Rechtsprechung
VG Saarlouis, 21.05.2010 - 11 L 456/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gelten des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung aus § 45 Abs. 2 S. 7 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) für eine erlassene Schließungsverfügung; Pflicht des Landesjugendamtes zur Vermeidung von über das unvermeidbare Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 21.05.2010 - 11 L 456/10
- OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10
Wird zitiert von ... (6)
- VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat
Sowohl das VG(Beschluss vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 -, juris) als auch das OVG(Beschluss vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396) kamen zu dem Ergebnis, dass der auf § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII a.F. gestützte Widerruf der Betriebserlaubnis für 8 Plätze im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken unterliege.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.
Aufgrund mangelnder Eignung des Klägers als Träger einer Einrichtung nach § 45 Abs. 1 SGB VIII wurde die ihm seinerzeit erteilte Betriebserlaubnis für das bis dahin betriebene Internat widerrufen(Beschluss der Kammer vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 - , juris, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 11.08.2010 -3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396).
- OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10
Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8 …
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Mai 2010 -11 L 456/10 - wird zurückgewiesen.Die nach Maßgabe des § 146 Abs. 4 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.5.2010 - 11 L 456/10 - ist fristgerecht erhoben und begründet worden.
- OVG Saarland, 15.02.2012 - 3 A 401/11
Feststellung der Unzuverlässigkeit des Trägers einer Privatschule; Mängel beim …
Ebenfalls spreche die Vielzahl der anhängig gewordenen Verfahren zum hier relevanten Kontext Kindeswohlgefährdungen (VG Saarland 1 K 15/11, 1 L 20/11, 1 L 272/11, 11 L 456/10, 11 K 444/10, 3 K 231/11 und OVG Saarland 3 B 178/10) für die besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache.
- OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10
Verletzung von Elternrechten bei Widerruf der Betriebserlaubnis und Schließung …
Dem dagegen gerichteten Antrag des Betreibers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 21.5.2010 in dem Verfahren 11 L 456/10 nur für eine kurze Zwischenzeit bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 stattgegeben und ihn im übrigen zurückgewiesen. - VG Saarlouis, 06.09.2011 - 1 K 15/11
Schulrecht: Fall des Widerrufs der Genehmigungen von Ersatzschulen, dessen Gründe …
Im von dem Kläger dazu angestrebten Eilrechtschutzverfahren erreichte er lediglich eine Aussetzung dieser Anordnung bis zum Ende des damals laufenden Schuljahres (02.07.2010), Beschlüsse der 11. Kammer vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 und des OVG des Saarlandes vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -. - VG Saarlouis, 15.07.2010 - 11 L 664/10
Jugendhilferecht: Schließung eines Internats
Wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 21.05.2010 (11 L 456/10) ausgeführt hat, gilt der gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 45 Abs. 2 Satz 7 SGB VIII sowohl für die Widerrufsverfügung als auch - mit Blick darauf, dass diese keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat - für die erlassene Schließungsverfügung.