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   VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07   

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VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07 (https://dejure.org/2008,27859)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.09.2008 - 11 K 555/07 (https://dejure.org/2008,27859)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. September 2008 - 11 K 555/07 (https://dejure.org/2008,27859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 K 89/06 sowie der vorgelegten Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des ..., der zum Gegenstand der Beratung gemacht worden ist.

    Dies berücksichtigend konnte die Beklagte vorliegend, nachdem sie durch ihren Gutachterausschuss den Anfangswert nach dem Vergleichswertverfahren unter Auswertung von tatsächlich entrichteten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke hat festlegen (vgl. Wertgutachten vom 29.12.1977, Bl. 149 der Gerichtsakte) und auf den Wertermittlungsstichtag hat fortschreiben lassen (vgl. a.a.O.), zur Berechnung des Ausgleichsbetrags auf das Verfahren Kanngieser/Bodenstein zurückgreifen, mit dem der Endwert aus dem festgestellten Anfangswert und der modellhaft berechneten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen ermittelt wird, da vorliegend gerade das Vergleichswertverfahren zur Ermittlung der Endwerte wegen fehlender Vergleichspreise vergleichbarer Grundstücke nicht angewandt werden konnte (vgl. hierzu die Stellungnahme des Gutachterausschusses vom 12.11.2007, Bl. 70 ff. der Gerichtsakte 11 K 89/06).

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil diese Sanierungsmaßnahmen auch noch bodenwertrechtliche Auswirkungen auf die Grundstücke der Klägerin hatten, da für den Endwert insoweit die Gesamtheit der im Sanierungsgebiet durchgeführten Ordnungs- und Baumaßnahmen (vgl. §§ 147, 148 BauGB) wertbildend ist (vgl. nur Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 154 Rnr. 102) und bei der gebotenen gebietsbezogenen Betrachtung der städtebaulichen Maßnahmen die Sanierung noch nicht im rechtlichen Sinne "durchgeführt" war; die von der Klägerin geforderte Gleichbehandlung mit der - vorzeitig - aus der Sanierung entlassenen ... scheitert daran, dass bezüglich der ... eine sog. "Funktionsschwächesanierung" nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt wurde (vgl. nur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... vom 27.01.2006 -S. 3-; Bl. 36 der Widerspruchsakte "341/04" im Verfahren 11 K 89/06), bei der die Frage, ob die Sanierung "durchgeführt" ist, aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Sanierungsziele nach anderen Kriterien zu beantworten ist als im übrigen Sanierungsgebiet, bei der die Sanierung als "Substanzschwächesanierung" nach § 136 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfolgte (vgl. hierzu nur Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 136 Rnrn. 24 ff. und § 162 Rn. 4).

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16.01.1996 (4 B 69.95) zwar den Verfahren nach der Wertverordnung Priorität eingeräumt, gleichzeitig aber festgestellt, dass auch andere geeignete Methoden zur Bestimmung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung entwickelt und angewandt werden müssen, wenn eine in der Wertverordnung vorgesehene Methode nicht angewandt werden kann.

    Fehlt es an aussagekräftigem Datenmaterial, ist eine andere geeignete Methode anzuwenden (BVerWG, Beschluss vom 16.01.1996 -4 B 69/95-, NVwZ-RR 1997, 155 [156]).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte sowie den Kommentierungen des BauGB geht hervor, dass ein langer Zeitraum seit Inkraftsetzung der Sanierungssatzung für sich genommen, die Sanierung noch nicht rechtswidrig machen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2002, 1 C 10590/01, BauR 2002, 1362 ff.) Die Sanierung stellt nämlich einen sehr komplexen Vorgang dar, für den sich schwerlich abstrakt nähere zeitliche Vorgaben festlegen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.1996, 4 B 91/96, NJW 1996, 2807).

    Dieser Rechtsprechung sowie den Kommentierungen ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635; Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14; Brügelmann: § 162 Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1185/89

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrages

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Einer Satzung der Gemeinde bedarf es darüber hinaus nicht (vgl. OVG Münster Urteil vom 09.04.1990, 22 A 1185/89, NVwZ-RR 1990, 635 f.).

    Der Ausgleichsbetrag ergibt sich mithin aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert, wobei der Wert der Bebauung des zu bewertenden Grundstücks außer Ansatz bleibt (vgl. hierzu Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 154 Rn. 23 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr: BauGB, Kommentar, B. Auflage 2002, § 154 Rn. 10 ff.; Schindhelm/Wilde: Der Ausgleichsbetrag für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen nach § 154 BauGB, in NVwZ 1992, S. 747 ff.; OVG Münster, Urteil vom 09.04.1990, 22 A 1185/89, NVwZ-RR 1990, 635).

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Vorliegend ist auch nicht ersichtlich, dass die Klägerin im Vertrauen darauf, zu einem höheren Ausgleichsbetrag nicht herangezogen zu werden, nicht mehr rückgängig zu machende Dispositionen getroffen hat, so dass ihr durch die nunmehrige Bezahlung des Ausgleichsbetrages ein unzumutbarer Nachteil entstanden wäre (vgl. zu dieser Voraussetzung statt vieler nur BVerwG, Urteil vom 18.04.1975 -VII C 15.73-, KStZ 1975, 211; Urteil der Kammer vom 24.11.1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Vor diesem Hintergrund kann sich die Klägerin auch nicht auf Vertrauensschutz berufen (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 31.05.1975 -IV C 73/73-, KStZ 1976, S. 31 f. und Urteil der Kammer vom 24.11.1995 -11 K 260/92- m.w.N.), da sie jedenfalls in Anwendung aller Sorgfalt, zu der sie den Umständen nach verpflichtet ist, nicht auf die Richtigkeit der in den Schreiben der Beklagten enthaltenen Angabe zur Höhe des Ausgleichsbetrags vertrauen durfte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 1 C 10590/01
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte sowie den Kommentierungen des BauGB geht hervor, dass ein langer Zeitraum seit Inkraftsetzung der Sanierungssatzung für sich genommen, die Sanierung noch nicht rechtswidrig machen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2002, 1 C 10590/01, BauR 2002, 1362 ff.) Die Sanierung stellt nämlich einen sehr komplexen Vorgang dar, für den sich schwerlich abstrakt nähere zeitliche Vorgaben festlegen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.1996, 4 B 91/96, NJW 1996, 2807).
  • OVG Bremen, 26.11.1987 - 1 B 84/87

    Verwaltungsprozeßrecht: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Hinsichtlich der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wurde (und wird), stand (und steht auch nach Inkrafttreten des BauGB) der Gemeinde ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. hierzu etwa OVG Bremen, NVwZ 1988, 752; Bielenberg/Koopmann/Krautzberger: BauGB, Kommentar, Stand: Juni 2003, § 142, Rn. 7).
  • VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Sanierungsvermerks bei Zeitablauf,

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Dieser Rechtsprechung sowie den Kommentierungen ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635; Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14; Brügelmann: § 162 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 1 W 24/04

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    8.05.2004 zurückgewiesen habe (11 F 2/04 und 11 F 3/04); die dagegen gerichteten Beschwerden seien vom OVG des Saarlandes durch Beschlüsse vom 03.08.2004 zurückgewiesen worden (1 W 25/04 und 1 W 24/04); diese Beschlüsse seien unanfechtbar.
  • OVG Saarland, 03.08.2004 - 1 W 25/04
  • OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08

    Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19.9.2008 - 11 K 555/07 - den Ausgleichsbetragsbescheid der Beklagten vom 10.12.2003 und den Widerspruchsbescheid des Stadtrechtsausschusses vom 22.9.2006 aufzuheben und die Hinzuziehung der Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.
  • VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06

    Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 K 555/07 sowie der vorgelegten Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des ..., der zum Gegenstand der Beratung gemacht worden ist.
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