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   VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11   

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VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11 (https://dejure.org/2011,10747)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.10.2011 - 5 K 528/11 (https://dejure.org/2011,10747)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 5 K 528/11 (https://dejure.org/2011,10747)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93

    Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes reiche die Begründung aus, dass mit dem Widerruf das allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis für den Wasserschatz wieder hergestellt werde.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, NUR 2010, 811) Die Vorgehensweise entspreche dem öffentlichen Interesse,(BVerwG, Beschluss vom 09.11.1993 - 7 B 114/93 -) das in Fällen dieser Art "intendiert" sei.

    Infolgedessen erlischt der Bestandsschutz, wenn die bisherige Nutzung der Anlage über einen längeren Zeitpunkt hinweg nicht genutzt wird; für Fälle der vorliegenden Art ist das jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren anzunehmen.(BVerwG, Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 114.93 -, juris Rdnr. 4 unter Hinweis auf den Beschluss vom 27.02.1993 - 4 B 5.93 -, Buchholz 406.16 Grundeigentumschutz Nr. 61 mit weiteren Nachweisen, sowie auf das Urteil vom 25.03.1988 - 4 C 21.85 -, Buchholz, a.a.O. Nr. 47 S. 13; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 15 WHG Rdnr. 85).

    Ein konkretes öffentliches Interesse am Widerruf ist mithin für die Anwendung der Vorschrift nicht erforderlich; es genügt die Absicht, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Gewässer wieder herzustellen.(BVerwG, Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 114.93 -, juris Rdnr. 4 unter Hinweis auf Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, Kommentar, 6. Aufl. 1992, § 15 Rdnr. 14a, § 12 Rdnr. 6).

    (Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 15 WHG Rdnr. 87 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 114.93 -, NVwZ 1994, 783 = ZfW 1994, 394 = BayVBl. 1994, 667).

  • OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10

    Ermessensfehlerfreier Widerruf eines alten Wasserrechts wegen dreijähriger

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes reiche die Begründung aus, dass mit dem Widerruf das allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis für den Wasserschatz wieder hergestellt werde.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, NUR 2010, 811) Die Vorgehensweise entspreche dem öffentlichen Interesse,(BVerwG, Beschluss vom 09.11.1993 - 7 B 114/93 -) das in Fällen dieser Art "intendiert" sei.

    Damit ist die Ermessensausübung beim Widerruf eines nicht mehr genutzten Wasserrechts - ebenso wie bei einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsanordnung - "intendiert".(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, NuR 2010, 811).

  • OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01

    Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).
  • OVG Saarland, 25.02.1992 - 2 R 78/89

    Baurechtswidriger Zustand; Beseitigungsverfügung; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 4 B 184.90

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung - Feststehen von formeller und

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Eine Behörde handelt sogar dann systemgerecht, wenn sie einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleich gelagerte Fälle aufzugreifen.(BVerwG, Beschluss vom 21.12.1990 - 4 B 184.90 -).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes handelt die Behörde nur dann in einer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Weise willkürlich, wenn sie auf vergleichbare Tatbestände ohne einen vernünftigen, aus der Natur der Sache folgenden oder in sonstiger Weise (irgendwie) einleuchtenden Grund unterschiedlich reagiert.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.2000 - 2 Q 45/99 - unter Hinweis auf den (eigenen) Beschluss vom 13.09.1999 - 2 Q 21/99 -, SKZ 2000, 104, Leitsatz Nr. 62, und BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99.98 -, BauR 1999, 734).
  • OVG Saarland, 13.09.1999 - 2 Q 21/99
    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes handelt die Behörde nur dann in einer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Weise willkürlich, wenn sie auf vergleichbare Tatbestände ohne einen vernünftigen, aus der Natur der Sache folgenden oder in sonstiger Weise (irgendwie) einleuchtenden Grund unterschiedlich reagiert.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.2000 - 2 Q 45/99 - unter Hinweis auf den (eigenen) Beschluss vom 13.09.1999 - 2 Q 21/99 -, SKZ 2000, 104, Leitsatz Nr. 62, und BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99.98 -, BauR 1999, 734).
  • OVG Saarland, 09.08.1985 - 2 R 91/84
    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1984 - 5 S 705/82

    Wasserrecht; Voraussetzungen für die Entziehung alter Rechte; Benutzung

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11
    Mit dem Widerspruchsbescheid vom 19.05.2011 wies das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr den Widerspruch zurück: Die Voraussetzungen für den Widerruf des Wasserrechts lägen vor, weil dieses seit mehr als drei Jahren nicht mehr ausgeübt werde.(VGH Mannheim, ZfW 1985, 109) Die bloße Möglichkeit einer späteren Nutzung stehe dem Widerruf nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen für den Widerruf bereits vorliegen.(Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl., § 20 Rdnr. 61) Die Vorschrift solle verhindern, dass die vom WHG angestrebte möglichst zweckmäßige Ausnutzung des Wasserschatzes durch nutzlos und entbehrlich gewordene Benutzungsrechte blockiert werde.(BVerwG, ZfW 1994, 174) Insbesondere solle eine anderweitige Nutzungsmöglichkeit nicht langfristig durch ein nicht ausgeübtes Recht versperrt werden.(VGH Kassel, ZfW 1995, 174) Die Wasserbehörden seien aufgrund ihrer Verpflichtung zur sparsamen Bewirtschaftung des Wasserhaushalts gehalten, den Wasserschatz unter ganzheitlicher und vorausschauender Betrachtung zu bewirtschaften und die vielfältigen Nutzungen und Nutzungsinteressen zu steuern und zu begrenzen.
  • BVerwG, 27.02.1993 - 4 B 5.93

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

  • BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93

    Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und

  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185

    Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf;

    In solchen Fällen müssen die für die dahingehende Ermessensbetätigung sprechenden Gesichtspunkte im Bescheid nicht ausdrücklich hervorgehoben werden, sondern genügt es, wenn nur auf solche Gründe eingegangen wird, die nach Auffassung des Rechtsinhabers - ausnahmsweise - gegen einen Widerruf, also gegen ein Vorgehen entsprechend der Regel, sprechen (siehe zum Ganzen: OVG Saarland, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 12 f./19; OVG NW, B.v. 16.6.2003 - 20 A 2844/02 - juris Rn. 5; jeweils zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F.; VG Saarland, U.v. 10.10.2011 - 5 K 528/11 - juris Rn. 41).

    Es ist jedoch nicht Aufgabe der Wasserrechtsbehörde oder des Gerichts, aufgrund einer bloßen Behauptung quasi "ins Blaue hinein" Ermittlungen anzustellen, ob bei anderen Inhabern von Gewässerbenutzungsrechten in der näheren Umgebung des klägerischen Anwesens die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 WHG vorliegen (vgl. zum Ganzen: VG Saarland, U.v. 10.10.2011 - 5 K 528/11 - juris Rn. 44-46).

  • VGH Bayern, 22.03.2017 - 8 ZB 14.1350

    Widerruf eines alten Wasserrechts

    Vielmehr wird hierdurch deutlich, dass er damit der Sache nach ein Recht "auf Vorrat" anstrebt, das mit dem Bewirtschaftungs- und Verteilungszweck des Wasserhaushaltsgesetzes nicht vereinbar ist (VG Saarl, U.v. 10.10.2011 - 5 K 528/11 - ZfW 2012, 87 m.w.N., OVG Saarl, B.v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 - juris Rn.10).
  • VG München, 08.04.2014 - M 2 K 13.2656

    Wasserrecht; Widerruf alter Rechte und Befugnisse; Nichtausübung der Benutzung;

    Auf die Frage, ob und inwieweit im Rahmen des Widerrufs nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WHG das behördliche Ermessen ohnehin dahingehend intendiert ist, dass die Absicht der Wasserbehörde, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Wasser wieder herzustellen, regelmäßig für einen ermessensfehlerfreien Widerruf eines privaten Wassernutzungsrechts genügt (vgl. hierzu OVG Saarland, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 12 ff.; VG Saarland, U.v. 10.10.2011 - 5 K 528/11 - juris Rn. 39 f.), kommt es deshalb vorliegend nicht an.
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