Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 19.07.2016 - 3 L 301/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57303
VG Saarlouis, 19.07.2016 - 3 L 301/16 (https://dejure.org/2016,57303)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.07.2016 - 3 L 301/16 (https://dejure.org/2016,57303)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 3 L 301/16 (https://dejure.org/2016,57303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 20.09.2016 - 2 D 245/16
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.07.2016 - 3 L 301/16
    Rechtsmittel-AZ: 2 D 245/16.
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.07.2016 - 3 L 301/16
    die Kinder bei Verwandten, hier bei der Antragstellerin, leben, eine Hilfe zur Erziehung im Sinne der §§ 27, 33 SGB VIII in Betracht.(Der erzieherische Bedarf besteht allein deshalb, weil die Eltern als Erzieher weggefallen sind. Ein darüber hinaus gehender erzieherischer Bedarf oder ein darüber hinaus gehendes Erziehungsdefizit ist nicht erforderlich. Bei der Antragstellerin handelt es sich auch um eine "andere Familie" im Sinne des § 33 SGB VIII, die durch ihre Vollzeitpflege den durch den Ausfall der Eltern verursachten erzieherischen Bedarf decken soll und seit geraumer Zeit deckt (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.2012 - 5 C 12/11 -, NJW 2012, 2130 und vom 09.12.2014 - 5 C 32/13 -, juris; Kunkel, SGB VIII, Lehr- und Praxiskommentar, 4. Aufl. § 33 Rdnr. 4 f.)) Diese Hilfe setzt jedoch voraus, dass ein Hilfeplanverfahren stattfindet (§ 36 SGB VIII).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Elternhaus;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.07.2016 - 3 L 301/16
    die Kinder bei Verwandten, hier bei der Antragstellerin, leben, eine Hilfe zur Erziehung im Sinne der §§ 27, 33 SGB VIII in Betracht.(Der erzieherische Bedarf besteht allein deshalb, weil die Eltern als Erzieher weggefallen sind. Ein darüber hinaus gehender erzieherischer Bedarf oder ein darüber hinaus gehendes Erziehungsdefizit ist nicht erforderlich. Bei der Antragstellerin handelt es sich auch um eine "andere Familie" im Sinne des § 33 SGB VIII, die durch ihre Vollzeitpflege den durch den Ausfall der Eltern verursachten erzieherischen Bedarf decken soll und seit geraumer Zeit deckt (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.2012 - 5 C 12/11 -, NJW 2012, 2130 und vom 09.12.2014 - 5 C 32/13 -, juris; Kunkel, SGB VIII, Lehr- und Praxiskommentar, 4. Aufl. § 33 Rdnr. 4 f.)) Diese Hilfe setzt jedoch voraus, dass ein Hilfeplanverfahren stattfindet (§ 36 SGB VIII).
  • VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.1637

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfeart, geeignete, Online-Schule,

    Sind der Personensorgeberechtigte und der Hilfesuchende aber dennoch nicht dazu bereit, sich auf ein derartiges Hilfeplanverfahren mit den diesbezüglichen Anforderungen einzulassen, kann ein Hilfeplanverfahren von vornherein seinen Zweck nicht erfüllen, so dass auch keine positive Entscheidung über die begehrte Hilfe ergehen kann (VG des Saarlandes, B.v. 19.7.2016 - 3 L 301/16 - juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht