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VG Saarlouis, 12.04.2018 - 3 L 408/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 28 KSVG SL, § 30 KSVG SL, § 51 KSVG SL, § 123 VwGO
Zu den Voraussetzungen eines rechtmäßigen Fraktionsausschlusses eines Gemeinderatsmitglied (hier verneint). - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion
Auszug aus VG Saarlouis, 12.04.2018 - 3 L 408/18
Eine fraktionsinterne Streitigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit(vgl. Beschluss der Kammer vom 13.03.2012 -3 L 140/12-; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.04.2012 -2 B 105/12-) eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i. S. von § 40 I 1 VwGO, die keinem anderen Gericht zugewiesen ist und deren Behandlung den Grundsätzen des Kommunalverfassungsstreits folgt, so dass sich der hier begehrte einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO richtet.(vgl. zu alldem OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.04.2012 -2 B 105/12-).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Saarlouis, 12.04.2018 - 3 L 408/18
Wie dem Inhaber eines Kommunalmandats, das nicht ausgeübt werden darf, ein fortschreitender und unwiederbringlicher Rechtsverlust droht(vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827 = BayVBl. 1989, 207; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.9.1991 -1 W 76/91-), so droht auch einem zu Unrecht aus einer Fraktion ausgeschlossenen Gemeinderatsmitglied ein nicht wieder gut zu machender Schaden. - OVG Saarland, 05.03.1993 - 8 R 81/91
Kommunale Aufwandsentschädigung; Einkommen; Wohngeld
Auszug aus VG Saarlouis, 12.04.2018 - 3 L 408/18
Die diesen Entschädigungsgrundsatz präzisierende Regelung für Gemeinderatsmitglieder enthält § 51 KSVG, der eine Abgeltung der Wahrnehmung des politischen Mandats insgesamt umfasst und sich auf die gesamte selbst gestaltete politische Tätigkeit bezieht, die in ihrem Umfang der Selbstbestimmung des Mandatsträgers unterliegt(Vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.03.1993 -8 R 81/91-, juris).