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   VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18   

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VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18 (https://dejure.org/2020,3194)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 20.01.2020 - 7 K 167/18 (https://dejure.org/2020,3194)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 7 K 167/18 (https://dejure.org/2020,3194)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (70)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Unbeschadet des teilweise veränderten Wortlauts ist mit dieser Vorschrift eine inhaltliche Änderung gegenüber früheren Bestimmungen zur Qualifizierung außerdienstlichen Verhaltens - wie etwa § 77 BBG a.F. - nicht verbunden(BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, Rn. 31, juris).

    Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt in maßgeblicher Weise von Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab(Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30, BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, juris).

    Dabei kommt vorsätzlichen (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG) Straftaten eine besondere Bedeutung zu(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, juris).

    Bezugspunkt hierfür ist das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, juris).

    Maßgebend hierfür ist die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung im besonderen Maße, die sich entweder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung oder auf das Amt des Beamten im statusrechtlichen Sinne beziehen muss(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rdn. 11 f. und 16 ff.).

    Ob der Beamte trotz begangener Pflichtverletzungen noch im Beamtenverhältnis verbleiben kann, muss auf sein Amt als Ganzes und nicht auf die Besonderheiten eines begrenzten Tätigkeitsbereichs bezogen beurteilt werden(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rdn. 17.).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rdn. 20.).

  • OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizist; Weitergabe von Informationen an

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Die festgestellten Dienstpflichtverletzungen des Beklagten sind nach dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, der sich aus § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ergibt, einheitlich zu würdigen(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris m.w.N..).

    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris m.w.N..).

    Die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes am gesetzlichen Strafrahmen gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung außer- und innerdienstlich begangener Straftaten(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 19.04.2018 - 2 C 59/16 -, juris.).

    Das folgt mittelbar aus der Regelung des § 15 SDG, in der im Gegensatz zu allen anderen Disziplinarmaßnahmen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts von dem Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs ausgenommen sind(Vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris Rn. 73).

    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, juris sowie Beschluss vom 30.04.2019 - 2 B 52/18 -, juris, vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -).

    Die unangemessen lange Dauer des Disziplinarverfahrens steht auch der Aberkennung des Ruhegehalts nicht entgegen, wenn der Beamte - wie hier - während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat(BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 - juris sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Unbeschadet des teilweise veränderten Wortlauts ist mit dieser Vorschrift eine inhaltliche Änderung gegenüber früheren Bestimmungen zur Qualifizierung außerdienstlichen Verhaltens - wie etwa § 77 BBG a.F. - nicht verbunden(BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, Rn. 31, juris).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken daher generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt(Vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, juris Rdn. 12).

    Damit ist (auf der ersten Prüfungsstufe) die Ahndung der außerdienstlichen verübten Straftat bis zur disziplinaren Höchstmaßnahme, hier der Aberkennung des Ruhegehalts, eröffnet(Vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, juris Rdn. 38 zum § 266 StGB).

    Da der Strafrahmen für die vom Beklagten begangene Untreuehandlung nach § 266 Abs. 1 StGB bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren liegt, reicht der Orientierungsrahmen hinsichtlich der außerdienstlich verübten Straftat ebenfalls bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, juris Rdn. 38).

    Soweit zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden kann(vgl. zur Bezugnahme auf eine verhängte Freiheitsstrafe und den "Gleichklang zum Strafrecht" auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, juris Rdn. 18; Beschluss vom 28.08.2018 -2 B 5/18-, juris sowie Urteil der Kammer vom 06.10.2017 -7 K 266/15-, juris), ergibt sich fallbezogen keine maßgebliche Milderung.

  • VG Saarlouis, 03.08.2018 - 7 K 2422/17

    Disziplinarklage gegen einen Lehrer wegen mehrerer Drogendelikte;

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    An dieser Bindungswirkung nehmen alle tatsächlichen Feststellungen zum äußeren und inneren Tatbestand des in Rede stehenden Straftatbestandes teil, und zwar einschließlich derjenigen zur Schuldfähigkeit, zur Schuldform, zum Ursachenzusammenhang sowie zu Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen .(Vgl. nur Beschluss der Kammer vom 03.08.2018 - 7 K 2422/17 -, juris; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand November 2019, § 23, Rn. 12 ff.).

    Dabei kann nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer in nunmehr jahrelanger Rechtsprechung angeschlossen hat(Vgl. nur Beschluss der Kammer vom 03.08.2018 - 7 K 2422/17 -, juris), von Erheblichkeit erst dann ausgegangen werden, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - juris.).

    Dabei muss das festgestellte Dienstvergehen zunächst nach seiner Schwere einer der im Katalog des § 5 Abs. 1 SDG aufgeführten Disziplinarmaßnahmen zugeordnet werden(Vgl. nur Beschluss der Kammer vom 03.08.2018 - 7 K 2422/17 -, m.w.N., juris.).

    Vielmehr können sich hiernach Entlastungsgründe aus allen Umständen ergeben.(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 2/06 -, juris; dem folgend die ständige Rspr. der Kammer, vgl. zuletzt nur Beschluss vom 03.08.2018 - 7 K 2422/17 -, juris.) Sie müssen in ihrem Gewicht nur geeignet sein, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen.

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis(Vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris), bei Ruhestandsbeamten dementsprechend bis zur Aberkennung des Ruhegehalts.

    Unbeschadet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kommt in dem Strafausspruch die Schwere und Vorwerfbarkeit der begangenen Handlung zum Ausdruck, die auch für die disziplinarrechtliche Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung ist(Vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris).

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht in der originär dienstrechtlichen Bemessungsentscheidung in Ausübung der ihm übertragenen Disziplinarbefugnis eigenständig und ohne präjudizielle Bindung an das abgeurteilte Strafmaß zu entscheiden, ob der betroffene Beamte durch das innerdienstlich begangene Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat und deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist(Vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 -2 C 6/14-, juris).

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Ansonsten würde die tatbestandsmäßige Strafbarkeit nicht entfallen (vgl. BGHSt 47, 295, 309; BGH, Urt. v. 25.02.2003 - 5 StR 363/02, [juris] Rn. 34).

    Ausschließlich die Vermeidung gesetzlich angelegter Pflichtenkollision und gesetzlicher Wertungswidersprüche diente dem Bundesgerichtshof als Begründung zur tatbestandlichen Einschränkung des Tatbestandes der Vorteilsannahme im Fall der Drittmittelforschung (vgl. BGHSt 47, 295, 306) sowie als Argument bei den von ihm angestellten Überlegungen zur Parteispendeneinwerbung durch kommunale Wahlbeamte (vgl. BGH, NJW 2007, 3446-3449).

    Im Bereich der hochschulrechtlichen Drittmittelforschung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einem Amtsträger das Einwerben von privatfinanzierten Drittmitteln zur Förderung von Forschung und Lehre dann nicht strafrechtlich angelastet werden kann, soweit eine solche Tätigkeit die hochschulrechtlich verankerte Aufgabe des Amtsträgers darstellt und dem Schutzgut der Strafvorschrift, das in dem Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes besteht, durch die Einhaltung der hochschulrechtlich vorgesehenen Anzeige- und Genehmigungsverfahren und die damit verbundene Transparenz hinreichend Rechnung getragen ist (vgl. BGHSt 47, 295, 306).

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Gem. § 29 Abs. 3, 30 Abs. 2 S. 1 des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG) sind Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von Gesetzes wegen Beamte auf Zeit und somit Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 a) StGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.10.2004 - 3 StR 301/03).

    Es genügt, dass der Vorteil von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281 - Wuppertaler Spendenskandal; BGHSt 53, 6, 14 f.).

    Es muss ein Gegenseitigkeitsverhältnis in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (BGHSt 53, 6, 16; 49, 275, 282 f.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Hierdurch wird hinsichtlich der Frage der Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Verhaltens eine Entscheidung gewährleistet, die an nachvollziehbare Kriterien anknüpft(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rdn. 17.).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind(Vgl. BVerwG, Urteile vom 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, juris Rdn. 23, und - 2 C 13.10 -, juris Rdn. 17.).

  • VG Saarlouis, 06.10.2017 - 7 K 266/15

    Landesdisziplinarrecht -Beihilfebetrug- erheblich verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Soweit zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden kann(vgl. zur Bezugnahme auf eine verhängte Freiheitsstrafe und den "Gleichklang zum Strafrecht" auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, juris Rdn. 18; Beschluss vom 28.08.2018 -2 B 5/18-, juris sowie Urteil der Kammer vom 06.10.2017 -7 K 266/15-, juris), ergibt sich fallbezogen keine maßgebliche Milderung.

    Der durch die außerdienstlich begangene Untreuehandlung angerichtete Schaden ist mit 31.237,50 EUR erheblich und liegt damit sogar weit über dem Schadensbetrag, der nach früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügte, um eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe zu rechtfertigen(s. BVerwG, Beschluss vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris Rn. 8; vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil der Kammer vom 06.10.2017 - 7 K 266/15 -, juris).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
    Ebenso ist sein Hinweis auf "ein vormals jahrelang untadeliges Verhalten im Staatsdienst" für sich genommen hier nicht geeignet, ihn zu entlasten(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 - juris, Rn. 43).

    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, juris sowie Beschluss vom 30.04.2019 - 2 B 52/18 -, juris, vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 89.13

    Rechtmäßigkeit der disziplinarrechtlichen Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

  • BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97

    Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • VG Saarlouis, 13.01.2012 - 7 K 414/11

    Entfernung eines Finanzbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Untreue

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 22.10.1996 - 1 D 76.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei ungenehmigter Annahme von Geschenken

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

  • BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung -

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12

    Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters;

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

  • BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst -

  • BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17

    Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei unangemessener Dauer eines

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03

    Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein -

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 16a D 17.2262

    Entfernung einer Lehrperson aus dem Beamtenverhältnis bei Nötigung,

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 2.99
  • VG Saarlouis, 06.12.2013 - 7 K 480/13

    Landesdisziplinarrecht: Einreichung von Scheinrechnungen bei der Beihilfestelle

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 6 B 211/11

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

  • VG Saarlouis, 06.05.2011 - 7 K 1617/10

    Disziplinarklage gegen einen abgewählten Bürgermeister wegen Besitzverschaffung

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07

    Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des

  • BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07

    Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 59.16

    Aberkennung der Beamtenpension nach ausländischem Strafurteil

  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 27.98

    Beamter des höheren Dienstes; Laborleiter in einem ... Institut; genehmigte

  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 52.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensdauer und

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

  • LG Wuppertal, 19.12.2002 - 26 KLs 17/02

    Vorteilsannahme durch die Entgegennahme von Parteispenden; Schutzgut des

  • BGH, 25.02.2003 - 5 StR 363/02

    Vorteilsannahme (Drittmittel; nebenamtliche Tätigkeiten; hochschulrechtliches

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Zwar sind der Beklagten keine innerdienstlichen Pflichtverletzungen im Sinne von Zugriffsdelikten (Untreue, Vorteilsnahme etc.) zu Lasten der Kommune vorzuwerfen (vgl. dazu: VG Saarland, Urteil v. 20.01.2020, 7 K 167/18; VG Regensburg, Urteil v. 19.10.2020, RN 10A DK 19.32; VG München, Urteil v. 03.07.2019, M 13L DK 18.4011; VG Meiningen, Urteil v. 20.11.2014, 6 D 600008/13 Me; VG Meiningen, Urteil v. 09.06.2008; 6 D 60012/02.Me; VG Wiesbaden, Urteil v. 16.07.2019, 28 K 703/15.WI.D; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2013, OVG 81 D 2.10; alle juris).
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