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   VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16   

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VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16 (https://dejure.org/2016,26197)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.08.2016 - 6 L 1114/16 (https://dejure.org/2016,26197)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. August 2016 - 6 L 1114/16 (https://dejure.org/2016,26197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 27 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 99 Abs 1 AufenthG 2004
    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzugs bei Einreise ohne nationales Visum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet den Antragsgegner als Ausländerbehörde, bei seiner Entscheidung die familiären Bindungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, und 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.05.2016 - 2 B 46/16 - und 29.06.2016 - 2 B 164/16 -, je m.w.N.).

    Dann drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, a.a.O., und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 925; ferner Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2013 - 10 C 11.1314 -, juris).

  • VG Saarlouis, 03.08.2016 - 6 L 696/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ehegattennachzugs mangels Einreise

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Daher bleibt es dabei, dass für eine zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hier erforderliche Nachholung des Visumverfahrens von einer nur überaus kurzfristigen Abwesenheit des Antragstellers von seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen kleinen Sohn ausgegangen werden muss und auch mit Blick auf eine gemäß Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung des hohen Gewichtes der Betroffenheit eines noch sehr kleinen Kindes von einer Unzumutbarkeit der Nachholung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG vorliegend keine Rede sein kann (vgl. zum Ganzen auch Beschlüsse der Kammer vom 03.08.2016 - 6 L 696/16 - und vom 09.06.2016 - 6 L 205/16 -, je m.w.N.).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet den Antragsgegner als Ausländerbehörde, bei seiner Entscheidung die familiären Bindungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, und 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.05.2016 - 2 B 46/16 - und 29.06.2016 - 2 B 164/16 -, je m.w.N.).
  • OVG Saarland, 20.05.2016 - 2 B 46/16

    Anspruch auf Duldung ohne Wohnsitzauflage

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet den Antragsgegner als Ausländerbehörde, bei seiner Entscheidung die familiären Bindungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, und 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.05.2016 - 2 B 46/16 - und 29.06.2016 - 2 B 164/16 -, je m.w.N.).
  • OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16

    Nachholung des Visumsverfahrens bei einer Risikoschwangerschaft

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet den Antragsgegner als Ausländerbehörde, bei seiner Entscheidung die familiären Bindungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, und 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.05.2016 - 2 B 46/16 - und 29.06.2016 - 2 B 164/16 -, je m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 09.06.2016 - 6 L 205/16

    Einzelfall eines möglichen Anspruchs auf Erteilung einer ehebedingten

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Daher bleibt es dabei, dass für eine zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hier erforderliche Nachholung des Visumverfahrens von einer nur überaus kurzfristigen Abwesenheit des Antragstellers von seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen kleinen Sohn ausgegangen werden muss und auch mit Blick auf eine gemäß Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung des hohen Gewichtes der Betroffenheit eines noch sehr kleinen Kindes von einer Unzumutbarkeit der Nachholung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG vorliegend keine Rede sein kann (vgl. zum Ganzen auch Beschlüsse der Kammer vom 03.08.2016 - 6 L 696/16 - und vom 09.06.2016 - 6 L 205/16 -, je m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 18.08.2016 - 6 L 966/16

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Namentlich hat sein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht die in § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gesetzlich vorgesehene Duldungsfiktion auslösen können, da er sich bereits aufgrund seiner unerlaubten Einreise nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und auch die ihm inzwischen erteilte Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG keinen Aufenthaltstitel im Sinne der Vorschrift darstellt, so dass ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht statthaft ist (vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.08.2016 - 6 L 966/16 -, m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Dann drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, a.a.O., und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 925; ferner Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2013 - 10 C 11.1314 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 10 C 11.1314

    Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis; Erteilung nach unanfechtbarer Ablehnung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16
    Dann drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, a.a.O., und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 925; ferner Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2013 - 10 C 11.1314 -, juris).
  • VG München, 04.05.2017 - M 9 E 17.1561

    Anforderung an den grundrechtlichen Schutz der Familie vor Abschiebung

    Mit anderen Worten setzt § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG also voraus, dass ein gebundener Anspruch nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG besteht, was dann, wenn § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG - der lediglich eine im Ermessen der Behörde stehende Ausnahme von einer regelhaft zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzung normiert - zur Anwendung gebracht werden muss, weil das Visumsverfahren nicht beachtet wurde (und andere Befreiungstatbestände wie § 39 Nr. 5 AufenthV nicht greifen, siehe dazu unten), eben gerade nicht der Fall ist (vgl. zu diesem "zirkelschlüssig" anmutenden, aber in der Rechtsprechung anerkannten Argument z.B. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris; VG München, U.v. 24.11.2016 - M 12 K 16.2271 - juris; B.v. 19.7.2016 - M 10 E 16.3015 - juris; VG Saarland, B.v. 23.8.2016 - 6 L 1114/16 - juris).
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