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   VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17   

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VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17 (https://dejure.org/2018,51591)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16.11.2018 - 3 K 1144/17 (https://dejure.org/2018,51591)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16. November 2018 - 3 K 1144/17 (https://dejure.org/2018,51591)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Wenn es darum geht, ob ein schwerbehinderter Arbeitnehmer von den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsschutz ausgeschlossen ist, kann es mit Blick auf den Untersuchungsgrundsatz aus § 20 SGB X nicht ausreichend sein, wenn der Vortrag des Arbeitgebers - wie vorliegend geschehen - allein auf seine Schlüssigkeit hin überprüft und sodann als wahr unterstellt wird.(Vgl. zur Verletzung der Aufklärungspflicht durch eine bloße Schlüssigkeitsprüfung i.R.d. Zustimmungsentscheidung nach § 85 SGB IX a.F.: BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24/93 -, Rn. 14, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, Rn. 64, juris.).
  • VG Augsburg, 10.01.2012 - Au 3 K 11.1635

    Zustimmung zur Kündigung; Negativattest; laufendes Verfahren zur Feststellung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung.(Vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.01.2012 - Au 3 K 11.1635 -, Rn. 14, juris.).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Die für ein Rechtsschutzbedürfnis erforderliche Beschwer ergibt sich vorliegend jedoch aus dem Umstand - was die Klägerin in ihrer Stellungnahme vom 12.09.2018 dargelegt hat -,(Vgl. Bl. 79 ff. der Gerichtsakte.) dass die erste Kündigung der Klägerin, die auf dem Bescheid vom 17.11.2016 beruht, zum 31.12.2016 greifen würde, wohingegen die zweite Kündigung, die auf der Grundlage des Bescheides vom 13.06.2017 ausgesprochen wurde, frühestens zum 15.08.2017 greifen würde, sodass die Klägerin ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung des Gerichts hat.(Vgl. zum Rechtsschutzinteresse des Arbeitgebers für den Fall einer möglichen Restitutionsklage nach § 79 ArbGG i. V.m. § 580 Nr. 6 ZPO: BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 16/11 -, Rn. 13, juris.).
  • VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 3 K 09.343

    Klage gegen Widerspruchsbescheid; behinderungsbedingte Kündigung; Ermessen

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Bei dem Bescheid vom 17.11.2016 handelt es sich um einen die Klägerin begünstigenden, feststellenden Verwaltungsakt, der eine Ausnahme von den Regelungen über den Schwerbehindertenschutz verbindlich bestätigt (sog. Negativattest) und damit der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in seiner Rechtswirkung gleich steht.(Vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13.04.2015 - 12 ZB 14.2070 -, Rn. 9, juris.) Da der Klägerin die durch den Bescheid vom 17.11.2016 gewährte Rechtsposition - das Recht zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitsnehmers ohne Zustimmung des Integrationsamtes - auf den Widerspruch des Beigeladenen hin wieder entzogen wurde, liegt in dem Widerspruchsbescheid vom 13.06.2017 aus der Sicht der Klägerin eine erstmalige Beschwer.(Vgl. VG Augsburg, Urteil vom 29.09.2009 - Au 3 K 09.343 -, Rn. 19 - 21, juris.).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13

    Schwerbehindertenrechtlicher Kündigungsschutz

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    So ist eine Aufklärung aller Umstände erforderlich, die für die Abwägung der gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers erheblich sind.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 5 B 24/13 -, Rn. 16, juris) Nichts anderes kann in Bezug auf die Feststellung der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes, hier des § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX a.F., gelten.
  • VG Saarlouis, 30.06.2014 - 3 K 934/13

    Schwerbehindertenrecht: Überprüfung der Ermessensausübung bei Zustimmung zur

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Ein Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz aus § 20 SGB X führt zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Integrationsamtes.(Vgl. das Urteil der Kammer vom 30.06.2014 - 3 K 934/13 -, Rn. 27 ff. juris.) Erweist sich der Bescheid vom 17.11.2016, der Grundlage für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist, mithin als rechtswidrig, ist die Aufhebung desselben durch den Widerspruchsbescheid vom 13.06.2017 nicht zu beanstanden.
  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Wenn es darum geht, ob ein schwerbehinderter Arbeitnehmer von den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsschutz ausgeschlossen ist, kann es mit Blick auf den Untersuchungsgrundsatz aus § 20 SGB X nicht ausreichend sein, wenn der Vortrag des Arbeitgebers - wie vorliegend geschehen - allein auf seine Schlüssigkeit hin überprüft und sodann als wahr unterstellt wird.(Vgl. zur Verletzung der Aufklärungspflicht durch eine bloße Schlüssigkeitsprüfung i.R.d. Zustimmungsentscheidung nach § 85 SGB IX a.F.: BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24/93 -, Rn. 14, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, Rn. 64, juris.).
  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 14.2070

    Fehlende Beschwer für Berufungszulassungsantrag des Beigeladenen; Negativattest

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Bei dem Bescheid vom 17.11.2016 handelt es sich um einen die Klägerin begünstigenden, feststellenden Verwaltungsakt, der eine Ausnahme von den Regelungen über den Schwerbehindertenschutz verbindlich bestätigt (sog. Negativattest) und damit der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in seiner Rechtswirkung gleich steht.(Vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13.04.2015 - 12 ZB 14.2070 -, Rn. 9, juris.) Da der Klägerin die durch den Bescheid vom 17.11.2016 gewährte Rechtsposition - das Recht zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitsnehmers ohne Zustimmung des Integrationsamtes - auf den Widerspruch des Beigeladenen hin wieder entzogen wurde, liegt in dem Widerspruchsbescheid vom 13.06.2017 aus der Sicht der Klägerin eine erstmalige Beschwer.(Vgl. VG Augsburg, Urteil vom 29.09.2009 - Au 3 K 09.343 -, Rn. 19 - 21, juris.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 2 A 4.19

    Sachlicher Teilregionalplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17
    Rechtsmittel-AZ: 2 A 4/19.
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