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   VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19   

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VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19 (https://dejure.org/2020,12251)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.02.2020 - 4 K 1153/19 (https://dejure.org/2020,12251)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 4 K 1153/19 (https://dejure.org/2020,12251)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Ein Beamter, der trotz dieser Versicherung seine Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt und seinen Dienstherrn betrügt, offenbart damit ein ganz erhebliches Maß an Pflichtvergessenheit und belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltungen unerlässliche Vertrauensverhältnis nachhaltig (BVerwG, Urteil vom 22.02.05 - 1 D 30/03 -, juris).

    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehaltes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar (vgl. u.a. Urteile vom 05.05.93 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.95 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.05 - 1 D 30/03 -, a.a.0. sowie Beschluss vom 20.12.11 - 2 B 64/11 -, juris).

    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichen disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschung, steht (vgl. Urteil des BVerwG vom 28.11.00 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26.09.01- 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22.02.05 - 1 D 30.03 - a.a.O.; Beschluss vom 14.06.05 - 2 B 108.04 - und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris).

    Ein Beamter, der trotz dieser Versicherung seine Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt und seinen Dienstherrn hintergeht, offenbart damit ein ganz erhebliches Maß an Pflichtvergessenheit und belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltungen unerlässliche Vertrauensverhältnis nachhaltig(Vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2005 -1 D 30/03-, juris. sowie Urteil der der 7. Kammer -Disziplinarkammer Land- des VG des Saarlandes vom 06.12.2103 -7 K 480/13-).

  • OVG Saarland, 22.10.2015 - 7 B 140/15

    Aussetzung der Einbehaltung des Ruhegehalts, Sachverhaltsfeststellung

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 22.10.2015 -7 B 140/15- zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (4 K 1153/19 und 4 L 711/15, 7 B 140/15) und der Disziplinarakten Bezug genommen, der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

    Es steht für die Kammer fest, dass die in Rede stehenden Behandlungen so nicht erbracht wurden, da diese während Auslandaufenthalten des Klägers erfolgten(So schon die Feststellungen des OVG des Saarlandes im Beschluss vom 22.10.2015 -7 B 140/15-, S. 9, 10 des amtl. Umdrucks).

  • VG Saarlouis, 06.12.2013 - 7 K 480/13

    Landesdisziplinarrecht: Einreichung von Scheinrechnungen bei der Beihilfestelle

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Das ist bei den hier in Rede stehenden Handlungen zu Lasten der Beihilfestelle des Dienstherrn, also nicht eines außenstehenden Dritten, der Fall(Vgl. dazu nur Urteil der 7. Kammer -Disziplinarkammer Land- des VG des Saarlandes vom 06.12.2013 -7 K 480/13-).

    Ein Beamter, der trotz dieser Versicherung seine Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt und seinen Dienstherrn hintergeht, offenbart damit ein ganz erhebliches Maß an Pflichtvergessenheit und belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltungen unerlässliche Vertrauensverhältnis nachhaltig(Vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2005 -1 D 30/03-, juris. sowie Urteil der der 7. Kammer -Disziplinarkammer Land- des VG des Saarlandes vom 06.12.2103 -7 K 480/13-).

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichen disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschung, steht (vgl. Urteil des BVerwG vom 28.11.00 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26.09.01- 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22.02.05 - 1 D 30.03 - a.a.O.; Beschluss vom 14.06.05 - 2 B 108.04 - und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris).

    Der Rechtsprechung des BVerwG lässt sich dabei der Grundsatz entnehmen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einem Gesamtschaden von über 5.000 EUR ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann, wobei dieser Bemessungsgrundsatz für inner- wie außerdienstliche Betrugshandlungen gleichermaßen gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.09.10 - 2 B 97/09 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11

    Rechtmäßigkeit eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juni 2004

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Dürfte als hypothetische Disziplinarmaßnahme nur ein Verweis, eine Geldstrafe oder eine Kürzung des Ruhegehalts ausgesprochen werden, ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 BDG einzustellen(Vgl. statt vieler: OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 -1 B 976/11-, juris und Urban/Wittkowski, BDG, 2017, § 14 Rn. 20.).

    Ist dies in der Begründung erfolgt und wird eine Rechtsbehelfsbelehrung gegeben, muss dem betroffenen Beamten klar sein, dass es sich um eine belastende Verfügung handelt, gegen die er sich gegebenenfalls wenden kann, um zu erreichen, dass die Feststellung eines Dienstvergehens aufgehoben wird(Vgl. statt vieler: OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 -1 B 976/11-, juris).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 A 5.09

    Arbeitszeitkartenmanipulation; Disziplinarklage; Grundsatz der Einheit des

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Der Antrag des Klägers, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären (vgl. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO), ist durch diese Entscheidung gegenstandslos geworden(Zur grds. Anwendung der Norm: BVerwG, Beschluss vom 28.04.2011 -2 A 5/09-, juris).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichen disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschung, steht (vgl. Urteil des BVerwG vom 28.11.00 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26.09.01- 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22.02.05 - 1 D 30.03 - a.a.O.; Beschluss vom 14.06.05 - 2 B 108.04 - und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2015 - 6 ZB 14.2121

    Bundesbeamtenrecht; Einstellung des Disziplinarverfahrens; qualifizierte

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Gegen eine solche beschwerende Einstellungsverfügung ist Rechtsschutz möglich, sowohl hinsichtlich der belastenden Begründung der Annahme eines Dienstvergehens als auch hinsichtlich einer u.U. ausgesprochenen Missbilligung(Vgl. Weiß, in: GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand: 2018, BDG, M § 14, Rn. 105, M § 32 Rn. 103 ff; ob mit einer solchen Einstellungsverfügung, wie vorliegend geschehen, eine Missbilligung des Verhaltens des Beamten i. S. v. § 6 Satz 2 BDG verbunden werden kann, so Urban/Wittkowski, a.a.O., § 6 Rn. 8; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.01.2013 -5 LB 227/11-, juris und Bay. VGH, Beschluss vom 27.01.2015 -6 ZB 14.2121-, juris, kann hier dahinstehen, da die ausgesprochene Missbilligung jedenfalls keine Disziplinarmaßnahme ist; ihre Rechtsgrundlage ist vielmehr die sich aus dem allgemeinen Beamtenrecht ergebende Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Dienstherrn, vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 18.2.2014 -2 A 448.12- juris Rn. 26. Im Übrigen ist diese Missbilligung, die nicht Bestandteil der Einstellungsverfügung ist (vgl. Weiß, in: GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand: 2018, BDG, M § 32 Rn. 93 a..E., 105), seitens des Klägers nicht angegriffen worden.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 1 D 59.94

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehaltes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar (vgl. u.a. Urteile vom 05.05.93 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.95 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.05 - 1 D 30/03 -, a.a.0. sowie Beschluss vom 20.12.11 - 2 B 64/11 -, juris).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11

    Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19
    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehaltes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar (vgl. u.a. Urteile vom 05.05.93 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.95 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.05 - 1 D 30/03 -, a.a.0. sowie Beschluss vom 20.12.11 - 2 B 64/11 -, juris).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

  • BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 59.92

    Nichteigennützige Postunterdrückung von Postsendungen - Erheblich verminderte

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 5 LB 227/11

    Rechtmäßigkeit eines Ausspruchs einer schriftlichen Missbilligung bei

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 D 56.99
  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 49.92

    Disziplinarrecht - Gehaltskürzung - Beamtenrecht - Beihilfebetrug

  • VG Stade, 24.02.2021 - 9 A 1488/19

    Amtsverschwiegenheitspflicht; Einstellungsverfügung; Erledigung; fehlende

    Wird eine solche Klage erhoben, tritt die Bedingung ein und die Kostengrundentscheidung erledigt sich auf sonstige Weise (vgl. zur parallelen Rechtslage im Hinblick auf die Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid sowie die Regelung des § 162 Abs. 1 VwGO: BVerwG, Urteil vom 15. November 2007 - 2 C 29.06 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 14.05 -, juris; s. auch BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 50/15 R -, juris; a.A. (ohne nähere Begründung): VG Hannover, Urteil vom 14. Juli 2020 - 18 A 1173/19 - n.v. und im Zusammenhang mit einer Kostengrundentscheidung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 BDG: VG Münster, Urteil vom 17. Juni 2014 - 20 K 2835/13.BDG -, juris und Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 19. Februar 2020 - 4 K 1153/19 -, juris).
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