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   VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19   

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VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19 (https://dejure.org/2019,20073)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09.07.2019 - 5 L 773/19 (https://dejure.org/2019,20073)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 5 L 773/19 (https://dejure.org/2019,20073)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    Voraussetzung für die Annahme eines Verstoßes gegen die vorbezeichneten Gewährleistungen ist, dass die in Rede stehende Behandlung ein Mindestmaß an Schwere erreicht, deren Ausmaß sich nach den Umständen des Einzelfalls bemisst.(vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Az. 30696/09 -, NVwZ 2011, 413) Solange dieses Mindestmaß an Schwere nicht erreicht ist, reicht allein der Umstand, dass der nach der Dublin III-Verordnung zuständige Staat womöglich gegen verschiedene Regeln verstößt, die nach der Aufnahmerichtlinie(Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 26. Juni 2013 (Amtsblatt L 180 vom 29.06.2013, S. 96 ff.)) für die Aufnahme von Asylsuchenden gelten, nicht aus, einen Verstoß gegen die Gewährleistungen aus Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK anzunehmen.

    Zunächst kann sich eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK aus den allgemeinen Lebensbedingungen ergeben, denen ein Asylbewerber in dem eigentlich zuständigen (Mitglied-)Staat unterworfen ist.(vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Az. 30696/09 -, a.a.O.) Dies gilt vor dem Hintergrund der Regeln der Aufnahmerichtlinie, die die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Unterkunft und angemessenen materiellen Lebensbedingungen für bedürftige Asylbewerber verpflichten, ungeachtet dessen, dass Art. 3 EMRK die Konventionsstaaten ansonsten grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Flüchtlingen Obdach und finanzielle Unterstützung zu bieten.(vgl. EGMR, Urteile vom 27.05.2008 - Az. 26565/05 -, NVwZ 2008, 1334, und vom 28.06.2011 - Nr. 8319/07 -, InfAuslR 2012, 121).

    Schließlich kann sich eine Verletzung von Art. 3 EMRK aus den einem Asylbewerber eventuell drohenden Haftbedingungen ergeben, nämlich dann, wenn sie sich nach Lage des Einzelfalles als unakzeptabel darstellen und gravierend genug sind, die Menschenwürde des Betroffenen zu verletzen.(vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Az. 30696/09 -, a.a.O.).

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21.01.2011 (30696/09; M.S.S. v. Belgium and Greece) wies das Asylsystem in Griechenland zum Zeitpunkt der damaligen Entscheidung erhebliche strukturelle Mängel auf, weshalb Asylbewerber sehr geringe Chancen hätten, dass ihr Antrag und ihre Beschwerde von den griechischen Behörden ernsthaft geprüft würden.

  • OVG Saarland, 15.04.2019 - 2 A 80/18

    Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in Drittstaat

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    Da - im von der 3. Kammer entschiedenen Fall - die erforderliche Zusicherung von der Beklagen nicht vorgelegt worden sei, sei eine menschenwürdige Behandlung der Kläger dort nicht sichergestellt, so dass ihrer Rückführung Art. 3 EMRK entgegenstehe.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 K 823/17 - vgl. aber auch das Urteil der 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2017 - 3 K 1165/16 -, juris, wonach Griechenland im Einzelfall für dort anerkannte Schutzberechtigte sicherer Drittstaat ist) Den gegen diese Entscheidung gerichteten Zulassungsantrag der Antragsgegnerin hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 15.04.2019 - 2 A 80/18 -(juris) zurückgewiesen und hierzu u.a. ausgeführt, dass die ohne ausreichende Benennung von Erkenntnisquellen aufgestellte Behauptung, die Annahme des Verwaltungsgerichts, jeder international Schutzberechtigte sehe sich bei Überstellung nach Griechenland einem Schweregrad an Beeinträchtigungen ausgesetzt, der den Schutzbereich des Art. 3 EMRK erreiche, decke sich nicht mit den aktuellen Erkenntnissen des Bundesamtes zur Situation in Griechenland, nicht ausreiche, um den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG zu genügen.

    Die ohne ausreichende Benennung von Erkenntnisquellen aufgestellte Behauptung reicht aber nicht aus, um den an die Antragsgegnerin zu stellenden Darlegungsanforderungen zu genügen.(vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.04.2019, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 07.06.2017 - Au 5 K 17.32168

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Griechenland

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    Noch weitergehend ist nach der, allerdings in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur nicht unstreitigen, Rechtsprechung des VG Magdeburg davon auszugehen, dass Griechenland nicht die Kernanforderungen des Art. 3 EMRK erfüllt; es bestehe ein Abschiebungsverbot wegen drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von anerkannten Schutzberechtigten und Flüchtlingen nach Griechenland.(vgl. nur Beschluss vom 16.04.2018 - 8 B 91/18 -, juris, Ls. 2, m.w.N.) Zu einem Fall, in dem allerdings insofern abweichend von der vorliegenden Konstellation keine individuelle Zusicherung des Zielstaats vorlag, hat das Gericht Folgendes ausgeführt:(a.a.O., juris, Rz. 16 ff., m.w.N.; a.A. etwa VG Augsburg, Urteil vom 07.06.2017 - Au 5 K 17.32168 -, juris).

    So führt etwa das VG Augsburg in seinem Urteil vom 07.06.2017 - Au 5 K 17.32168 - Folgendes aus:.

  • VG Saarlouis, 19.06.2018 - 5 L 635/18

    (Kein) Systemischer Mangel des Asylverfahrens in Polen

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 19.06.2018 - 5 L 635/18 - (Einzelfall der beabsichtigten Abschiebung eines u.a. querschnittsgelähmten Antragstellers nach Polen), m.w.N.) Denn es ist davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin bei Erlass einer Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG auch für die Prüfung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG zuständig ist.

    Mit Rücksicht auf das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit nach Art. 3 Abs. 1 GRCh kann sich fallbezogen ein Abschiebungshindernis ergeben.(vgl. auch Beschluss der Kammer vom 19.06.2018 - 5 L 635/18 -, m.w.N.) Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die in der Grundrechtecharta verankerten Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung der Dublin-Vorschriften zu berücksichtigen.(vgl. EuGH, Urteil vom 06.06.2013 - C-648/11 -, InfAuslR 2013, 299).

  • VG Berlin, 30.11.2017 - 23 K 463.17

    Asylrecht: Unzulässigkeit eines Asylantrags wegen bereits erfolgter Zuerkennung

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    VG Aachen, Beschluss vom 03.07.2017 - 4 L 782/17.A - VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.07.2017 - 12 L 1364/17.A - und vom 26.10.2017 - 12 L 4591/17.A - VG Bremen, Beschluss vom 20.10.2017 - 5 V 2274/17 - VG Berlin, Beschluss vom 30.11.2017 - 23 K 463.17 A -, jew. juris.".

    Dabei wird insbesondere auf die vom VG Berlin (Urteil v. 30.11.2017, 23 K 463.17 A ; juris) durchgeführte Beweiserhebung durch Auskunft des Auswärtigen Amtes verwiesen.

  • VG Hannover, 11.01.2018 - 11 B 87/18

    Anhörung; Griechenland; Sachprüfung; sicherer Drittstaat; systemische Mängel;

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    Mangels eines wirksamen Rechtsbehelfs seien sie nicht gegen eine willkürliche Abschiebung in ihr Herkunftsland geschützt.(vgl. EGMR, a.a.O., Rz. 125, 187 und 300 ff.) Im Hinblick auf die Mängel im griechischen Asylsystem hat auch die Bundesrepublik Deutschland seit dem 19.01.2011, zunächst befristet für ein Jahr, keine Überstellungen mehr nach Griechenland nach der Dublin-Verordnung vorgenommen.(vgl. VG Hannover, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 11 B 87/18-, juris, Rz. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Trier ist gleichfalls davon auszugehen, dass nach der Auskunftslage jedenfalls in den Jahren 2012 bis 2015 eine sorgfältige Sachprüfung der Asylanträge in Griechenland nach dem alten Verfahrensregime nicht gewährleistet war und dort zumindest bis Mitte 2013 systemische Mängel in der Bearbeitung von Asylanträgen vorlagen.(vgl. Urteil vom 12.07.2018 - 9 K 207/17.TR -, juris, Rz. 26 und 28; vgl. auch VG Hannover, Beschluss vom 11.01.2018 - 11 B 87/18-, juris, Rz. 14ff.) Für die Prüfung der Asylanträge sei die Polizei zuständig gewesen.

  • OVG Saarland, 13.12.2016 - 2 A 260/16

    Flüchtlingsschutz im Bundesgebiet für bereits in Bulgarien anerkannte Flüchtlinge

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    Daher rechtfertigt nicht bereits jeder Verstoß des für die Durchführung der Verfahren zuständigen (Mitglied-) Staats gegen einzelne Bestimmungen der einschlägigen Richtlinien die Annahme generell durchgreifender "systemischer Mängel" mit der Folge, dass der (Mitglied-) Staat zumindest im Ergebnis letztlich von seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen entbunden wäre.(so OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 - und vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, jew. juris) Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK durch die Bedingungen, die einen Asylbewerber im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in dem zuständigen (Mitglied-)Staat treffen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgende Maßstäbe aufgestellt:.

    Die zumindest in der Anfangszeit nach der Rückkehr bestehende Gefahr der Obdachlosigkeit sowie die daran anknüpfende Gefahr, in eine existenzielle Notlage zu geraten, ist zwar ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn das Bundesamt durch individuelle Zusicherungen des Zielstaates der Rückführung sichergestellt hat, dass dem anerkannten Schutzberechtigten in diesem Staat eine Unterkunft für einen angemessenen Zeitraum gestellt wird (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, Rn. 28 und 32, juris).

  • VG Trier, 12.07.2018 - 9 K 207/17
    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    Sie tragen im Wesentlichen vor, ihnen sei eine Ausreise nach Griechenland nicht zumutbar; das Asylsystem in Griechenland leide an erheblichen systemischen Mängeln, wie sie unter Bezugnahme auf verschiedene Dokumente näher ausführen.(VG Trier, Urteil vom 12.07.2018 - 9 K 207/17.TR -, juris; Report of the Commissioner for human rights of the Council of Europe following her visit to Greece from 25 to 29 June 2018, vom 06.11.2018, www.coe.int; Bundeszentrale für politische Bildung: A. Papoutsi , Aktuelle Entwicklungen der griechischen Flüchtlings- und Aylpolitik, vom 20.03.2019, www.bpb.de; Deutschlandfunk vom 27.05.2019, Das Elend in den Lagern auf den griechischen Inseln; Zeit Online vom 05.04.2019, Flüchtlinge in Griechenland hoffen auf Grenzöffnung) Sie hätten auf ihren Ende 2018 gestellten Asylantrag einen Anhörungstermin erst für März 2021 erhalten.

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Trier ist gleichfalls davon auszugehen, dass nach der Auskunftslage jedenfalls in den Jahren 2012 bis 2015 eine sorgfältige Sachprüfung der Asylanträge in Griechenland nach dem alten Verfahrensregime nicht gewährleistet war und dort zumindest bis Mitte 2013 systemische Mängel in der Bearbeitung von Asylanträgen vorlagen.(vgl. Urteil vom 12.07.2018 - 9 K 207/17.TR -, juris, Rz. 26 und 28; vgl. auch VG Hannover, Beschluss vom 11.01.2018 - 11 B 87/18-, juris, Rz. 14ff.) Für die Prüfung der Asylanträge sei die Polizei zuständig gewesen.

  • VG Saarlouis, 27.12.2016 - 3 L 2691/16

    Asylrecht: Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Griechenland

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    Die Entscheidung über das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes hinsichtlich Griechenlands hat damit einzelfallbezogen stets mit Blick auf die persönlichen Verhältnisse des konkreten Antragstellers zu erfolgen (vgl. VG Saarl., B.v. 27.12.2016 - 3 L 2691/16 - juris, VG Würzburg, B.v. 8.3.2017 - W 2 S 17.31032 - juris Rn. 26 ).".
  • VG Düsseldorf, 25.07.2017 - 12 L 1364/17
    Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
    VG Aachen, Beschluss vom 03.07.2017 - 4 L 782/17.A - VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.07.2017 - 12 L 1364/17.A - und vom 26.10.2017 - 12 L 4591/17.A - VG Bremen, Beschluss vom 20.10.2017 - 5 V 2274/17 - VG Berlin, Beschluss vom 30.11.2017 - 23 K 463.17 A -, jew. juris.".
  • VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 1165/16

    Asylrecht: Syrien; Abschiebung von anerkanntem Schutzberechtigten in einen

  • VG Magdeburg, 16.04.2018 - 8 B 91/18

    Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Griechenland wegen dort verliehenen

  • EuGH, 07.02.2012 - C-648/11

    MA u.a.

  • OVG Saarland, 25.04.2014 - 2 B 215/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Schweden nach

  • VG Würzburg, 08.03.2017 - W 2 S 17.31032

    Flüchtlingsschutz in Griechenland gewährt

  • EGMR, 27.05.2008 - 26565/05

    N. ./. Vereinigtes Königreich

  • VG Bremen, 20.10.2017 - 5 V 2274/17
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

  • VG Aachen, 03.07.2017 - 4 L 782/17
  • VG Düsseldorf, 26.10.2017 - 12 L 4591/17
  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16

    Unzulässiger Asylantrag eines syrischen Flüchtlings, dem in Bulgarien der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 14 A 1140/14

    Anforderungen an die Prüfung der Zuständigkeit für die Durchführung eines

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 14 B 12.30323

    Dublin-II-Verordnung, Zuständigkeit, Rücknahme

  • VG Saarlouis, 06.09.2019 - 5 L 1112/19

    Zurückschiebung nach Griechenland; individuelle Schutzzusicherung der

    A - VG Regensburg, Beschluss vom 16.08.2018 - RN 13 S 18.50524 - a.A. VG Köln, Beschluss vom 19.02.2018 - 14 L 4188/17.A; VG Regensburg, Urteil vom 03.01.2019 - RN 11 K 18.31292 - offen gelassen im Beschluss der Kammer vom 09.07.2019 - 5 L 773/19 -, jew. juris.
  • VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland zur Durchführung des

    Die Rechtsprechung ist aber hinsichtlich der Frage, ob das Asylsystem und die Aufnahmebedingungen in Griechenland auch aktuell noch systemische Schwachstellen aufweisen, geteilt (so auch VG München, Beschluss vom 8. August 2019 - M 18 E 19.32238 -, verfügbar unter https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/ Eilbeschluss-VG-M%C3%BCnchen_8.8.2019-2.pdf; in der Tendenz gegen systemische Mängel bzw. die Annahme der Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh: VG München, Beschluss vom 9. Mai 2019 - M 5 E 19.50027 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 21. März 2019 - VG 5 L 540/18.A -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 3. Januar 2019 - RN 11 K 18.31292 -, juris Rn. 16 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - VG 9 L 703.18 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. September 2018 - AN 14 S 18.50697 -, juris; VG Chemnitz, Beschluss vom 27. August 2018 - 3 L 354/18.A -, juris Rn. 40 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. April 2019 - VG 22 L 3736/18.A -, juris [bezogen auf eine Familie, die sich bereits mehrere Jahre in Griechenland aufgehalten hatte]; VG Hannover, Urteil vom 22. März 2018 - 13 A 12144/17 -, juris Rn. 32 ff.; VG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 14 L 4188/17.A -, juris Rn. 27 ff. [bezogen auf das Asylverfahren]; VG Augsburg, Urteil vom 7. Juni 2017 - Au 5 K 17.32168 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 9 AE 2728/17 -, juris Rn. 13; für die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh: VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 13. Februar 2019 - 8 A 156/19 - und Urteil vom 19. Februar 2019 - 4 A 242/18 -, beide juris; 23. Kammer des VG Berlin in ständiger Rechtsprechung, zuletzt VG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2019 - VG 23 L 308.19 A - i.E. offen VG des Saarlandes, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 L 773/19 -, juris Rn. 27 ff.).
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