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   VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18   

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https://dejure.org/2019,54130
VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18 (https://dejure.org/2019,54130)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.12.2019 - 2 K 4/18 (https://dejure.org/2019,54130)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 2 K 4/18 (https://dejure.org/2019,54130)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 25.04.2018 - 2 E 76/17

    Streitwert; Beamter; Besoldung; altersdiskriminierend; wiederkehrende Leistung

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18
    Diese Regelung ist als vorrangig zu § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. der Ziffer 10.4 des Streitwertkatalogs anzusehen, nach der sich der Streitwert bei einem Streit um den Teilstatus (hier: höhere Besoldung) aus dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus errechnet (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.04.2018 -2 E 76/17-, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 19.07.2017 -2 KSt 1.17-, vom 06.04.2017 -2 C 13.16- und vom 21.09.2017 -2 C 61.16-, jeweils juris; ferner OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2017 -2 O 21/16-, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14

    Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18
    VGH B-Stadt, Urteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 - juris betreffend den Fall der Versetzung eines Beamten aus einem anderen Bundesland; dort (Rdnr. 23) heißt es, die Überleitungsvorschrift im LBesG sei in ihrem Anwendungsbereich auf den Rechtsübergang anlässlich des Inkrafttretens der Dienstrechtsreform beschränkt und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich.
  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 61.16

    Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Probe; Beauftragung; Leiter

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18
    Diese Regelung ist als vorrangig zu § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. der Ziffer 10.4 des Streitwertkatalogs anzusehen, nach der sich der Streitwert bei einem Streit um den Teilstatus (hier: höhere Besoldung) aus dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus errechnet (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.04.2018 -2 E 76/17-, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 19.07.2017 -2 KSt 1.17-, vom 06.04.2017 -2 C 13.16- und vom 21.09.2017 -2 C 61.16-, jeweils juris; ferner OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2017 -2 O 21/16-, juris).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18
    Diese Regelung ist als vorrangig zu § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. der Ziffer 10.4 des Streitwertkatalogs anzusehen, nach der sich der Streitwert bei einem Streit um den Teilstatus (hier: höhere Besoldung) aus dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus errechnet (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.04.2018 -2 E 76/17-, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 19.07.2017 -2 KSt 1.17-, vom 06.04.2017 -2 C 13.16- und vom 21.09.2017 -2 C 61.16-, jeweils juris; ferner OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2017 -2 O 21/16-, juris).
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18
    Diese Regelung ist als vorrangig zu § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. der Ziffer 10.4 des Streitwertkatalogs anzusehen, nach der sich der Streitwert bei einem Streit um den Teilstatus (hier: höhere Besoldung) aus dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus errechnet (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.04.2018 -2 E 76/17-, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 19.07.2017 -2 KSt 1.17-, vom 06.04.2017 -2 C 13.16- und vom 21.09.2017 -2 C 61.16-, jeweils juris; ferner OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2017 -2 O 21/16-, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2017 - 2 O 21/16

    Streitwert bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18
    Diese Regelung ist als vorrangig zu § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. der Ziffer 10.4 des Streitwertkatalogs anzusehen, nach der sich der Streitwert bei einem Streit um den Teilstatus (hier: höhere Besoldung) aus dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus errechnet (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.04.2018 -2 E 76/17-, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 19.07.2017 -2 KSt 1.17-, vom 06.04.2017 -2 C 13.16- und vom 21.09.2017 -2 C 61.16-, jeweils juris; ferner OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2017 -2 O 21/16-, juris).
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 10/20

    Zur Festsetzung des Beginns des Stufenaufstiegs bei einem Wechsel aus der

    Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.12.2019 - 2 K 4/18 - und unter entsprechender Aufhebung des Bescheids vom 22.8.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4.12.2017 verpflichtet, den Zeitpunkt des Beginns des Aufsteigens des Klägers in den Erfahrungsstufen der Besoldungsordnung R auf den 1.11.2011 festzusetzen.
  • VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19

    Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen

    Daraus errechnet sich gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG ein Gesamtbetrag in Höhe von (262,38 EUR x 36 Monate =) 9.445,68 EUR (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.2017 - 2 KSt 1/17 u.a. -, juris Rn. 8; VG Saarland, Urteil vom 10.12.2019 - 2 K 4/18 -, juris; a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 -, juris Rn. 57).
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