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   VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07   

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https://dejure.org/2008,22827
VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07 (https://dejure.org/2008,22827)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16.01.2008 - 5 K 1101/07 (https://dejure.org/2008,22827)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 5 K 1101/07 (https://dejure.org/2008,22827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Klage ohne Vorverfahren bei einer Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer am letzten Tage einer Widerspruchsfrist ohne Widersprucheinlegung erhobenen Klage im Falle einer ausdrücklichen Rüge der Unzulässigkeit mit hilfsweiser Äußerung zur Begründetheit; Möglichkeit zu erhöhten Abschreibungen durch einen Neubau eines Gebäudes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 80.81

    Villa - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    (Urteile vom 18.10.1974 - IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126 (128 f.) und vom 25.06.1982 - 8 C 80.81 -, Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7 (11)) Ebenso schließt eine Modernisierung im Sinne des § 177 BauGB nur Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen ein, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes beeinträchtigen.

    (vgl. Urteile vom 25.06.1982, a.a.O., und vom 03.07.1987 - 8 C 73.86 -, Buchholz 454.4 § 17 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 (5)) Erhebliche bauliche Änderungen eines Gebäudes wie dessen Ausbau, Umbau oder Erweiterung (vgl. § 17 II. WoBauG) stellen weder eine Instandsetzung noch eine Modernisierung dar, weil Maßnahmen dieser Art nicht der Wiederherstellung eines vormals gegebenen Zustandes dienen.

    (vgl. Urteil vom 25.06.1982, a.a.O., S. 11) Gleiches gilt für den Abbruch eines Gebäudes und dessen Neuerrichtung.

  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    Zur Auslegung dieser Bestimmung habe das BVerwG (Beschluss vom 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 401.1 § 7 h EStG Nr. 1) grundlegend entschieden, dass erhebliche bauliche Änderungen eines Gebäudes wie dessen Ausbau, Umbau oder Erweiterung weder eine Instandsetzung noch eine Modernisierung im Sinne von § 177 BauGB - und damit auch des auf diese Vorschrift verweisenden § 7 h Abs. 1 Satz 1 EStG 1986 - darstellten.

    Zur alten Fassung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem - auch von der Beklagten in der Klageerwiderung im Wortlaut zitierten - Beschluss vom 27.08.1996 (- 8 B 165.96 -, Buchholz 401.1 § 7 h EStG Nr. 1) ausgeführt:.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    In einigen Entscheidungen aus den Jahren 1981 (DVBl. 1981, 502) bis 1984 (NVwZ 1984, 507) hat das BVerwG allerdings die Auffassung vertreten, das Vorverfahren sei auch dann entbehrlich, wenn die Behörde dessen Fehlen ausdrücklich rügt und - wie vorliegend - die Klageabweisung aus Sachgründen nur hilfsweise beantragt.
  • BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89

    Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Abgabenbescheid - Entscheidung über

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    So heißt es bereits etwa im Beschluss vom 26.09.1989 - 8 B 39.89 -: (Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 35) "Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG u.U. in der Klageschrift der Widerspruch und in der Klageerwiderung die Bescheidung dieses Widerspruchs gesehen werden mit der Folge, dass ein Vorverfahren entbehrlich ist, wenn sich der Beklagte in der Sache auf die Klage eingelassen hat.
  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 73.86

    Wohnungsbauförderung - Modernisierung - Ausbau - Umbau

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    (vgl. Urteile vom 25.06.1982, a.a.O., und vom 03.07.1987 - 8 C 73.86 -, Buchholz 454.4 § 17 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 (5)) Erhebliche bauliche Änderungen eines Gebäudes wie dessen Ausbau, Umbau oder Erweiterung (vgl. § 17 II. WoBauG) stellen weder eine Instandsetzung noch eine Modernisierung dar, weil Maßnahmen dieser Art nicht der Wiederherstellung eines vormals gegebenen Zustandes dienen.
  • BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04

    Immobilien - Sonderabschreibung für Baumaßnahmen an Gebäuden in

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    (Urteil vom 18.09.2002 - X R 183/96 -, BStBl. II 2003 S. 238, 240; Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 -, bei juris).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    In einigen Entscheidungen aus den Jahren 1981 (DVBl. 1981, 502) bis 1984 (NVwZ 1984, 507) hat das BVerwG allerdings die Auffassung vertreten, das Vorverfahren sei auch dann entbehrlich, wenn die Behörde dessen Fehlen ausdrücklich rügt und - wie vorliegend - die Klageabweisung aus Sachgründen nur hilfsweise beantragt.
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    (Urteil vom 18.09.2002 - X R 183/96 -, BStBl. II 2003 S. 238, 240; Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 -, bei juris).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07
    (Urteile vom 18.10.1974 - IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126 (128 f.) und vom 25.06.1982 - 8 C 80.81 -, Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7 (11)) Ebenso schließt eine Modernisierung im Sinne des § 177 BauGB nur Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen ein, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes beeinträchtigen.
  • VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09

    Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail; Hinweispflicht der Behörde bei

    Auch in der Kommentarliteratur (vgl. etwa Dolde/Porsch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 68 Rdnr. 29; Geis, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 68 RdNr. 162; Kopp/Schenke, a.a.O., § 68 Rdnr. 28) und der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. März 2009 - 9 S 371/08 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 16. Januar 2008 - 5 K 1101/07 -, juris), der sich die erkennende Kammer anschließt, lehnt die Auffassung, die fehlende Durchführung eines Vorverfahrens könne bereits durch die hilfsweise Einlassung zur Sache geheilt und die Berufung auf die fehlenden Zulässigkeitsvoraussetzungen damit unbeachtlich werden, ab.
  • VG Cottbus, 26.06.2012 - 6 K 815/11

    Gebühren

    Dies mag auch dann gelten, wenn die Widerspruchsbehörde die Zurückweisung des Widerspruchs mit der Einlassung auch zur Sache aus der insoweit maßgeblichen Sicht des verständigen objektiven Empfängers auf zwei selbständig nebeneinander stehende - je für sich tragende und gleichrangige - Gründe gestützt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1989 - 8 B 39/89 -, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 35; ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 16. April 1996 - 2 A 10/95 - S. 10 des E.A.; ferner VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. März 2009 - 9 S 371/08 -, zit. nach juris; OVG Hamburg, Urteil vom 18. Februar 1994 - Bf IV 17/93 -, NVwZ-RR 1995, 122; VG Saarland, Beschluss vom 13. März 2007 - 2 L 343/07 -, zit. nach juris; Urteil vom 16. Januar 2008 - 5 K 1101/07 -, zit. nach juris; VG Neustadt, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409-09.NW -, zit. nach juris; VG Halle, Urteil vom 6. Dezember 2010 - 1 A 204/09 -, zit. nach juris; LG Darmstadt, Kammer für Baulandsachen, Urteil vom 22. November 1996 - 9 O(B) 12/96 - zitiert nach juris); an seiner früheren, abweichenden Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4/78 -, DVBl. 1981, 502; Urteil vom 2. September 1983 - 7 C 97/81 -, NVwZ 1984, 507; Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 16.83 -, NVwZ 1986, 374; wohl auch Urteil vom 2. September 1983 - 7 C 97/81 -, NVwZ 1984, 507) hält das Bundesverwaltungsgericht ersichtlich - wenn auch ohne ausdrückliche Aufgabe - nicht mehr fest (offen lassend insoweit BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 - 8 C 21/09 -, BVerwGE 138, 1).
  • VG Berlin, 23.04.2013 - 3 K 132.12

    Schulverweis; fehlendes Vorverfahren

    Die Durchführung eines Vorverfahrens ist auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil der Beklagte im Rahmen des Klageverfahrens zu erkennen gegeben hat, dass er den angegriffenen Bescheid für rechtmäßig hält, denn der Beklagte hat die aus der fehlenden Durchführung des Vorverfahrens resultierende Unzulässigkeit der Klage ausdrücklich gerügt und sich nur hilfsweise zu deren Begründetheit geäußert (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 16. Januar 2008, 5 K 1101/07, zit. n. juris, Rn. 34 f., m.w.N.).
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