Rechtsprechung
VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unterlassung einer Medienauskunft wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorrang von Beschuldigteninteressen vor dem Medienauskunftsbegehren bei Fehlen eines anerkennenswerten und gewichtigen öffentlichen Informationsinteresses; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verdächtigen durch eine Berichterstattung über den Verdacht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Unterlassungsklage wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Unterlassungsklage eines Bürgers wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter hat Erfolg
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unterlassungsklage wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erfolgreiche Unterlassungsklage eines Saarländers wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei …
Danach dürfen die Staatsanwaltschaften die Medien über strafrechtliche Verfahren unter Nennung des Namens des Beschuldigten (Angeschuldigten, Angeklagten) grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten informieren, die die Öffentlichkeit besonders berühren (…OLG Hamm, Urt. v. 14.11.2014, a.a.O.;… VG Saarlouis, Urt. v. 23.06.2003 - 1 K 129/02 - NJW 2003, 3431, 3432; Urt. v. 21.08.2008 - 1 K 920/07, juris Rn. 25). - OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13
Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über …
Wenn eine staatliche Behörde eine Presseerklärung abgibt, muss anhand einer Güterabwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten der Pressefreiheit einerseits und des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen andererseits beurteilt werden, ob das verfolgte öffentliche Interesse an der Abgabe dieser Presseerklärung den Vorrang verdient (BGH, Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93; OLG Celle, NJOZ 2005, 3115; VG Saarlouis, Urteil vom 21.08.2008, 1 K 920/07).Das Informationsinteresse an der Namensnennung kann dagegen in Fällen schwerer Kriminalität überwiegen oder bei Straftaten, welche die Öffentlichkeit besonders berühren (VG Saarlouis, Urteil vom 21.08.2008, 1 K 920/07; LG Berlin, Urteil vom 15.01.2008, 27 O 973/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.06.2001, 4 VAs 3/01; Gounalakis, Verdachtsberichterstattung durch den Staatsanwalt, NJW 2012, 1473, 1479).
- VG Hamburg, 17.10.2016 - 17 E 4858/16
Unterlassungsanspruch gegen Auskünfte der STA zu laufenden Ermittlungsverfahren
Ob die Unschuldsvermutung - wie dies Teile der Rechtsprechung annehmen (vgl. VG Saarlouis, Urt. v. 21. August 2008, 1 K 920/07, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschl. v. 31.1.2000, 2 Ws 282/99;… juris Rn. 14 f.;… OLG Hamm, Urt. v. 14.11.2014, 11 U 129/13 u.a., juris Rn. 36) - schon gegen jede Verdachtsberichterstattung mit Namensnennung spricht, kann dahinstehen, da auch diese Rechtsprechung eine Verdachtsberichterstattung mit Namensnennung als zulässig erachtet, wenn sie Fälle schwerer Kriminalität oder Straftaten von besonderem öffentlichen Interesse, insbesondere Geschehnisse oder Personen der Zeitgeschichte, betrifft. - VG Weimar, 19.08.2020 - 8 E 1203/20
Auskunftsanspruch in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren; unklare …
Danach dürfen die Staatsanwaltschaften die Medien über strafrechtliche Verfahren unter Nennung des Namens des Beschuldigten (Angeschuldigten, Angeklagten) grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten informieren, die die Öffentlichkeit besonders berühren (OLG Hamm, NJW-RR 2015, 936; VG Saarlouis, NJW 2003, 3431 [3432]; Urt. v. 21.8.2008 - 1 K 920/07, BeckRS 2008, 39030).