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VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 1 Abs 1 BKatV, § 31 BVerfGG, § 37 Abs 4 EichG, § 40 Anl 13 FeV, § 4 StVG, ...
Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
- OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20
Wird zitiert von ... (3)
- VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20
Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät
Soweit sich der Kläger demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil diese Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, ist das nach der sich mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertieft auseinandersetzenden gefestigten Rechtsprechung der Kammer [vgl. nur Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 - sowie Beschluss vom 20.08.2020 - 5 L 569/20 -, alle juris] aus mehreren Gründen nicht einschlägig.[Im Einzelnen hat er in seiner Stellungnahme folgendes ausgeführt (siehe Verfahren 5 L 569/20; Hervorhebung im Original):.
- OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes …
Hierauf weise auch eine Stellungnahme des Herstellers vom 11.7.2019 hin, die sich in der Akte des Verfahrens 5 L 569/20 befinde; dort heiße es, PoliScan-Messungen seien von der Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs nicht betroffen, da die dortigen Maßgaben erfüllt würden.[Die weiteren in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte setzen sich entweder mit den nach der Rechtsprechung des SVerfGH maßgeblichen Anforderungen überhaupt nicht auseinander, überwiegend weil sie bereits zuvor ergangen sind, oder betreffen andere als die in Rede stehende Softwareversion bzw., so etwa die Entscheidung des AG St. Ingbert, Messgeräte anderer Hersteller.] Dass das Verwaltungsgericht sich "im Übrigen" auf eine nicht vorab in das streitgegenständliche Klageverfahren eingeführte Stellungnahme des Herstellers des vorliegend in Rede stehenden Messgeräts vom 11.7.2019 stützt, die in einem Eilrechtsschutzverfahren 5 L 569/20, an dem weder der Kläger noch sein Prozessbevollmächtigter noch der Beklagte beteiligt war, vorgelegt worden sei, wird dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht gerecht.
- OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20
Fahrtenbuch - Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. August 2020 - 5 L 569/20 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die unter dem 30. April 2020 verfügte Fahrtenbuchauflage wiederhergestellt.