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   VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22   

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VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22 (https://dejure.org/2022,26404)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.09.2022 - 3 L 1001/22 (https://dejure.org/2022,26404)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. September 2022 - 3 L 1001/22 (https://dejure.org/2022,26404)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 80 Abs 5; AsylG, § 36 Abs 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AsylG, § 30 Abs 1; AsylG, § 30 Abs 2; MRK, Art 3
    Tadschikistan: Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt; offensichtliche Unbegründetheit des Asylantrags bei rein wirtschaftlichen Gründen; Sicherung Existenzminimum trotz Auswirkungen der Corona-Pandemie möglich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Im Übrigen wird ein Ausländer wegen einer politischen Überzeugung verfolgt, wenn dies geschieht, weil er eine bestimmte Meinung, Grundhaltung oder Überzeugung vertritt, und zwar in einer Angelegenheit, die die in § 3c AsylG genannten potenziellen Verfolger sowie deren Politiken oder Verfahren betrifft (§ 3b Abs. 1 Nr. 5 AsylG), wobei gemäß § 3b Abs. 2 AsylG genügt, dass dem Ausländer diese Überzeugung von seinem Verfolger zugeschrieben wird [Vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19.4.2018 -1 C 29.17-, juris Rn. 21].

    Die politische Überzeugung wird in erheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts oder in anderer Weise auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine mit der Staatsraison nicht übereinstimmende politische Meinung nach außen bekundet und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt [Vgl. BVerwG, Urt. v. 19.4.2018 -1 C 29.17-, juris Rn. 21; Urt. v. 19.05.1987 -9 C 184.86-, BVerwGE 77, 258, juris Rn. 19, m.w.N.].

    Hiervon kann insbesondere auszugehen sein, wenn er eine Behandlung erleidet, die härter ist als sie sonst zur Verfolgung ähnlicher - nichtpolitischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (sogenannter "Politmalus" [Vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 -1 C 29.17-, juris Rn. 22, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 -2 BvR 502/86 u.a.-, BVerfGE 80, 315, juris Rn. 53; Kammerbeschl. v. 4.12.2012 -2 BvR 2954/09-, juris Rn. 24]).

    Solche Maßnahmen begründen nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Furcht vor Verfolgung, wenn sie den Betroffenen über die Ahndung des allgemeinen Pflichtverstoßes hinaus wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten, von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung treffen sollen, wofür Indizien ein unverhältnismäßiges Ausmaß der Sanktionen oder deren diskriminierender Charakter sein können [Vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 -1 C 29.17-, juris Rn. 22, m.w.N.).].

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    In Bezug auf Gefahren einer Verletzung des Art. 3 EMRK, die individuell durch einen konkret handelnden Täter drohen, daher keine andere Bewertung als bei der Prüfung des subsidiären Schutzes denkbar (BVerwG, U. v. 31.01.2013, 10 C 15.12).

    Die Abschiebung trotz schlechter humanitärer Verhältnisse kann danach nur in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu bewerten sein und die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK (vgl. BVerwG, U. v. 31.01.2013, 10 C 15.12, NVwZ 2013, 1167 ff.; VGH BW, U. 24.07.2013, A 11 S 697/13 m. w. N. insbesondere zur einschlägigen EGMR Rechtsprechung).

    Im Grundsatz stellen nach der Rechtsprechung des EGMR schlechte humanitäre Verhältnisse, Armut und Hunger, Arbeitslosigkeit und schlechte medizinische Versorgung keine Verletzung von Art. 3 EMRK dar (EGMR, Urteil v. 27.5.2008 - 26565/05 N. v. United Kingdom; so auch BVerwG, Urteil v. 31.01.2013, 10 C 15/12, NVwZ 2013, 1167 ff.).

    Zu schlechten humanitären Verhältnissen müssen ganz außerordentliche Umstände hinzutreten, um diese als unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK qualifizieren zu können (BVerwG, Urteil v. 31.01.2013 - 10 C 15.12, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR).

  • VG Saarlouis, 21.05.2021 - 3 K 315/21

    Einzelfall tadtschikischer Asylbewerber, bei dem die Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Er setzt sich zudem mit dem Antragsvorbringen eingehend sowie in überzeugender Weise auseinander und stellt die Verhältnisse im Heimatland des Antragstellers - Tadschikistan -, bezogen auf die Erkenntnislage und die Rechtsprechung der Kammer [vgl. nur die Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20- sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-] zutreffend da, wenn dort ausgeführt wird:.

    Rspr. der Kammer Tadschikistan betreffend, vgl. Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20-sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-].

    Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20-sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-].

  • VG Saarlouis, 21.05.2021 - 3 K 759/20

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Er setzt sich zudem mit dem Antragsvorbringen eingehend sowie in überzeugender Weise auseinander und stellt die Verhältnisse im Heimatland des Antragstellers - Tadschikistan -, bezogen auf die Erkenntnislage und die Rechtsprechung der Kammer [vgl. nur die Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20- sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-] zutreffend da, wenn dort ausgeführt wird:.

    Rspr. der Kammer Tadschikistan betreffend, vgl. Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20-sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-].

    Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20-sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-].

  • VG Saarlouis, 13.07.2021 - 3 K 2034/19

    Strenge Ausreisekontrollen in Tadschikistan

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Er setzt sich zudem mit dem Antragsvorbringen eingehend sowie in überzeugender Weise auseinander und stellt die Verhältnisse im Heimatland des Antragstellers - Tadschikistan -, bezogen auf die Erkenntnislage und die Rechtsprechung der Kammer [vgl. nur die Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20- sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-] zutreffend da, wenn dort ausgeführt wird:.

    Rspr. der Kammer Tadschikistan betreffend, vgl. Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20-sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-].

    Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, 3 K 543/20- und -3 K 759/20-sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19-].

  • EGMR, 29.01.2013 - 60367/10

    S.H.H. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Es liegt nicht bereits eine Verletzung von Art. 3 EMRK vor, wenn Rückkehrern Versorgungsleistungen, die ihnen im abschiebenden Staat gewährt wurden, im Zielstaat der Abschiebung nicht zur Verfügung stehen und sich ihr Lebensstandard deswegen deutlich verschlechtert (EGMR, Urteil v. 29.01.2013 - 60367/10 S.H.H. v. United Kingdom, Urteil v. 27.05.2008 - 26565/05 N. v. United Kingdom).

    Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (very exceptional cases") sprechen humanitäre Gründe hinsichtlich Art. 3 EMRK gegen eine Abschiebung (EGMR, Urteil v. 29.01.2013 - 60367/10 S.H.H. v. United Kingdom).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Es muss zu erwarten sein, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einen Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. es muss eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung Gesundheitszustandes drohen; konkret ist diese Gefahr, wenn die Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr in den Heimatstaat einträte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58.96).

    Die durch Bundesverwaltungsgericht (U. v. 25.11.1997, 9 C 58.96, EZAR 043 Nr. 27) entwickelte Rechtsprechung zu § 60 Abs. 7 AufenthG, die bei Fehlen eines solchen Ländererlasses und Vorliegen einer extremen Gefahrenlage im Wege einer verfassungskonformen Auslegung dennoch zu einer Schutzgewährung führen kann, kommt nach der oben dargestellten neuen Auslegung des § 60 Abs. 5 AufenthG nicht mehr Betracht.

  • EGMR, 27.05.2008 - 26565/05

    N. ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Im Grundsatz stellen nach der Rechtsprechung des EGMR schlechte humanitäre Verhältnisse, Armut und Hunger, Arbeitslosigkeit und schlechte medizinische Versorgung keine Verletzung von Art. 3 EMRK dar (EGMR, Urteil v. 27.5.2008 - 26565/05 N. v. United Kingdom; so auch BVerwG, Urteil v. 31.01.2013, 10 C 15/12, NVwZ 2013, 1167 ff.).

    Es liegt nicht bereits eine Verletzung von Art. 3 EMRK vor, wenn Rückkehrern Versorgungsleistungen, die ihnen im abschiebenden Staat gewährt wurden, im Zielstaat der Abschiebung nicht zur Verfügung stehen und sich ihr Lebensstandard deswegen deutlich verschlechtert (EGMR, Urteil v. 29.01.2013 - 60367/10 S.H.H. v. United Kingdom, Urteil v. 27.05.2008 - 26565/05 N. v. United Kingdom).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - 19 A 4470/19

    Nigeria: Kein generelles Abschiebungsverbot für Kleinkinder wegen Malariagefahr

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Der Antragsteller muss sich im Übrigen - genauso wie bei etwaigen anderen Erkrankungen [vgl. etwa zu Malaria OVG NRW, Urteil v. 24.3.2020 -19 A 4470/19.A- juris] - gegebenenfalls mit den Behandlungsmöglichkeiten in seinem Heimatland behelfen [std.
  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.09.2022 - 3 L 1001/22
    Hiervon kann insbesondere auszugehen sein, wenn er eine Behandlung erleidet, die härter ist als sie sonst zur Verfolgung ähnlicher - nichtpolitischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (sogenannter "Politmalus" [Vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 -1 C 29.17-, juris Rn. 22, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 -2 BvR 502/86 u.a.-, BVerfGE 80, 315, juris Rn. 53; Kammerbeschl. v. 4.12.2012 -2 BvR 2954/09-, juris Rn. 24]).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

  • BVerwG, 23.08.1996 - 9 C 144.95

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anspruch auf Asyl - Vorliegen von

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

  • VG Saarlouis, 02.05.2023 - 3 K 716/22

    Asylrecht: Anforderungen an den Nachweis einer objektiven Gefährdungslage

    Er setzt sich zudem mit dem Vorbringen des Klägers eingehend sowie in überzeugender Weise auseinander und stellt die Verhältnisse im Heimatland des Klägers - Tadschikistan - fallbezogen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Kammer [Vgl. nur Urteile der Kammer vom 21.05.2021 -3 K 315/21-, -3 K 543/20- und -3 K 759/20- sowie vom 12.07.2021 -3 K 2034/19- und vom 09.11.2022 -3 K 836/22-; Beschluss vom 06.09.2022 -3 L 1001/22-] zutreffend dar, wenn dort ausgeführt wird:.
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