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   VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11   

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VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11 (https://dejure.org/2011,2941)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.09.2011 - 5 K 18/11 (https://dejure.org/2011,2941)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. September 2011 - 5 K 18/11 (https://dejure.org/2011,2941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch die Nutzung eines Notausgangs zur Beladung und Entladung von Fahrzeugen eines Pizza-Heim-Services; Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets in einem Bebauungsplan bei faktischem Wohnen; Verpflichtung zur Ergreifung von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Notausgangnutzung zur Be- und Entladung im Wohngebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dauernutzung von Notausgang: Abwehrfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Der Nachbar kann sich nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168).

    Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Zulässigkeit einer Nutzung und damit auch die Abwehrmöglichkeit des Nachbarn nicht nach den für das Nachbargrundstück, sondern - wie sonst auch - nach den für das Vorhabengrundstück geltenden Rechtsnormen.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = NVwZ 1994, 686).

    Rücksichtnahme auf seine Interessen kann ein Nachbar nur insoweit verlangen, als er selbst über eine schützenswerte Rechtsposition verfügt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, die Nutzung auf einem anderen Grundstück hingegen (allein) objektiv rechtswidrig ist.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) Erforderlich ist vielmehr eine über bloße Lästigkeiten und auch sonst im nachbarlichen Nebeneinander vorkommende Störungen hinausgehende qualifizierte Betroffenheit des die Rücksichtnahme einfordernden Nachbargrundstücks.

  • VG München, 08.10.2007 - M 8 K 07.1863
    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) sei in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -) Soweit sich die Klägerin gegen die Baugenehmigung vom 13.05.2002 wende, könne die Klage keinen Erfolg haben, weil die Baugenehmigung auch ihr gegenüber bestandskräftig sei.

    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) ist in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässig und dementsprechend den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 1198/93

    Zulässigkeit eines "Pizza-Heimservice" in einem Mischgebiet

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) sei in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -) Soweit sich die Klägerin gegen die Baugenehmigung vom 13.05.2002 wende, könne die Klage keinen Erfolg haben, weil die Baugenehmigung auch ihr gegenüber bestandskräftig sei.

    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) ist in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässig und dementsprechend den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen auch unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots keine Abwehr- oder Schutzansprüche.(vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58 = BRS 40 Nr. 206).
  • OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03

    Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Rücksichtnahme auf seine Interessen kann ein Nachbar nur insoweit verlangen, als er selbst über eine schützenswerte Rechtsposition verfügt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, die Nutzung auf einem anderen Grundstück hingegen (allein) objektiv rechtswidrig ist.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) Erforderlich ist vielmehr eine über bloße Lästigkeiten und auch sonst im nachbarlichen Nebeneinander vorkommende Störungen hinausgehende qualifizierte Betroffenheit des die Rücksichtnahme einfordernden Nachbargrundstücks.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Der begünstigte Dritte muss es hinnehmen, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten vorhandenen Bestand ausgehen, bei der Interessenabwägung als Vorbelastung berücksichtigt werden, die seine Schutzwürdigkeit mindern kann.(BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 -4 C 19.90-, BRS 55 Nr. 175 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Im beplanten Innenbereich findet das Rücksichtnahmegebot seine gesetzliche Grundlage in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO, demzufolge die in den §§ 2 bis 14 BauNVO aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen unzulässig sind, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.(vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2000 - 4 C 3.00 -, NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    16 (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, S. 437) Ein Vorhaben, das in Übereinstimmung mit städtebaulichen Vorgaben steht, kann nur ganz ausnahmsweise an den Anforderungen des Rücksichtnahmegebotes scheitern.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.7.2003 - 1 Q 51/03 - m.w.N.; zum Rücksichtnahmegebot eingehend: etwa BVerwG, Beschluss vom 14.2.1994 - 4 B 152/93 -, BRS 56, Nr. 165).
  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 277/10

    Bauordnungsrecht: Nutzungsverbot bei Betriebserweiterungen (Getränkehandel)

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Der bloße Umstand, dass ein Fahrzeug in der ursprünglichen Betriebsbeschreibung nicht aufgeführt sei, reiche dazu nicht aus.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 B 277/10 -) Ebenso stelle die Nutzung des Notausganges (ausschließlich) für die Pizzafahrer keine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung dar.
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    16 (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, S. 437) Ein Vorhaben, das in Übereinstimmung mit städtebaulichen Vorgaben steht, kann nur ganz ausnahmsweise an den Anforderungen des Rücksichtnahmegebotes scheitern.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.7.2003 - 1 Q 51/03 - m.w.N.; zum Rücksichtnahmegebot eingehend: etwa BVerwG, Beschluss vom 14.2.1994 - 4 B 152/93 -, BRS 56, Nr. 165).
  • OVG Saarland, 08.09.1975 - II W 40/75

    Auswirkungen der fehlenden Einbeziehung von Nachbarn in ein Bauvorhaben; Befugnis

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

  • OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81

    Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1999 - 10 A 1163/99

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Umnutzung eines Stalles in ein Gasthaus

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

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