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VG Saarlouis, 07.01.2009 - 2 L 1808/08 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zuweisung eines Ausländers in eine Aufnahmeeinrichtung; Berücksichtigung familiärer Gründe bei der Verteilungsentscheidung im Falle des gerichtlich angeordneten Ruhens des Sorgerechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 15 a Abs. 4; AufenthG § 15 a Abs. 1; AufenthG § 15 a Abs. 3; BGB § 1674 Abs. 1; BGB § 1675; BGB § 1684 Abs. 1; GG Art. 6; AufenthG § 12 Abs. 5; BGB § 1674 Abs. 2
D (A), Duldung, Verteilung, unerlaubte Einreise, Aufnahmeeinrichtung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, zwingende Gründe, Sorgerecht, Kind, Minderjährige, Ruhen der elterlichen Sorge, Umgangsrecht, Verlassenserlaubnis, Umverteilung, Schutz von Ehe ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2009 - 2 K 1807/08
Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO - zeitliche Ausdehnung eines …
Auszug aus VG Saarlouis, 07.01.2009 - 2 L 1808/08
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 1807/08 erhobenen Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 19.11.2008 ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, da gegen die in dem angefochtenen Bescheid getroffene Anordnung nach § 15 a Abs. 4 Satz 1 AufenthG, wonach sich die Antragstellerin unverzüglich zu der für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zuständigen Aufnahmeeinrichtung in Dortmund zu begeben hat, kein Widerspruch stattfindet und die Klage keine aufschiebende Wirkung hat (§§ 15a Abs. 4 Satz 7 und Satz 8 AufenthG, 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO).