Rechtsprechung
VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Eine juristische Person hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Apothekenkammer des Saarlandes
- webshoprecht.de
Die Beschränkung der Mitgliedschaft in der Apothekerkammer auf natürliche Personen ist zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Apothekerkammer - gesetzlicher Ausschluss juristischer Personen - Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
- krankenkassen.de (Kurzinformation)
Apothekerkammer muss DocMorris nicht als Mitglied aufnehmen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
Auszug aus VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07
Diese Auffassung habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - bestätigt.Entsprechend habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 im Beschwerdeverfahren 3 W 14/06 (S. 7, 8) ausgeführt:.
so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.
so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.
- VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit …
Auszug aus VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07
Bezüglich dieser Frage habe bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 12.09.2006 - 3 F 38/06 - im einstweiligen Rechtsschutzverfahren um die Sofortvollzugsanordnung der Apothekenbetriebserlaubnis eindeutig festgestellt, dass gemäß § 2 Abs. 1 SHKG und § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung Pflichtmitglieder alle zur Berufsausübung berechtigten Apothekerinnen und Apotheker seien, die im Saarland ihren Beruf ausüben.In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.09.2006 - 3 F 38/06 - habe das Gericht hinsichtlich einer Betroffenheit der Apothekerkammer in eigenen Rechten und soweit in § 4 Abs. 1 Nr. 1 SHKG von der Wahrnehmung der beruflichen Belange der Apotheker unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit die Rede sei, bereits darauf abgestellt, dass sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift ergebe, dass es in erster Linie um die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Apotheker gehe und das Wohl der Allgemeinheit lediglich zu berücksichtigen sei.
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07
so BVerfG, Beschluss vom 03.07.1973 - 1 BvR 153/69 -, BVerfGE 35, 348.