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   VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18   

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VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18 (https://dejure.org/2018,22269)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11.07.2018 - 1 L 736/18 (https://dejure.org/2018,22269)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 (https://dejure.org/2018,22269)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18
    zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris.

    BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris, Rn. 183 ff., 186; BVerwG, Urteil vom 24.3.1977 - II C 14.75 -, BVerwGE 52, 193 = juris, Rn. 19, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 55 ff.

    BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, a.a.O., Rn. 193.

    BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., Rn. 190 ff.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18
    BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.2 2017 - 1 BvR 1103/15 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.9.2017 - 11 ME 206/17 - juris Rdn. 36; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 22.8.2017 - 3 B 189/17 - und 1.3.2018 - 3 B 5/18 -, juris, OVG Thüringen, Beschluss vom 23.3.2018 - 3 EO 640/17, juris, Rdn. 36, 38.

    so auch OVG Lüneburg Beschluss vom 4.9.2017 - 11 ME 206/17; VG B-Stadt Beschluss vom 25.4.2018 - 9 L 325/18 -, juris.

  • OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18
    OVG des Saarlandes, Urt. vom 5.7.2017 - 1 A 51/15, Beschlüsse vom 3.2.2014 - 1 B 479/13 -, vom 10.2.2014 - 1 B 470/13 -, vom 17.3.2014 - 1 B 102/14 - und vom 24.6.2014 - 1 B 216/14 -, jeweils bei juris; Urteile der Kammer vom 6.11.2014 - 1 K 1501/13 u.a. -, Beschlüsse vom 22.11.2013 - 1 L 849/13 - sowie vom 27.11.2013 - 1 L 976/13 - u.a., jeweils m.w.N.

    hierzu OVG des Saarlandes Urt. vom 5.7.2017 - 1 A 51/15-, j33uris.

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 - wird der Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, den Fortbetrieb der Spielhalle " C... ..." (Konzession 1, 1inke Spielhalle) in der T... S... 101 in ... M... vorläufig zu dulden, bis im Auswahlverfahren betreffend die vorgenannte Spielhalle der Antragstellerin und die weniger als 500 m Luftlinie entfernten Spielhallen in der T... S... 33-37 sowie in der P... Straße 63 in ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden ist.

    Den verfahrensgegenständlichen Eilrechtsschutzantrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis unter Befreiung vom Abstandsgebot und von der Einhaltung des Verbundverbots bzw. hilfsweise auf Duldung des Weiterbetriebs der beiden Spielhallen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens 1 K 2464/17 hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 - als unbegründet zurückgewiesen.

    Diese Sichtweise lässt sich unter der Geltung des § 12 Abs. 3 SSpielhG nicht vorbehaltlos auf die im Saarland maßgebliche Rechtslage übertragen.(anders bisher: VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rdnrn. 54 ff., und vom 22.6.2018 - 1 L 722/18 -, juris, Rdnr. 43).

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Dass das Verwaltungsgericht dies eben nicht annimmt, ergibt sich unter anderem aus dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 11.7.2018(VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, juris), in dessen Gründen den fallbezogenen Ausführungen derselbe "Textbaustein" zu dem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzuwendenden Prüfungsmaßstab wie im vorliegenden Fall vorangestellt ist und im Anschluss in Bezug auf den konkreten zu entscheidenden Fall hinsichtlich des Prüfungsmaßstabs unterschieden wird zwischen dem auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis gerichteten Hauptantrag und dem auf eine weitere Duldung gerichteten Hilfsantrag.

    Diese Sichtweise lässt sich unter der Geltung des § 12 Abs. 3 SSpielhG nicht vorbehaltlos auf die im Saarland maßgebliche Rechtslage übertragen.(anders bisher: VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rdnrn. 54 ff., und vom 22.6.2018 - 1 L 722/18 -, juris, Rdnr. 43).

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Für Anschaffungen während der fünfjährigen Übergangsfrist ist grundsätzlich kein Vertrauensschutz zu gewähren, vgl. VG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rn. 67.

    Da der Gesetzgeber zudem mit § 25 Abs. 2 GlüÄndStV zu erkennen gegeben hat, dass er im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des § 1 GlüÄndStV einem Verbundverbot ein besonderes Gewicht einräumt, ist auch im Hinblick auf die in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüÄndStV genannten Belange nichts für das Vorliegen eines Härtefalls ersichtlich, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris, Rn. 21; VG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rn. 68.

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
    Für Anschaffungen während der fünfjährigen Übergangsfrist ist grundsätzlich kein Vertrauensschutz zu gewähren, vgl. VG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rn. 67.

    Da der Gesetzgeber zudem mit § 25 Abs. 2 GlüÄndStV zu erkennen gegeben hat, dass er im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des § 1 GlüÄndStV einem Verbundverbot ein besonderes Gewicht einräumt, ist auch im Hinblick auf die in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüÄndStVgenannten Belange nichts für das Vorliegen eines Härtefalls ersichtlich, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris, Rn. 21; VG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rn. 68.

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18

    Anforderungen an das Auswahlverfahren in Konkurrenzsituationen zwischen

    Soweit der Antragsgegner unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts(VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, Juris) weiter ausführt, er habe grundrechtsrelevante Vorbelastungen der Mitbewerber entsprechend den Anwendungshinweisen der Fachaufsicht und entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, diese seien indes für die Entscheidung letztendlich nicht von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, so dass Ausführungen hierzu nicht veranlasst gewesen seien, wird das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Begründungserfordernis gerade in Bezug auf eine Ermessensentscheidung nicht genügend beachtet.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom

    Diese Sichtweise lässt sich unter der Geltung des § 12 Abs. 3 SSpielhG nicht vorbehaltlos auf die im Saarland maßgebliche Rechtslage übertragen.(anders bisher: VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, juris Rdnrn. 54 ff., und vom 22.6.2018 - 1 L 722/18 -, juris Rdnr. 43).
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 265/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus -

    In einem Abstand von weniger als 500 m Luftlinie zu der vorgenannten Spielhalle befinden sich in der Kreisstadt A-Stadt zwei weitere Spielhallenstandorte, nämlich in der T... Straße 101 eine aus zwei Einzelspielhallen bestehende Verbundspielhalle der Firma S... GmbH (Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 B 231/18 [1 L 736/18]) sowie in der T... Straße eine Spielhalle der M... GmbH, welcher der Antragsgegner im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Auflösung der Abstandskollision nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 SSpielhG mit Bescheid vom 17.11.2017 die Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus erteilte.
  • VG Saarlouis, 25.10.2018 - 1 L 1122/18

    Einstweilige Anordnung zum Fortbetrieb einer Spielhalle

    Beschluss der Kammer vom 12.7.2018 - 1 L 736/18 -.
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