Rechtsprechung
VG Saarlouis, 06.12.2021 - 6 L 1562/21 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 06.12.2021 - 6 L 1562/21
- OVG Saarland, 16.03.2022 - 2 B 44/22
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 16.03.2022 - 2 B 44/22
Beschwerdeausschluss im asylrechtlichen Eilverfahren
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6.12.2021 - 6 L 1562/21 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 6.12.2021 - 6 L 1562/21 - ordnete das Verwaltungsgericht unter teilweiser Abänderung seines Beschlusses vom 22.11.2021 - 6 L 1500/21 - die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17.11.2021 - 6 K 1499/21 - gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 27.10.2021 an.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren gehe es, wie bereits in dem vorangegangenen Verfahren 6 L 1562/21, nicht mehr um eine asylrechtliche Angelegenheit, sondern ausschließlich um Fragen nach dem Freizügigkeitsgesetz.
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6.12.2021 - 6 L 1562/21 - ist nicht zulässig.
Des Weiteren ist kein Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller für das vorliegende Beschwerdeverfahren erkennbar, nachdem das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6.12.2021 - 6 L 1562/21 - die aufschiebende Wirkung der Klage - 6 K 1499/21 - gegen die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 27.10.2021 angeordnet hat.