Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3255
VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22 (https://dejure.org/2022,3255)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17.02.2022 - 3 L 173/22 (https://dejure.org/2022,3255)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 3 L 173/22 (https://dejure.org/2022,3255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Zu den Rechten eines kommunalen Mandatsträgers hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits mit Urteil vom 29.11.1985 -2 R 155/85- (a.a.O.), dem folgend die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Beschluss vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist), folgendes ausgeführt:.

    Daher scheidet ein Anspruch in Richtung auf aufsichtsbehördliches Einschreiten deshalb sowohl für einzelne Gemeindebürger und ihre Vereinigungen als auch für die Gemeinde, ihre Organe und deren Teile, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (wie in § 136 KSVG), in der Regel aus (vgl. Beschluss der Kammer vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist; OVG RP, Beschluss vom 29.05.1985 -7 B 11/85-, DÖV 1986, 152).

  • OVG Saarland, 29.11.1985 - 2 R 155/85
    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Zu den Rechten eines kommunalen Mandatsträgers hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits mit Urteil vom 29.11.1985 -2 R 155/85- (a.a.O.), dem folgend die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Beschluss vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist), folgendes ausgeführt:.
  • OVG Saarland, 22.04.1993 - 1 R 35/91

    Beginn von Ratssitzungen und Öffentlichkeitsprinzip

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10

    Fragen der Sitzungsöffentlichkeit unterliegen der Prüfungskompetenz des

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner zu 1)), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 15 B 1797/09

    Anspruch eines Gemeinderatsmitglieds auf Überlassung eines Büroraums im Rathaus

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Zudem fehlt es an der Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und ist es grundsätzlich fraglich, ob einem Ratsmitglied ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zusteht, da ihm im Kommunalverfassungsstreit in der Regel ein Kostenerstattungsanspruch zur Seite steht, so dass insoweit mit Blick auf das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ein anderer sachgerechter Weg für das Begehren des Antragstellers besteht (so ausdrücklich OVG MRW, Beschluss vom 22.01.2010 -15 B 1797/09-, juris).
  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10

    Doppelte Rechtshängigkeit bei einstweiligem Rechtsschutzbegehren

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1985 - 7 B 11/85
    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Daher scheidet ein Anspruch in Richtung auf aufsichtsbehördliches Einschreiten deshalb sowohl für einzelne Gemeindebürger und ihre Vereinigungen als auch für die Gemeinde, ihre Organe und deren Teile, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (wie in § 136 KSVG), in der Regel aus (vgl. Beschluss der Kammer vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist; OVG RP, Beschluss vom 29.05.1985 -7 B 11/85-, DÖV 1986, 152).
  • VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland zur Durchführung des

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
    Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner zu 1)), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ).
  • VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08

    Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gemeinderatssitzung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht