Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12125
VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13 (https://dejure.org/2015,12125)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14.01.2015 - 5 K 809/13 (https://dejure.org/2015,12125)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 5 K 809/13 (https://dejure.org/2015,12125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Die Beschwerde wurde vom OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 10.07.2013 - 2 B 320/13 - zurückgewiesen.

    Für die Baulichkeiten im Außenbereich könne auf die Beschlüsse des VG vom 17.04.2013 - 5 L 439/13 - und des OVG vom 10.07.2013 - 2 B 320/13 - verwiesen werden.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 5 L 439/13 (VG) und 2 B 320/13 (OVG) einschließlich der beigezogenen Verwaltungsakten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Da die Klägerin ihren Anträgen folgend ausschließlich gegen Baulichkeiten und Nutzungen innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten reinen Wohngebietes vorgeht, sind die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans im Außenbereich aufstehenden Gebäude, insbesondere die Reithalle, die Gegenstand des Eilverfahrens 5 L 439/13 (VG) bzw. 2 B 320/13 (OVG) war, und deren Nutzung nicht Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens.

  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 19.78
    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Notwendigkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht die Regel, sondern die Ausnahme.(vgl. Urteile vom 14.11.1979 - 8 C 19.78 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 1 S. 1 f., und - 8 C 35.79 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 2 S. 3, 4) § 80 Abs. 2 VwVfG bringt ebenso wie § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO zum Ausdruck, dass nach Einschätzung des Gesetzgebers im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren eine Vertretung des Bürgers durch Rechtsanwälte oder sonstige Bevollmächtigte in der Regel weder üblich noch erforderlich ist.(BT-Drucks. 3/55, S. 48, zu § 159) Aus diesem Grunde ordnen beide Vorschriften eine Einzelfallprüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten an.

    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwaltes nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen.(st. Rspr. des BVerwG; vgl. u.a. Urteile vom 14.11.1979, a.a.O., S. 2 f. und 4; vom 14.01.1983 - 8 C 73.80 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 13 S. 15 f.; vom 28.10.1983 - 8 C 185.81 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 15, n.L.; vom 26.11.1985 - 8 C 115.83 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 18, n.L.; vom 14.08.1987 - 8 C 129.84 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 25 S. 4) Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die Notwendigkeit der Zuziehung ist die förmliche Vollmachterteilung oder - bei schon im Ausgangsverfahren erteilter Vollmacht - der Auftrag zur Erhebung des Widerspruchs.

  • OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Außer Frage dürfte weiterhin stehen, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung und eine ermessensgerechte Entscheidung habe.(BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) Bei der Entscheidung, ob gegen rechtswidrige Zustände eingeschritten werde, stünden sich nämlich das Für und Wider nicht insoweit gegenüber, als dass der Behörde die freie Wahl dazwischen offen stehe.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.04.2009 - 2 B 265/09 -) Auch die Annahme der Verwirkung sei unzutreffend.
  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 2 Y 7/98

    Beigeladener; Entscheidung; Urteil; Kostenerstattungsanspruch;

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    In derartigen Konstellationen entspricht es vor dem Hintergrund von § 24 SVwVfG der ständigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, dass besondere Gründe vorliegen müssen, um eine anwaltliche Vertretung bereits im Vorverfahren zu rechtfertigen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.12.1998 - 2 Y 7/98 (2 K 167/94) -, vom 30.03.1999 - 2 Y 1/99 (5 K 97/98) - und vom 13.06.2000 - 2 Z 1/00 (5 K 73/98) -).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Einer erweiterten Auslegung des § 14 I BauGB jenseits der originären Planungsinteressen bedarf es dazu nicht."(BVerwG, Beschluss vom 11.08.1992 - 4 B 161.92 -, NVwZ 1993, 476).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Außer Frage dürfte weiterhin stehen, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung und eine ermessensgerechte Entscheidung habe.(BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) Bei der Entscheidung, ob gegen rechtswidrige Zustände eingeschritten werde, stünden sich nämlich das Für und Wider nicht insoweit gegenüber, als dass der Behörde die freie Wahl dazwischen offen stehe.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.04.2009 - 2 B 265/09 -) Auch die Annahme der Verwirkung sei unzutreffend.
  • OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10

    Bauaufsichtliches Einschreiten und Bestandsschutz - Bedeutung eines etwaigen

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Bauaufsichtliche Einschreitensbefugnisse unterlägen nicht der Verwirkung.(OVG des Saarlandes, 4 B 400/11 und 2 A 190/10).
  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 35.79

    Einberufung zum Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Notwendigkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht die Regel, sondern die Ausnahme.(vgl. Urteile vom 14.11.1979 - 8 C 19.78 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 1 S. 1 f., und - 8 C 35.79 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 2 S. 3, 4) § 80 Abs. 2 VwVfG bringt ebenso wie § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO zum Ausdruck, dass nach Einschätzung des Gesetzgebers im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren eine Vertretung des Bürgers durch Rechtsanwälte oder sonstige Bevollmächtigte in der Regel weder üblich noch erforderlich ist.(BT-Drucks. 3/55, S. 48, zu § 159) Aus diesem Grunde ordnen beide Vorschriften eine Einzelfallprüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten an.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 15.95

    Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Für die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung kommt es nicht auf die konkrete Leistung des Bevollmächtigten an.(BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 15.95 -, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 36).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
    Der Nachbar kann sich nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) Demgegenüber hat ein Nachbar grundsätzlich keinen Anspruch auf Einhaltung von Rechtsnormen, die nicht seinem Schutz zu dienen bestimmt sind.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 73.80

    Anforderungen an die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens - Voraussetzungen

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 185.81

    Voraussetzungen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im

  • OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81

    Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer

  • BVerwG, 26.11.1985 - 8 C 115.83

    Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Bevollmächtigter

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 129.84

    Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Kostenerstattung - Vermeidbarkeit

  • OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet

    Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.1.2015 ergangenem Urteil - 5 K 809/13 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.1.2015 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 809/13 - und Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 17.9.2012 sowie des auf die mündliche Verhandlung vom 9.4.2013 ergangenen Widerspruchsbescheids den Beklagten zu verpflichten,.

  • OVG Saarland, 10.08.2022 - 2 A 209/21

    Erschließungssicherung bei Bauvorhaben; Wohnhauserweiterung

    [vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 14.1.2015 - 5 K 809/13 -, bei Juris] In der Begründung dieser Entscheidung wurde unter anderem ausgeführt, die Klägerin könne eine Beseitigung beziehungsweise Nutzungsuntersagung gegenüber dem Nachbarn aufgrund des Regelungsgehalts des § 33 Abs. 3 BauGB nicht (mehr) verlangen.
  • VG München, 24.11.2015 - M 1 K 15.2657

    Nachbarklage gegen Vorbescheid und Geländehöhenfestsetzung

    Die Bestimmungen zur Möglichkeit von Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, bei unvollständigen Bauanträgen Ergänzungen bzw. Nachreichungen zu fordern (vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 3, Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBO), dienen allein dem öffentlichen Interesse und sind deshalb nicht geeignet, Nachbarn einen Drittschutz zu gewähren (VG Saarland, U. v. 14.1.2015 - 5 K 809/13 - juris Rn. 47).
  • OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13
    Deswegen muss hier auch nicht auf den Vortrag der Antragstellerin in dem hinsichtlich dieser Pferdehaltung "im Wohngebiet" inzwischen beim Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahren - 5 K 809/13 - eingegangen werden, wonach der Beigeladene einen "Reiterhof mit Pensionspferdehaltung" betreiben soll, was seit dem Sommer 2012 angeblich einen unzumutbaren Lärm durch Tiergeräusche und Zugangsverkehr mit sich bringen soll.(vgl. hierzu die Ausführungen auf Seite 5 der Klagebegründung vom 17.6.2013 - 5 K 809/13 -, Abschrift Blatt 269 der Gerichtsakte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht