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   VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07   

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VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07 (https://dejure.org/2008,24678)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.04.2008 - 5 K 386/07 (https://dejure.org/2008,24678)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. April 2008 - 5 K 386/07 (https://dejure.org/2008,24678)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67).

    Was unter einem Einkaufszentrum in diesem Sinne zu verstehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst im Urteil vom 27.04.1990 (- 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) dargestellt:.

    Dass es den Charakter des zur Beurteilung gestellten Vorhabens als Einkaufszentrum nicht deshalb verneint hat, weil weder eine gemeinsame Verwaltung des Gewerbeparks noch eine gemeinsame Werbung vorgesehen ist, bedeutet keine Abkehr von den Entscheidungen des Senats vom 27.04.1990 (- 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) und vom 15.02.1995.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 3.03 -, BVerwGE 121, 205 (209) zu den einem Postdienstleistungsbetrieb zuzuordnenden Nebenleistungen) Dann ist es im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zielsetzung geboten, die Verkaufsflächen für die Ermittlung der Schwelle der Großflächigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zusammenzurechnen.

    (vgl. auch das Urteil des BVerwG vom 30.06.2004, a.a.O.) Baulich gesondert nutzbare Betriebsflächen bilden somit dann eine betriebliche Einheit mit dem Hauptbetrieb, wenn auf ihnen lediglich ein diesen ergänzendes Angebot erbracht wird.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, Rdnr. 20, BRS 69 Nr. 72) Die Verkaufsflächen baulich und funktionell eigenständiger Betriebe können grundsätzlich nicht zusammengerechnet werden.

    (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, Rdnr. 21, BRS 69 Nr. 72).

  • BVerwG, 12.07.2007 - 4 B 29.07

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    und im Beschluss vom 12.07.2007 (- 4 B 29.07 -, bei juris) noch einmal weiter vertieft:.

    Dass weder eine gemeinsame Verwaltung dieses Gewerbeparks noch eine gemeinsame Werbung erforderlich sind, hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt in dem zitierten Beschluss vom 12.07.2007 (- 4 B 29.07 -, bei juris) dargetan und damit auch klar zu erkennen gegeben, dass es bei dem von der Wirtschaft bei der (durchaus notwendigen) Positionierung am Markt verfolgten "Anpassungsprozess" an die obergerichtliche Rechtsprechung Schritt hält.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    Die rechtliche Bedeutung dieser Norm hat das BVerwG (Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 10) wie folgt umschrieben:.

    Diese Auslegung des Begriffs "Einkaufszentrum" hat das Bundesverwaltungsgericht sodann im Urteil vom 01.08.2002 (- 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 (34) = BRS 65 Nr. 10 (S. 46)) aus Anlass der Errichtung des Designer Outlet Zweibrücken (DOZ) (Gegenstand der angegriffenen Baugenehmigung war ein Fabrik-Verkaufs-Zentrum, das auf einer Fläche von 21.000 qm 61 Einzelhandels- und 2 Gastronomiebetriebe umfasste) fortgeschrieben.

  • BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94

    Zulässigkeit eines "Einkaufszentrums" in Sondergebieten - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    (- 4 B 84.94 -, bei juris) In beiden Entscheidungen wird eine gemeinsame Werbung oder eine verbindende Sammelbezeichnung als Beispiel dafür genannt, in welcher Weise sich die Verbundenheit von Betrieben zu einem Einkaufszentrum dokumentieren kann.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05
    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    Zwar kann angesichts der Größe und Bauausführung keiner der Einzelhandelsbetriebe als Nebenbetrieb des anderen angesehen werden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 8.05 -, BRS 69 Nr. 73 im Falle eines Getränkemarktes neben einem Lebensmittel-Discountmarktes) wenngleich der Teppichmarkt des Klägers - vom Lebensmittelmarkt abgesehen - mit 570 qm derzeit die größte Verkaufsfläche der übrigen 5 Einzelhandelsgeschäfte hat, die dann 503, 503, 496, 420 bzw. 354 qm haben.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 54.80 -, BRS 42 Nr. 50) Er zielt darauf ab, den Einzelhandel an den Standorten zu sichern, die in das städtebauliche Ordnungssystem funktionsgerecht eingebunden sind.
  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07

    Einzelhandelsnutzung in Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    Im parallelen Klageverfahren 5 K 385/07 begehrt der Kläger die Erweiterung dieses Lebensmittelmarktes um 171, 99 qm Verkaufs-, 43, 95 qm Lagerfläche auf dann 967, 74 qm Verkaufs- und 206, 46 qm Lagerfläche.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1989 - 1 A 72/88
    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
    (vgl. Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 11 BauNVO Rdnr. 49) Ein solches "Zusammenwachsen" mehrerer Betriebe zu einem "Einkaufszentrum" setzt jedoch außer der erforderlichen räumlichen Konzentration (vgl. zu dieser auch OVG Lüneburg, Urteil vom 30.02.1989 - 1 A 72/88 -, BRS 49 Nr. 68) weitergehend voraus, dass die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten .
  • OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

    (vgl. dazu das auch diese Verpflichtungsklage abweisende Urteil des VG des Saarlandes vom 23.4.2008 - 5 K 386/07 - und den einen dagegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -).

    Durch Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 - hat der Senat den Zulassungsantrag des Klägers gegen ein am selben Tag vom Verwaltungsgericht erlassenes Urteil in dem Verfahren 5 K 386/07 zurückgewiesen.

    Der Kläger macht insoweit weiter geltend, das Verwaltungsgericht habe in seinem Urteil in dem Parallelverfahren 5 K 386/07 im Zusammenhang mit der Annahme des Entstehens eines Einkaufszentrums selbst von einem "Musterverfahren" gesprochen, das es zu entscheiden gelte.

    Das Verwaltungsgericht hat indes in dem vorliegenden Rechtsstreit - da die Existenz der beiden zusätzlich geplanten Einzelhandelsgeschäfte, um die es in dem Verfahren 5 K 386/07 ging, hier nicht unterstellt werden kann - konsequenterweise ausdrücklich betont, dass die Frage, ob bereits der vorhandene Baubestand auf den Parzellen Nr. 200/10, Nr. 200/86 und Nr. 200/100 mit der hier streitgegenständlichen Erweiterung des L.-Marktes als Einkaufszentrum (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO 1977) zu bewerten ist, "bewusst" offen gelassen werde.

    (vgl. dazu Seite 12 unten der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 385/07) Ohnehin hatte das Verwaltungsgericht von einem "Musterfall" (vgl. dazu Seite 17 Mitte der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 386/07) im Sinne eines Musterbeispiels für die Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für die Annahme eines Einkaufszentrums im Falle einer Agglomeration von mehreren Geschäften gesprochen.

    Dieser befindet in der Akte des seinerzeit gemeinsam verhandelten Verfahrens (VG) 5 K 386/07 und enthält eine ausführliche Befassung mit dem Gutachten der LEG.

    (vgl. dazu die Akten 2 A 267/08 (OVG, 5 K 386/07 (VG), Blätter 103 ff. der Gerichtsakte) Spätestens vor dem Hintergrund ist der Vorwurf der Verletzung des Gehörsgebots in dem vorliegenden Verfahren - vorsichtig ausgedrückt - überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen.

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 850/09

    Anforderungen an ein Einkaufszentrum in einer kleinen Gemeinde

    Die Klage wies die erkennende Kammer mit Urteil vom 23.04.2008 - 5 K 386/07 - im Wesentlichen mit der Begründung ab, spätestens mit der Betriebsaufnahme der beiden Einzelhandelsgeschäfte werde dort ein Einkaufszentrum im Verständnis von § 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO entstehen, das nur in einem entsprechend ausgewiesenen Sondergebiet und nicht in einem Gewerbegebiet zulässig sei.

    Das habe das Verwaltungsgericht bereits im Urteil vom 23.04.2008 - 5 K 386/07 - so entschieden und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe den Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 10.02.2009 - 2 A 267/08 - zurückgewiesen.

    Das Institut für City Brokering Management, das das von der Beigeladenen in Auftrag gegebene Gutachten in den Verfahren 5 K 385/07 und 5 K 386/07 erstellt habe, betreibe die Ansiedlung der Supermärkte bzw. Discounter im Gebiet B. und habe schon von daher eigene wirtschaftliche Interessen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 5 K 386/07 und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Die Umschreibung der rechtlichen Bedeutung dieser Norm durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 10) hat die erkennende Kammer ebenso wie die Definition des Begriffs des Einkaufszentrums in diesem Sinne (in den Urteilen vom 27.04.1990 (- 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) und vom 01.08.2002 (- 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 (34) = BRS 65 Nr. 10 (S. 46)) sowie im Beschluss vom 12.07.2007 (- 4 B 29.07 -, bei juris) ) in ihrem Urteil vom 23.04.2008 - 5 K 386/07 - im Wortlaut wiedergegeben.

    Eines vertieften Eingehens auf die zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Angriffe des Klägers gegen das im Urteil vom 23.04.2008 - 5 K 386/07 - zitierte Gutachten vom 31.01.2008 bedarf es ebenso wenig wie auf die Ausführungen zum voraussichtlichen Erfolg der Ortskernsanierung durch die Beigeladene.

  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07

    Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Im parallelen Klageverfahren 5 K 386/07 begehrt der Kläger die Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau von zwei Einzelhandelsgeschäften mit jeweils 503, 52 qm Verkaufs- und 39, 50 qm Lagerfläche auf dem Flurstück .

    Bei Anlegung dieser Maßstäbe ist die Kammer im Parallelverfahren 5 K 386/07, in dem es um die Zulassung von zwei weiteren Einzelhandelsbetrieben auf dem Vorhabengrundstück geht, zu dem Ergebnis gelangt, dass jedenfalls mit der Zulassung jenes Vorhabens zusammen mit dem Lebensmittelmarkt und den in unmittelbarer Nähe auf demselben Grundstück befindlichen Einzelhandelsgeschäften (Teppich-Fachmarkt A., K., T., Drogeriemarkt) ein Einkaufszentrum entstehen werde.

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. April 2008 - 5 K 386/07 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23.4.2008 - 5 K 386/07 -, durch das seine Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für den "Neubau von zwei Einzelhandelsgeschäften" auf der Parzelle Nr. 200/100 in Flur 21 der Gemarkung S abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

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