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   VG Saarlouis, 21.05.2010 - 11 L 456/10   

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https://dejure.org/2010,19822
VG Saarlouis, 21.05.2010 - 11 L 456/10 (https://dejure.org/2010,19822)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 (https://dejure.org/2010,19822)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 11 L 456/10 (https://dejure.org/2010,19822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelten des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung aus § 45 Abs. 2 S. 7 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) für eine erlassene Schließungsverfügung; Pflicht des Landesjugendamtes zur Vermeidung von über das unvermeidbare Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

    Sowohl das VG(Beschluss vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 -, juris) als auch das OVG(Beschluss vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396) kamen zu dem Ergebnis, dass der auf § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII a.F. gestützte Widerruf der Betriebserlaubnis für 8 Plätze im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken unterliege.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.

    Aufgrund mangelnder Eignung des Klägers als Träger einer Einrichtung nach § 45 Abs. 1 SGB VIII wurde die ihm seinerzeit erteilte Betriebserlaubnis für das bis dahin betriebene Internat widerrufen(Beschluss der Kammer vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 - , juris, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 11.08.2010 -3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396).

  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Mai 2010 -11 L 456/10 - wird zurückgewiesen.

    Die nach Maßgabe des § 146 Abs. 4 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.5.2010 - 11 L 456/10 - ist fristgerecht erhoben und begründet worden.

  • OVG Saarland, 15.02.2012 - 3 A 401/11

    Feststellung der Unzuverlässigkeit des Trägers einer Privatschule; Mängel beim

    Ebenfalls spreche die Vielzahl der anhängig gewordenen Verfahren zum hier relevanten Kontext Kindeswohlgefährdungen (VG Saarland 1 K 15/11, 1 L 20/11, 1 L 272/11, 11 L 456/10, 11 K 444/10, 3 K 231/11 und OVG Saarland 3 B 178/10) für die besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache.
  • OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10

    Verletzung von Elternrechten bei Widerruf der Betriebserlaubnis und Schließung

    Dem dagegen gerichteten Antrag des Betreibers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 21.5.2010 in dem Verfahren 11 L 456/10 nur für eine kurze Zwischenzeit bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 stattgegeben und ihn im übrigen zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 06.09.2011 - 1 K 15/11

    Schulrecht: Fall des Widerrufs der Genehmigungen von Ersatzschulen, dessen Gründe

    Im von dem Kläger dazu angestrebten Eilrechtschutzverfahren erreichte er lediglich eine Aussetzung dieser Anordnung bis zum Ende des damals laufenden Schuljahres (02.07.2010), Beschlüsse der 11. Kammer vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 und des OVG des Saarlandes vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -.
  • VG Saarlouis, 15.07.2010 - 11 L 664/10

    Jugendhilferecht: Schließung eines Internats

    Wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 21.05.2010 (11 L 456/10) ausgeführt hat, gilt der gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 45 Abs. 2 Satz 7 SGB VIII sowohl für die Widerrufsverfügung als auch - mit Blick darauf, dass diese keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat - für die erlassene Schließungsverfügung.
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