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   VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09   

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https://dejure.org/2010,17510
VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09 (https://dejure.org/2010,17510)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14.04.2010 - 5 K 895/09 (https://dejure.org/2010,17510)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14. April 2010 - 5 K 895/09 (https://dejure.org/2010,17510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) bei Genehmigungen i.R. wasserrechtlicher Planfeststellungen für Flächen eines Plangebietes und der dort zulässigen Nutzungen durch Ausweisung eines Sondergebietes; Gemeindeklage gegen erteilte Genehmigung zugunsten eines Dritten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss 4 B 238.96, BRS 59, Nr. 78) ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95

    Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - juris.
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
    BVerwG, DVBl. 1993, 1003; BVerwG, NVwZ-RR 1991, 123; BVerwG, Buchholz, 310 zu § 86 Abs. 1 Nr. 266 m.w.N.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
    BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523.
  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
    so ausdrücklich bereits BVerwG, Urteil vom 07.02.1986 - 4 C 30.84 - BRS 46 Nr. 145; B. vom 3.12.2008 - 4 BN 26.08 -, BauR 2009, 617 (Luftbild oder Ortsbesichtigung); VGH München, B. vom 19.08.2009 - 14 2B 09.319 -.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
    so ausdrücklich bereits BVerwG, Urteil vom 07.02.1986 - 4 C 30.84 - BRS 46 Nr. 145; B. vom 3.12.2008 - 4 BN 26.08 -, BauR 2009, 617 (Luftbild oder Ortsbesichtigung); VGH München, B. vom 19.08.2009 - 14 2B 09.319 -.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
    BVerwG, Beschluss vom 20.01.1989 - 4 B 116.88 - NVwZ 1989, 666.
  • OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10

    Ausschluss der Öffentlichkeit der Sitzung eines Gemeindeparlaments

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts steht der Antragstellerin ein Anordnungsanspruch i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO, der darauf gerichtet ist, den Tagesordnungspunkt: "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" in öffentlicher Sitzung zu behandeln, nicht zu.

    Denn im Rahmen der allein möglichen und gebotenen summarischen Überprüfung sind keine maßgeblichen Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Antragsgegner die Vorgaben des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 40 KSVG bzw. § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der missachtet hat, indem er auf den Antrag der Antragstellerin, den Stadtrat zu einer (öffentlichen) Sondersitzung zu dem Tagesordnungspunkt: "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" einzuberufen, für den 22.4.2010 zu einer nicht öffentlichen Sitzung mit dem einzigen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt nach Maßgabe des genannten Antrags eingeladen hat.

    Denn der von der Antragstellerin beantragte Tagesordnungspunkt: "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" betrifft ein laufendes und - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - durch das Urteil des Verwaltungsgerichts auch noch nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren und dessen Einzelheiten der Durchführung, bei dem prozesstaktische Erwägungen von Bedeutung sein können.

    Die - prozesstaktische - Frage, ob auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, "Genehmigung für T" verzichtet werden soll, ist von der Antragstellerin gerade zum Gegenstand ihres Antrages auf Einberufung der Sitzung des Stadtrates gemacht worden.

    Ein Anspruch der Antragstellerin, den hier in Rede stehenden Tagesordnungspunkt "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" in öffentlicher Sitzung zu behandeln, ist daher - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats - zu verneinen.

  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10

    Fragen der Sitzungsöffentlichkeit unterliegen der Prüfungskompetenz des

    Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Tagesordnungspunkt "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Az.: 5 K 895/09) vom 14.04.2010, Genehmigung für Lager" in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

    Der Antragstellerin steht ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO dahingehend zu, den Tagesordnungspunkt "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Az.: 5 K 895/09) vom 14.04.2010, Genehmigung für Lager" in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

    Anders als in dem zwischen den Beteiligten mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 04.02.2010 - 3 B 27/10 - entschiedenen Eilrechtsschutzverfahren können vorliegend auch keine prozesstaktischen Erwägungen mit Blick auf das beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig gewesene Verfahren 5 K 895/09 von Bedeutung sein, für die der Natur der Sache nach ein Öffentlichkeitsbedürfnis nach Ansicht des OVG des Saarlandes nicht gegeben ist.

    Zugleich legt er aber dar, dass die schriftliche Urteilsbegründung in dem Verfahren 5 K 895/09 noch nicht vorliege und es von daher "deshalb derzeit schlichtweg nichts Gesichertes (gibt), worüber im Stadtrat am 22.04.2010 sinnvoll geredet und entschieden werden kann." Dies berücksichtigend und mit Blick darauf, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 Abs. 1 KSVG sich aus der durch Art. 20 GG verbürgten demokratischen Grundordnung herleitet, die einen offenen Prozess der Willensbildung verlangt, damit einen tragenden Grundsatz des gesamten Kommunalrechts bildet (vgl. Lehné/Weirich, a.a.O., § 40 Anm. 1) und daher der Ausschluss der Öffentlichkeit eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung darstellt, sind keine durchgreifende Anhaltspunkte dafür erkennbar, warum hier von der Regel der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung abzuweichen wäre.

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