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   VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18   

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https://dejure.org/2018,27429
VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18 (https://dejure.org/2018,27429)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13.06.2018 - 5 L 571/18 (https://dejure.org/2018,27429)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 5 L 571/18 (https://dejure.org/2018,27429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 29 HochhVO SL, § 9 Abs 1 HochhVO SL, § 33 Abs 1 BauO SL, § 33 Abs 2 BauO SL, § 57 Abs 3 BauO SL
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Anordnung der Herstellung eines vorläufigen zweiten Rettungsweges; Zur Pflicht in bestandsgeschützten Hochhäusern einen vorläufigen zweiten baulichen Rettungsweg herzustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Denn mit der Entstehung eines Brandes müsse praktisch jederzeit gerechnet werden.(OVG Münster, Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BRS 64 Nr. 201) Eine abstrakte Möglichkeit der Rettung mithilfe der Feuerwehr könne keine Kompensation zum Fehlen eines baulichen Rettungsweges sein und keine Gewährleistung einer hinreichend sicheren und gefahrfreien Evakuierung schaffen.(Bay. VGH, Beschluss vom 11.10.2017 - 15 CS 17.1055 -, KommJur 2018, 71, beck-online) Deshalb treffe das Vorbringen der Antragstellerin nicht zu, es komme auf die tatsächlich erreichbare Höhe der Drehleiter an.

    Das Fehlen des 2. baulichen Rettungswegs begründe das Vorliegen einer konkreten Gefahr.(OVG NRW, Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BeckRS 2002, 21385 beck-online) Um dieser konkreten Gefahr entgegen zu treten und Leib und Leben der Hausbewohner in dem zur Beseitigung der brandschutztechnischen Mängel benötigten Zeitraum zu sichern, sei die Herstellung eines provisorischen 2. Rettungswegs geeignet, erforderlich und angemessen.

    Eine solche, sogar erhebliche Gefahr liegt regelmäßig vor, wenn der zweite Rettungsweg im Brand- oder Katastrophenfall nicht gesichert ist.(Dirnberger, in Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 54 Rn. 176 unter Hinweis auf: Bay.VGH, Urteil vom 10.01.1992 - 2 B 89.740 - Urteil vom 19.11.1993 - 26 B 91.1886 - Beschluss vom 19.06.1997 - 14 ZB 97.1268 - Beschluss vom 19.12.2001 - 14 ZB 00.1421 - Beschluss vom 27.01.2003 - 2 Cs 02.2438 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2002 - 7 B 508/01 -, BauR 2002, 1841 = BRS 65 Nr. 140; Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BauR 2002, 763; Beschluss vom 15.12.2004 - 7 B 2142/04 -, BauR 2005, 845) Bei Gefährdung von Leben und Gesundheit als geschützten Rechtsgütern sind an die Feststellungen der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1994 - 7 B 2890/94

    Brandschutzanforderungen; Bauliche Anlagen; Konkrete Gefahr

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Ein fehlender zweiter Rettungsweg begründe immer eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit der Anwohner(OVG Münster, Beschluss vom 28.12.1994 - 7 B 2890/94 -, BRS 57 Nr. 245) im Sinne von § 57 Abs. 3 LBO.
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 15 CS 17.1055

    Anordnung zur Ertüchtigung von Rettungswegen bei bestandsgeschütztem Gebäude

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Denn mit der Entstehung eines Brandes müsse praktisch jederzeit gerechnet werden.(OVG Münster, Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BRS 64 Nr. 201) Eine abstrakte Möglichkeit der Rettung mithilfe der Feuerwehr könne keine Kompensation zum Fehlen eines baulichen Rettungsweges sein und keine Gewährleistung einer hinreichend sicheren und gefahrfreien Evakuierung schaffen.(Bay. VGH, Beschluss vom 11.10.2017 - 15 CS 17.1055 -, KommJur 2018, 71, beck-online) Deshalb treffe das Vorbringen der Antragstellerin nicht zu, es komme auf die tatsächlich erreichbare Höhe der Drehleiter an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00

    Erfüllung einer bauordnungsrechtlichen Verfügung)

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Die Behörde dürfe es bei bauaufsichtlichen Anordnungen nicht dem Betroffenen oder einem Dritten überlassen, die geforderte Maßnahme hinreichend zu konkretisieren.(OVG NRW, Beschluss vom 11.05.2000 - 10 B 306/00 -, BauR 2000, 1477 ff., juris Rn. 13) Deshalb genüge es nicht, dass die Antragsgegnerin pauschal die Herstellung eines vorläufigen zweiten Rettungswegs für die einzelnen Wohnungen anordne und nur beispielhaft "sicher benutzbare Nottreppentürme (vgl. Gerüstbau)" benenne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2004 - 7 B 2142/04

    Brandschutzsicherungspflicht des Hauseigentümers

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Eine solche, sogar erhebliche Gefahr liegt regelmäßig vor, wenn der zweite Rettungsweg im Brand- oder Katastrophenfall nicht gesichert ist.(Dirnberger, in Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 54 Rn. 176 unter Hinweis auf: Bay.VGH, Urteil vom 10.01.1992 - 2 B 89.740 - Urteil vom 19.11.1993 - 26 B 91.1886 - Beschluss vom 19.06.1997 - 14 ZB 97.1268 - Beschluss vom 19.12.2001 - 14 ZB 00.1421 - Beschluss vom 27.01.2003 - 2 Cs 02.2438 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2002 - 7 B 508/01 -, BauR 2002, 1841 = BRS 65 Nr. 140; Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BauR 2002, 763; Beschluss vom 15.12.2004 - 7 B 2142/04 -, BauR 2005, 845) Bei Gefährdung von Leben und Gesundheit als geschützten Rechtsgütern sind an die Feststellungen der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2002 - 7 B 508/01

    Ordnungsverfügung zur Anbringung einer Nottreppe als 2. Rettungsweg;

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Eine solche, sogar erhebliche Gefahr liegt regelmäßig vor, wenn der zweite Rettungsweg im Brand- oder Katastrophenfall nicht gesichert ist.(Dirnberger, in Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 54 Rn. 176 unter Hinweis auf: Bay.VGH, Urteil vom 10.01.1992 - 2 B 89.740 - Urteil vom 19.11.1993 - 26 B 91.1886 - Beschluss vom 19.06.1997 - 14 ZB 97.1268 - Beschluss vom 19.12.2001 - 14 ZB 00.1421 - Beschluss vom 27.01.2003 - 2 Cs 02.2438 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2002 - 7 B 508/01 -, BauR 2002, 1841 = BRS 65 Nr. 140; Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BauR 2002, 763; Beschluss vom 15.12.2004 - 7 B 2142/04 -, BauR 2005, 845) Bei Gefährdung von Leben und Gesundheit als geschützten Rechtsgütern sind an die Feststellungen der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen.
  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Diese auf die typische Interessenlage abstellende Begründung ist zulässig und ausreichend, weil es um die Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht und in Fällen der vorliegenden Art sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend sind.(ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 B 187/8 - VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -, vom 20.01.2012 - 10 L 1872/11 -, m.w.N., vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 - und vom 08.06.2015 - 5 L 555/15 - n.v..).
  • VGH Bayern, 19.12.2001 - 14 ZB 00.1421
    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Eine solche, sogar erhebliche Gefahr liegt regelmäßig vor, wenn der zweite Rettungsweg im Brand- oder Katastrophenfall nicht gesichert ist.(Dirnberger, in Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 54 Rn. 176 unter Hinweis auf: Bay.VGH, Urteil vom 10.01.1992 - 2 B 89.740 - Urteil vom 19.11.1993 - 26 B 91.1886 - Beschluss vom 19.06.1997 - 14 ZB 97.1268 - Beschluss vom 19.12.2001 - 14 ZB 00.1421 - Beschluss vom 27.01.2003 - 2 Cs 02.2438 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2002 - 7 B 508/01 -, BauR 2002, 1841 = BRS 65 Nr. 140; Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BauR 2002, 763; Beschluss vom 15.12.2004 - 7 B 2142/04 -, BauR 2005, 845) Bei Gefährdung von Leben und Gesundheit als geschützten Rechtsgütern sind an die Feststellungen der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen.
  • VGH Bayern, 27.01.2003 - 2 CS 02.2438
    Auszug aus VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
    Eine solche, sogar erhebliche Gefahr liegt regelmäßig vor, wenn der zweite Rettungsweg im Brand- oder Katastrophenfall nicht gesichert ist.(Dirnberger, in Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 54 Rn. 176 unter Hinweis auf: Bay.VGH, Urteil vom 10.01.1992 - 2 B 89.740 - Urteil vom 19.11.1993 - 26 B 91.1886 - Beschluss vom 19.06.1997 - 14 ZB 97.1268 - Beschluss vom 19.12.2001 - 14 ZB 00.1421 - Beschluss vom 27.01.2003 - 2 Cs 02.2438 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2002 - 7 B 508/01 -, BauR 2002, 1841 = BRS 65 Nr. 140; Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, BauR 2002, 763; Beschluss vom 15.12.2004 - 7 B 2142/04 -, BauR 2005, 845) Bei Gefährdung von Leben und Gesundheit als geschützten Rechtsgütern sind an die Feststellungen der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen.
  • OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18

    Nachträgliche Brandschutzanordnung bei Bestandsgebäude; Erforderlichkeit eines

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.6.2018 - 5 L 571/18 - der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.6.2018 - 5 L 571/18 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15.2.2018 bezüglich der angeordneten vorläufigen Herstellung eines zweiten Rettungsweges nach Ziffer 1 b wiederhergestellt.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte und zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13.6.2018 - 5 L 571/18 -, mit der die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Anordnung der Antragsgegnerin vom 15.2.2018 bezüglich der vorläufigen Herstellung zweiter Rettungswege gemäß Ziffer 1 b des Bescheides wiederhergestellt wurde, ist begründet.

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