Rechtsprechung
VG Saarlouis, 12.07.2016 - 2 L 671/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 24 Abs 1 Nr 2 BeamtStG, § 24 Abs 1 BRRG, § 62 BG SL, § 2 Abs 1 StGB, § 46 Abs 1 S 2 StGB
BeamtenrechtBeendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes infolge rechtskräftiger Verurteilung eines Justizvollzugsbediensteten wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten; Problem der unzulässigen Rückwirkung wegen Verschärfung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 2 L 671/16
hierzu BVerfG, Beschluss vom 15.10.1996 -1 BvL 44, 48/92-, BVerfGE 95, 64, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 03.07.2003 -2 C 36.02-, BVerwGE 118, 277. - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 2 L 671/16
hierzu BVerfG, Beschluss vom 15.10.1996 -1 BvL 44, 48/92-, BVerfGE 95, 64, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 03.07.2003 -2 C 36.02-, BVerwGE 118, 277.
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 B 227/16
Beendigung des Beamtenverhältnisses infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Juli 2016 - 2 L 671/16 - wird zurückgewiesen.Den am 19.5.2016 gestellten Antrag des Antragstellers, im Wege einstweiliger Anordnung festzustellen, dass er einstweilen bis zum Abschluss des Prozessverfahrens seinen Status als Obersekretär im Justizvollzugsdienst des Saarlandes behält, und den Antragsgegner zu verpflichten, ihm "einstweilen weiterhin sein Grundgehalt in Höhe von 1.800,00 EUR zu zahlen", hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - unter gleichzeitiger Versagung von Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren zurückgewiesen.
- OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
Beendigung eines Beamtenverhältnisses nach rechtskräftiger Verurteilung wegen …
Den am 19.5.2016 gestellten Antrag des Klägers, im Wege einstweiliger Anordnung festzustellen, dass er vorläufig bis zum Abschluss des Prozesses seinen Status als Obersekretär im Justizvollzugsdienst des Saarlandes behält, und den Antragsgegner zu verpflichten, ihm "einstweilen weiterhin sein Grundgehalt in Höhe von 1.800,00 EUR zu zahlen", hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - unter gleichzeitiger Versagung von Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren zurückgewiesen.Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.4.2017 ergangenem Urteil - 2 K 900/15 - hat das Verwaltungsgericht die vom Kläger erhobene Klage auf Fortbestehen seines Beamtenverhältnisses im Wesentlichen aus den Gründen seines Beschlusses vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - sowie unter Hinweis und ausführlicher Wiedergabe des im Beschwerdeverfahren ergangenen Senatsbeschlusses vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - abgewiesen.
- OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16
Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw. …
Dies bedeutet indes nicht, dass das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Prozesskostenhilfebeschluss gehindert gewesen wäre, auf den Senatsbeschluss vom 6.10.2016 zu verweisen, denn die diesem Beschluss zugrunde liegende Sach- und Rechtslage war bereits zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs gegeben und ist, wie sich dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen erstinstanzlichen Beschluss vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - entnehmen lässt, im Übrigen auch vom Verwaltungsgericht bereits zu diesem Zeitpunkt zutreffend erkannt und gewürdigt worden.