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   VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15   

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VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15 (https://dejure.org/2017,50151)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13.09.2017 - 5 K 814/15 (https://dejure.org/2017,50151)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13. September 2017 - 5 K 814/15 (https://dejure.org/2017,50151)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sei der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Entgeltpflicht nicht dazu verpflichtet, danach zu differenzieren, ob das geförderte Grundwasser unverändert oder nach einer Benutzung abgeleitet werde.(BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 - BVerfGE 93, 319, 346.) Ein Sondervorteil, der in den Fällen wie dem vorliegenden die Erhebung der Grundwasserentgelts rechtfertige, liege nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts bereits darin, dass der Klägerin mit dem Zugriff auf das Grundwasser die Benutzung einer Ressource eröffnet werde, welche einer öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung unterliege.

    Zudem werde nach ständiger Rechtsprechung bereits die Eröffnung der Möglichkeit der Grundwasserentnahme als Sondervorteil qualifiziert, sodass es auf den von der Klägerin geltend gemachten wirtschaftlichen Vorteil nicht ankomme.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995, a.a.O.) Demnach sei es ohne Relevanz, dass diese den Betrieb im Jahr 2012 eingestellt habe und das Abpumpen des Grubenwassers nicht mehr aus Gründen des Kohleabbaus erfolge.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit des GwEEG als Ganzes hat das Gericht nicht.(Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 01. September 2010 - 5 K 1466/09 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 1300/93 -, juris.).

    Der Sondervorteil liegt schon darin, dass die Möglichkeit der Grundwasserentnahme eröffnet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 -, BVerfGE 93, 319, 346).

    Maßgeblich für die Einführung des Grundwasserentnahmeentgelts ist darüber hinaus der Sondervorteilsaspekt gewesen, auf den das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung(BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 -BVerfGE 93, 319.) hingewiesen hat.(LT-Drucksache 13/1809.).

    Der Gesetzgeber ist in der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendungen des Staates gefördert werden sollen, frei, solange sich die jeweils gewährte Subvention durch einen sachlichen Gesichtspunkt gemeinwohlbezogen rechtfertigen lässt.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. November 1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 -, BVerfGE 93, 319; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. September 2016 - 9 A 999/14 -, juris.) Ebenso darf der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums mehrere gemeinwohlbezogene Zwecke verfolgen und gewichten sowie aus sachlichen Gründen unterschiedliche Zwecke als maßgebend für die Behandlung der je verschiedenen Gruppen ansehen.

  • VG Köln, 25.03.2014 - 14 K 6024/11

    RWE Power AG muss Wasserentnahmeentgelt zahlen

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Aus dem Urteil des VG Köln vom 25.03.2014 - 14 K 6024/11 - sei im Umkehrschluss zu folgern, dass solche dauerhaften Grundwasserabsenkungen, die ohne Sondervorteil des Absenkenden und ausschließlich im Gemeinwohlinteresse erfolgten, entgeltfrei bleiben müssten.

    Der Umstand, dass bei einzelnen von dem Gesetz Betroffenen die Lenkungszwecke weniger zum Tragen kommen als bei anderen, nimmt dem Zweck nicht den Rechtfertigungscharakter.(Vgl. VG Köln, Urteil vom 25. März 2014 - 14 K 6024/11 -, juris.).

    Daher war der Gesetzgeber auch nicht gehalten, im Hinblick auf die Höhe des Entgelts zwischen einer Grundwasserentnahme während des Betriebs und nach Stilllegung zu differenzieren, da dass Gesetz grundsätzlich auf die Grundwasserentnahme abstellt und erst im Rahmen der Befreiungstatstände die Umstände der Entnahme zu prüfen sind.(Vgl. VG Köln, Urteil vom 25. März 2014 - 14 K 6024/11 -, juris, m.w.N.).

    Dafür, dass diese Wasserentnahmen eine Privilegierung erfahren müssten, ist angesichts der Veränderung des Wassers aber kein rechtfertigender Grund, geschweige denn eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit ersichtlich.(Vgl. VG Köln, Urteil vom 25. März 2014 - 14 K 6024/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2006 - 2 B 2/06 -, juris.) Dies muss unabhängig davon gelten, dass die Klägerin den Kohleabbau eingestellt hat.

  • VG Saarlouis, 01.09.2010 - 5 K 1466/09

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgelts für die Hebung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 01.09.2010 - 5 K 1466/09 - die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Grundwasser im Rahmen des Kohlenabbaus für rechtmäßig erklärt.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit des GwEEG als Ganzes hat das Gericht nicht.(Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 01. September 2010 - 5 K 1466/09 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 1300/93 -, juris.).

    Mit Urteil vom 01.09.2010(VG des Saarlandes, Urteil vom 01. September 2010 - 5 K 1466/09 -, juris.) hat das erkennende Gericht die Festsetzung des Grundwasserentnahmeentgelts gegen die Klägerin während des Betriebs der Kohlebergwerke für rechtmäßig erklärt und hierzu ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 9 A 999/14

    Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Der Gesetzgeber ist in der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendungen des Staates gefördert werden sollen, frei, solange sich die jeweils gewährte Subvention durch einen sachlichen Gesichtspunkt gemeinwohlbezogen rechtfertigen lässt.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. November 1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 -, BVerfGE 93, 319; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. September 2016 - 9 A 999/14 -, juris.) Ebenso darf der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums mehrere gemeinwohlbezogene Zwecke verfolgen und gewichten sowie aus sachlichen Gründen unterschiedliche Zwecke als maßgebend für die Behandlung der je verschiedenen Gruppen ansehen.

    Er kann aus volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und ökologischen Erwägungen differenzieren, ohne den allgemeinen Gleichheitssatz zu verletzen, wenn einer der genannten Gründe die unterschiedliche Behandlung trägt.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99 -, juris Rdnr. 79, BVerfGE 110, 274; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. September 2016 - 9 A 999/14 -, juris.).

  • VG Düsseldorf, 12.05.2015 - 17 K 6698/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung eines Wasserentnahmeentgelts aus

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Je konkreter der Gesetzgeber bestimmte Fallgestaltungen regelt, desto geringer ist regelmäßig die Analogiefähigkeit der entsprechenden Vorschrift.(Vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2015 - 17 K 6698/14 -, juris; ähnlich etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1994 - 6 B 29.93 -, juris Rn. 3 zur Analogiefähigkeit der § 580 Nr. 1 bis 7 ZPO.) Der Katalog der Ausnahmetatbestände umfasst neun detaillierte Ausnahmetatbestände.

    Hätte der Gesetzgeber zu den explizit geregelten Tatbeständen weitere Sachverhalte erfassen wollen, hätte er dies beispielsweise durch das Voranstellen des Wortes "insbesondere" vor dem Katalog auch kenntlich machen können.(Vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2015 - 17 K 6698/14 -, juris.).

  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04

    Abgabenrecht; Wasserentnahmeabgabe; Uranbergbau; Zutageleiten

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Zutreffend hat die Klägerin insoweit auf das - ihrer Ansicht nach falsche - Urteil des OVG Bautzen (Sächsisches OVG) vom 28.03.2007 - 5 B 955/04 - hingewiesen, in dem das Gericht entschieden hat, dass das Ableiten von aufsteigendem Flutungswasser aus einer ehemaligen Uranbergbaugrube zur Dekontamination grundsätzlich der Wasserentnahmeabgabenpflicht unterfalle.
  • BVerwG, 29.10.2007 - 7 B 36.07

    Voraussetzungen für den Erhalt eines Sondervorteils des Einzelen durch die

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Denn die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des OVG Bautzen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.10.2007 - 7 B 36.07 - zurückgewiesen und dazu ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 3.07

    Benutzung eines Gewässers; Grundwasser; Zutagefördern; Ableiten; Ausbau eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28.06.2007(BVerwG, Urteil vom 28.6.2007 - 7 C 3.07 -, BeckRS 2007, 25477.) entschieden:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - 2 B 2.06

    Grundwasserentnahmeentgelt; Neubau einer Schleuse; Bundeswasserstraße; Begriff

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Dafür, dass diese Wasserentnahmen eine Privilegierung erfahren müssten, ist angesichts der Veränderung des Wassers aber kein rechtfertigender Grund, geschweige denn eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit ersichtlich.(Vgl. VG Köln, Urteil vom 25. März 2014 - 14 K 6024/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2006 - 2 B 2/06 -, juris.) Dies muss unabhängig davon gelten, dass die Klägerin den Kohleabbau eingestellt hat.
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2017 - 5 K 814/15
    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich bei dieser Betrachtung um keine echte (retroaktive) Rückwirkung(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92 -, juris; BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -, BVerfGE 101, 239-274.) bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343-380; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BStBl II 1986, 628 -BVerfGE 72, 200-278.).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 1801/07

    Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47 ff WasG ND -

  • OVG Saarland, 19.12.2019 - 1 A 785/17

    Grundwasserentnahmeentgelt; Grubenwasserhaltung; Beendigung des

    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. September 2017 - 5 K 814/15 - wird der Festsetzungsbescheid des Beklagten vom 29. Januar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz vom 11. Juni 2016 aufgehoben.

    Durch das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13.9.2017 ergangene Urteil - 5 K 814/15 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. September 2017 - 5 K 814/15 - den Festsetzungsbescheid des Beklagten vom 29. Januar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz vom 11. Juni 2016 aufzuheben.

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