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VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
- OVG Saarland, 09.08.2023 - 1 A 192/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer ist dabei nicht etwa die individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential und körperliche Merkmale, die - wenn auch nur bei Hinzutreten weiterer Umstände - die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lassen können [Vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 44 ff.; B. v. 10.10.2001 - 9 BN 2/01 -, juris Rn. 8 und Rn. 13; B. v. 22.12.2004 - 10 B 21/04 -, juris Rn. 19 ff.].Der kommunale Satzungsgeber hat bei der Auswahl der als abstrakt gefährlich eingeschätzten Hunde einen beträchtlichen Einschätzungs- und Prognosespielraum und verfügt hinsichtlich Typisierungen und Pauschalierungen über weitgehende Gestaltungsfreiheit [Vgl. BVerwG, U.v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 - juris].
Dies ist auch unter dem Gesichtspunkt einer dynamischen Verweisung rechtlich zulässig, jedenfalls so lange, wie es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt oder unrichtig sind [Vgl. BVerwG, B. v. 28.07.2005 - 10 B 34/05 -, juris Rn. 8 ff.; U. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 39 ff.].
Rspr. des BVerwG, vgl. B. v. 21.11.2014 - 9 B 20/14 -, juris Rn. 9; B. v. 22.12.2004 - 10 B 21/04 -, juris Rn. 18; U. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 40 ff.].
Nach alldem war der kommunale Satzungsgeber, da er bei der Auswahl der als abstrakt gefährlich eingeschätzten Hunde einen beträchtlichen Einschätzungs- und Prognosespielraum hat und hinsichtlich Typisierungen und Pauschalierungen über weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt [Vgl. BVerwG, U.v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 - juris], vorliegend nicht gehalten, in seiner Hundesteuersatzung abweichende Regelungen zu treffen [all dies führte im Übrigen dazu, dass die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang, allerdings ohne vertiefende Begründung, davon ausgegangen ist, eine erhöhte Hundesteuer für "gefährliche" Hunde sei rechtlich zulässig, vgl. nur (zu einer § 2 Abs. 2 HStS vergleichbaren Regelung in Gestalt einer dynamischen Verweisung) Urteil der Kammer vom 03.12.2019 - 3 K 618/19 - (dort FN 4 amtl. Umdruck); OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 A 1/20 -, juris].
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Im Hinblick auf das hohe Gewicht, das dem Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit in der Werteordnung des Grundgesetzes zukommt und mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen, die Beißvorfälle unter Beteiligung von Hunden im Sinne des § 6 Abs. 1 HundeVO wegen deren Stärke und Beißkraft für diese Schutzgüter haben können, sind Vorkehrungen gegen den Eintritt von Schädigungen durch Hunde der erwähnten Rassen zu treffen [Vgl. zu alldem BVerfG, U. v. 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 74 f. mit Nachweisen aus der Fachwissenschaft], wie u.a. der Lenkungszweck der Eindämmung bestimmter Hunderassen durch eine erhöhte Hundesteuer.Dass ein Hund, dessen Ungefährlichkeit aufgrund der Wesensprüfung angenommen wurde, unter anderen Umständen anders reagiert und dabei für den Menschen zur Gefahr wird, lässt sich, zumal wenn die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens in Rechnung gestellt wird, nicht ausschließen [Vgl. BVerfG, U. v. 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris; Bay. VGH, B. v. 03.06.2022 -10 Cs 22.982-, juris m.w.N.].
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer ist dabei nicht etwa die individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential und körperliche Merkmale, die - wenn auch nur bei Hinzutreten weiterer Umstände - die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lassen können [Vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 44 ff.; B. v. 10.10.2001 - 9 BN 2/01 -, juris Rn. 8 und Rn. 13; B. v. 22.12.2004 - 10 B 21/04 -, juris Rn. 19 ff.].Rspr. des BVerwG, vgl. B. v. 21.11.2014 - 9 B 20/14 -, juris Rn. 9; B. v. 22.12.2004 - 10 B 21/04 -, juris Rn. 18; U. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 40 ff.].
- VGH Bayern, 03.06.2022 - 10 CS 22.982
Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Hundehaltungsanordnung
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Dass ein Hund, dessen Ungefährlichkeit aufgrund der Wesensprüfung angenommen wurde, unter anderen Umständen anders reagiert und dabei für den Menschen zur Gefahr wird, lässt sich, zumal wenn die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens in Rechnung gestellt wird, nicht ausschließen [Vgl. BVerfG, U. v. 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris; Bay. VGH, B. v. 03.06.2022 -10 Cs 22.982-, juris m.w.N.]. - OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 1/20
Hundesteuer: Inpflegenahme eines Hundes; Auslegung einer Satzungsregelung
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Nach alldem war der kommunale Satzungsgeber, da er bei der Auswahl der als abstrakt gefährlich eingeschätzten Hunde einen beträchtlichen Einschätzungs- und Prognosespielraum hat und hinsichtlich Typisierungen und Pauschalierungen über weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt [Vgl. BVerwG, U.v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 - juris], vorliegend nicht gehalten, in seiner Hundesteuersatzung abweichende Regelungen zu treffen [all dies führte im Übrigen dazu, dass die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang, allerdings ohne vertiefende Begründung, davon ausgegangen ist, eine erhöhte Hundesteuer für "gefährliche" Hunde sei rechtlich zulässig, vgl. nur (zu einer § 2 Abs. 2 HStS vergleichbaren Regelung in Gestalt einer dynamischen Verweisung) Urteil der Kammer vom 03.12.2019 - 3 K 618/19 - (dort FN 4 amtl. Umdruck); OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 A 1/20 -, juris]. - BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Dies ist auch unter dem Gesichtspunkt einer dynamischen Verweisung rechtlich zulässig, jedenfalls so lange, wie es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt oder unrichtig sind [Vgl. BVerwG, B. v. 28.07.2005 - 10 B 34/05 -, juris Rn. 8 ff.; U. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 39 ff.]. - VG Saarlouis, 03.12.2019 - 3 K 618/19
Zur Heranziehung zur Hundesteuer
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Nach alldem war der kommunale Satzungsgeber, da er bei der Auswahl der als abstrakt gefährlich eingeschätzten Hunde einen beträchtlichen Einschätzungs- und Prognosespielraum hat und hinsichtlich Typisierungen und Pauschalierungen über weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt [Vgl. BVerwG, U.v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 - juris], vorliegend nicht gehalten, in seiner Hundesteuersatzung abweichende Regelungen zu treffen [all dies führte im Übrigen dazu, dass die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang, allerdings ohne vertiefende Begründung, davon ausgegangen ist, eine erhöhte Hundesteuer für "gefährliche" Hunde sei rechtlich zulässig, vgl. nur (zu einer § 2 Abs. 2 HStS vergleichbaren Regelung in Gestalt einer dynamischen Verweisung) Urteil der Kammer vom 03.12.2019 - 3 K 618/19 - (dort FN 4 amtl. Umdruck); OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 A 1/20 -, juris]. - BVerwG, 21.11.2014 - 9 B 20.14
Vergnügungsteuer; Flächenmaßstab; Vergnügungsaufwand; sexuelle Handlungen; …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Rspr. des BVerwG, vgl. B. v. 21.11.2014 - 9 B 20/14 -, juris Rn. 9; B. v. 22.12.2004 - 10 B 21/04 -, juris Rn. 18; U. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 40 ff.]. - VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497
Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung; …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Die Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung setzt nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen voraus, dass sie dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft, die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt wird und der verweisende Normgeber seine Kompetenz und Verantwortung hinsichtlich wesentlicher Norminhalte nicht entäußert [Vgl. nur BayVGH, B.v. 23.11.2005 -4 ZB 04.3497-, juris]. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 3 L 107/19
Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse Miniatur Bullterrier …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Entgegenstehende neuere Erkenntnisse wurden von der Klägerin nicht vorgetragen und sind auch sonst nicht ersichtlich [Vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Beschluss vom 17.01.2022 - 5 B 1802/20 -, juris sowie zur weiterhin bestehenden Gefährlichkeit der Hunderasse Staffordshire-Terrier auch OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 23.06.2021 - 3 L 107/19 -, juris]. - VGH Bayern, 04.02.2019 - 4 ZB 18.399
Streit um Heranziehung von Hundesteuer
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 5 B 1802/20
Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes bzgl. Feststellung oder …
- OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03
Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der Polizeiverordnung betreffend …
- BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80
Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 23.94
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
- OVG Saarland, 09.08.2023 - 1 A 192/22
Hundesteuer - gefährliche Hunderassen
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. August 2022 - 3 K 1295/21 - wird zurückgewiesen.