlaubnis ist." ] und vom 8.5.2014 [In dem Vermerk heißt es zur Spielhalle 1 unter Buchst. c (Bl. 20 der Verwaltungsakte/Band A zum Verfahren 1 K 429/18): "Der neue Raucherraum ist im ursprünglichen Bauplan nicht eingetragen.

    Soweit sich der Kläger erneut darauf beruft, er habe seinem Antrag auf Genehmigung des Weiterbetriebs der Spielhalle 1 eine Kopie des Bauplans nebst einem Vermerk der UBA vom 6.10.1993 beigefügt und dieser müsse dem Beklagten ausweislich der zitierten Vermerke des Beklagten vom 4.12.2013 und vom 8.5.2014 bereits vorgelegen haben, hat bereits das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der Kläger seinen seinerzeitigen Anträgen nach Aktenlage lediglich einen (nichtamtlichen) Bauplan nebst Nutzflächenberechnung [Bl. 95 bzw. 43 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] beigefügt hat, der den angeführten Anwendungshinweisen nicht genügt, und sich die von ihm angeblich vorgelegten weiteren Unterlagen weder in den Verwaltungsakten, von deren Vollständigkeit auszugehen ist, wiederfinden noch aus den genannten Vermerken herleiten lassen.

    [Im Einzelnen heißt es darin (Bl. 1, 3 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18): "Zum genauen Verfahrensablauf eines Antrags auf Weiterbetrieb einer Spielhalle nach dem 30. Juni 2017 sowie zum Antrag auf Anerkennung als Härtefall ... finden Sie ausführliche Anwendungshinweise nebst einer entsprechenden Checkliste unter: http://www.saarland.de/gewerberecht.htm " ] Auf diese Weise hat der Beklagte seiner Beratungspflicht auch hinsichtlich des hier in Rede stehenden Erfordernisses zur Vorlage einer Baugenehmigung genüge getan, [vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 2.7.2020 - 1 B 109/20 -, juris, Rz. 14] zumal weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass der Kläger sich dieserhalb an den Beklagten mit der Bitte um weitere Beratung gewandt hätte.

    [zu diesem Erfordernis vgl. aber Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2021, § 25 Rz. 12, m.w.N.] Das gilt ungeachtet des Umstands, dass der Kläger in seinen Anschreiben zu den unter dem 10.12.2016 datierenden Anträgen auf Neukonzessionierung ausgeführt hat: "Baurechtliche Genehmigung der o.g. Spielhalle liegt Ihrer Behörde vor." [Bl. 101 (Spielhalle 1) bzw. 49 (Spielhalle 2) der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] Ein durchschnittlicher Sachbearbeiter, auf den insoweit abzustellen ist, muss daraus nicht ohne weiteres den Schluss ziehen, diese Erklärung des Klägers vor einer Entscheidung über den Erteilungsantrag überprüfen und den Kläger ggf. rechtzeitig vor Fristablauf darauf hinweisen zu müssen, dass seine Behauptung nach Aktenlage unzutreffend ist.

    Das gilt umso mehr, als die vom 10.12.2016 datierenden Anträge des Klägers ausweislich der Verwaltungsunterlagen [Bl. 49 f. und 101 f. der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] erst am 20. bzw. 21.12.2016 und damit kurz vor Ablauf der Antragsfrist am 31.12.2016 eingegangen sind, so dass aus der späten Antragseinreichung des Klägers resultierende Antragsmängel mit diesem heimgehen.

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 1118/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren; Drittanfechtungsklage

    Gegen die Bescheide des Beklagten vom 23.02.2018 hat der Kläger am 29.03.2018 Klage erhoben (Az. 1 K 429/18).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der aus den Verfahren 1 K 429/18, 1 K 447/18, 1 K 194/19, 1 L 1083/18, 1 B 293/18, 1 L 195/19, 1 B 143/19, 1 L 1072/19, 1 B 330/19 und 1 L 1087/19 beigezogenen Gerichtsakten und der Verwaltungsakten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 330/19
    Gegen diesen Bescheid erhob der Antragsteller unter dem Aktenzeichen 1 K 429/18 Klage und begehrte zugleich einstweiligen Rechtsschutz zwecks weiterer Duldung der Spielhalle (Az.: 1 L 1083/18).

    Den vom Antragsteller gestellten Antrag, den Antragsgegner durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, den Weiterbetrieb der verfahrensgegenständlichen Spielhalle bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens 1 K 429/18 vorläufig zu dulden, hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 11.11.2019 - 1 L 1072/19 - zurückgewiesen.

  • VG Saarlouis, 01.09.2020 - 1 K 87/20

    Anfechtung der dem Konkurrenten erteilten Erlaubnis als Voraussetzung für

    entsprechend Urteil der Kammer vom 06.08.2020 - 1 K 429/18 -.
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