Rechtsprechung
VG Saarlouis, 16.08.2018 - 6 K 868/17 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 16.08.2018 - 6 K 868/17
- OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 A 307/18
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 A 307/18
Gehörsrüge im Asylverfahren
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. August 2018 - 6 K 868/17 - wird zurückgewiesen.Dem nach § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG statthaften Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.8.2018 - 6 K 868/17 -, mit dem ihre Verpflichtungsklage auf Zuerkennung internationalen Schutzes in Form der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 1 AsylVfG), hilfsweise des subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG), weiter hilfsweise auf Feststellung nationaler Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG durch die Beklagte abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.
Nichts anderes gilt für den Hinweis im Zulassungsantrag, der Kläger zu 1) habe (auch) vorgetragen, inzwischen hätten auch seine Eltern Diyarbakir verlassen, "nachdem nach ihm von Sicherheitskräften gesucht bzw. gefragt worden" sei.(vgl. dazu im Übrigen die Sitzungsniederschrift des Verwaltungsgerichts vom 16.8.2018 - 6 K 868/17 -, Seite 7, zur Anhörung des Klägers zu 1)) Auch darauf ist das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung ausdrücklich eingegangen.(vgl. etwa Seite 10 Mitte der Entscheidungsgründe) Wo hier ein Verstoß des Verwaltungsgerichts gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht liegen sollte, erschließt sich ebenfalls nicht.